KR Invest GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Yohei Kawanishi seit 4.12.2025 | Geschäftsführer |
Ken Yamasaki seit 15.7.2025 | Geschäftsführer |
Keisuke Kato seit 15.7.2025 | Geschäftsführer |
Yasuhiko Kasahara seit 4.5.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ryoden Corporation | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ryosho Europe GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1) Grundlegende Informationen zur Gesellschaft Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ryosho Europe GmbH (im Folgenden "Ryosho Europe" genannt) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Ryoden Corporation, Japan (im Folgenden "Ryoden Corporation" genannt). Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde am 25. März 2011 gegründet. Ryosho Europe ist der Generalimporteur für Halbleiterbauelemente und elektrische Geräte der Ryoden Corporation und anderer Hersteller weltweit. Die Gesellschaft verfolgt einige wesentliche Zwecke: Sie ist für den Vertrieb dieser Produkte an europäische Kunden und die Identifizierung neuer Geschäftsmöglichkeiten in der Region Europa verantwortlich. Die wichtigsten Kunden sind in der Tschechischen Republik und Spanien ansässig. 2) Anmerkung zur allgemeinen Geschäftsentwicklung Die globale Halbleiterindustrie, die Bestandteil neuer Technologien wie KI, IoT (Internet der Dinge) und Blockchain ist, hat der durch die COVID 19-Pandemie verursachten makroökonomischen Krise standgehalten. Die starke Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden treibt auch den Halbleitermarkt an. Elektrofahrzeuge erfordern komplexe elektronische Systeme aus modernen Halbleitern, mit denen sich das Unternehmen befasst. Die Ryosho Europe GmbH ist bemüht, ihren Umsatz in den folgenden drei Bereichen zu steigern und sich verstärkt auf Geschäftsbereiche mit hohen Gewinnen zu konzentrieren. 1. Vertriebstätigkeit in den Bereichen Halbleiter- und elektrische Bauteile Dies ist seit der Gründung der Gesellschaft ihre Hauptgeschäftstätigkeit. Die Gesellschaft erbringt Lagerdienstleistungen und garantiert die Nachverfolgbarkeit des Wareneingangs und beim Versand sowie ein effizientes und qualitativ hochwertiges Lieferkettenmanagement in ganz Europa durch Einsatz von 3PL und zwar vorrangig für die Lieferung von Teilen an japanische Kunden. Als Vertriebshändler von Herstellerprodukten bietet die Gesellschaft den F&E-Standorten europäischer Kunden Entwicklungssupport durch Produktförderung. 2. Marktentwicklung und Vertrieb in den Bereichen Elektrofahrzeuge, Elektronikund Maschinen Durch die Teilnahme und das Ausstellen auf verschiedenen Messen in Deutschland und anderen Ländern sowie die Einführung von modernster Hardware und Software aus Japan in Europa ist die Gesellschaft bestrebt, den Markt zu entwickeln. Außerdem zielt die Gesellschaft darauf, den Vertrieb von Technologie in Europa durch Nutzung des Vertriebsnetzwerks der Ryoden Corporation auszubauen. 3. Marktforschung, Beratung, ausgelagerte Geschäftstätigkeiten und verschiedeneSupport-Geschäftstätigkeiten Die Gesellschaft bietet und erbringt Supportleistungen in den Bereichen Forschung und Vertrieb für europäische Technologien, Märkte, Produkte etc. auf Grundlage einzeln abgeschlossener Verträge. 3) Lage der Gesellschaft 1. Ertragsposition • Die Umsatzzahlen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 2,0 Mio. € auf insgesamt 12,3 Mio. €. Dies ist auf einen Rückgang der Verkäufe an Hauptkunden zurückzuführen- Dieser Rückgang war erwartet und ist auf den Produktionszyklus des Kunden zurückzuführen. • Der Gewinn sank im Einklang mit dem Umsatzrückgang, aber die Bruttomarge stieg von 11,83% auf 12,30% im Jahr 2023. • Die Rohstoffkosten sanken proportional zu den Umsatzzahlen. • Die Personalkosten beliefen sich auf 396 T€, was einer Erhöhung von 0,3 % gegenüber dem Vorjahr (394,9 T€) entspricht. 2. Reinvermögensposition Die Bilanzsumme belief sich im Jahr 2023 auf 7.183,6 T€, ein Rückgang um 150,6 T€ gegenüber dem Vorjahr (7.334,2 T€). Die Lagerbestände gingen um 3 % zurück, da sie sich aufgrund der Erholung des Halbleiterangebots wieder auf ein angemessenes Niveau eingependelt haben. 3. Einkauf Der Einkauf erfolgt hauptsächlich bei der Ryoden Corporation (28 %). Der Anteil der inländischen Beschaffung in Deutschland beträgt 28 %. 4. Finanzierung Die Gesellschaft hat keine kurzfristigen oder langfristigen Verbindlichkeiten bei Banken am Ende des Jahres 2023. Sie tätigte keine Investitionen in Derivatgeschäfte. Die Gesellschaft weist ein Darlehen von ihrer Muttergesellschaft in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen EUR aus, dessen Tilgung bis Ende März 2024 fällig ist. Das derzeitige Darlehen der Muttergesellschaft wird im März 2024 refinanziert. 4) Wesentliche Risiken und Möglichkeiten hinsichtlich der künftigen Entwicklung Die Gesellschaft führt ein Risikomanagement durch, welches durch die regelmäßige Beurteilung geeigneter wesentlicher Kennzahlen die frühzeitige Erkennung von Veränderungen gewährleistet und auf diese Weise sicherstellt, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Das Bestandsrisiko wird durch automatische und manuelle Bereichsberechnungen auf ein Minimum beschränkt. Um das Wechselkursrisiko zu verringern, wird für den Einkauf und den Verkauf grundsätzlich dieselbe Währung verwendet. Das bedeutet, dass wir in den meisten Fällen die gleiche Währung für Lieferanten- und Kundenrechnungen verwenden. Da jedoch mehr als die Hälfte der Transaktionen in Fremdwährungen abgewickelt werden und zwischen Kauf- und Verkaufstransaktionen häufig ein zeitlicher Abstand besteht, treten regelmäßig nicht realisierte Wechselkursverluste und -gewinne auf. Da das Outsourcing-Vertragsgeschäft und die in Abschnitt 2)-3 beschriebenen neuen Geschäftsbereiche in Bereichen angesiedelt sind, die nicht dem Bestands- oder Wechselkursrisiko ausgesetzt sind, wird diese Entwicklung dazu beitragen, die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen in Zukunft zu verringern. Auf dem Automobilmarkt wird die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und die Umweltfreundlichkeit weiter zunehmen. Das Unternehmen verkauft moderne Halbleiter, die für die komplexen elektronischen Systeme von Elektrofahrzeugen erforderlich sind. Die erweiterte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen wird den Umsatzrückgang aufgrund des rückläufigen konventionellen Geschäfts ausgleichen und sich somit positiv auf die zukünftige die Geschäftsentwicklung des Unternehmens auswirken. 5) Sonstige Informationen 1. Forschung und Entwicklung Da Ryosho Europe keine F&E-Funktion besitzt, hat sie keine Ausgaben in Zusammenhang mit F&E. Allerdings gibt es als Teil des Geschäftsentwicklungsbereichs der Ryoden Corporation eine Forschungsfunktion. Sie sammelt europaweit die neuesten technologischen Informationen und übermittelt sie an die Zentrale. 2. Prognose Das Management hat die Finanzergebnisse aus dem Zeitraum 2023 beurteilt und ihren Geschäftsplan und ihr Budget dementsprechend für 2024 überarbeitet. Im Vergleich zum Jahr 2023 wird für das Jahr 2024 eine Umsatz- und Ertragsverringerung erwartet. Dieser Rückgang ist nicht auf COVID19 oder den Krieg in der Ukraine zurückzuführen, sondern auf die geplante Beendigung einiger Geschäftsbeziehungen mit wichtigen Kunden. Aufgrund steigender Rohölpreise und Beschränkungen für europäische Flüge, die eine Unterbrechung der die Wirtschaft stützende Lieferkette bedeuten könnten, gibt es Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die internationale Logistik. Ferner sind wir besorgt angesichts steigender Transportkosten für Halbleiter, Geräte und andere Produkte. Die zukünftigen Aussichten für die Situation in Russland und der Ukraine und der daraus resultierende Anstieg der Rohölpreise sind ungewiss. Es werden keine Geschäfte mit Russland oder der Ukraine getätigt oder geplant. Daher wird der Krieg in der Ukraine keine direkten Auswirkungen auf das Geschäft von REU haben. Die Ryoden Corporation ist sich als Muttergesellschaft der Verantwortung gegenüber ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Ryosho Europe GmbH bewusst und überwacht weiterhin die finanzielle Situation des Unternehmens. Die Ryoden Corporation stellt im Bedarfsfall konzerninterne Darlehen zur Verfügung, um eine stabile Unternehmensfinanzierung sicherzustellen. Darüber hinaus haben wir unseren Geschäftsplan zu Beginn des neuen Geschäftsjahres überprüft und für den Fall, dass die Krise länger andauert, einen Kontinuitätsplan erstellt. So arbeiten wir darauf hin, Gewinne weiter zu sichern, indem wir unsere Anstrengungen zur Erschließung neuer Märkte verstärken.
Frankfurt am Main, den 7. März 2024 Yasuhiko Kasahara Shigechika Motoyama Yuichiro Fujiyoshi Ryou Onozato BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Ryosho Europe GmbH, Frankfurt am Main wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des §288 Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch. 2. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Geschäftsjahr kamen die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Ansatz, im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr geblieben sind. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ("Going Concern"). Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Die Vorräte betreffen Handelswaren und sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Dabei wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet. Bei dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen sind für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. 4. Erläuterungen zur Bilanz 4.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang beigefügt. 4.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 115 (i. Vj. TEUR 27) betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Darin enthalten sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 115 (i. Vj. TEUR 13). 4.3 Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt in Höhe von TEUR 544 (i. Vj. TEUR 351). Darüber hinaus beinhalten sie Kautionen in Höhe von TEUR 18 (i. Vj. TEUR 18) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 4.4 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen (TEUR 7 i. Vj. TEUR 26) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 43; i. Vj. TEUR 42). 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 4.6 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 96 (i. Vj. TEUR 100) betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 96 (i. Vj. TEUR 100). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 2.353 (i. Vj. TEUR 2.512), welche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 953 (i Vj. TEUR 1.112) und Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.400 (i. Vj. TEUR 1.400) betreffen. Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 4.7 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen in Höhe von TEUR 38 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Diese bestehen insbesondere aus Kfz-Leasing-, Büro- und Wohnungsmietverträgen. Die Restlaufzeit der Verträge am Bilanzstichtag liegt zwischen einem und 42 Monaten. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse werden gemäß §285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert:
6. Sonstige Angaben 6.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 6 Angestellte. 6.2 Geschäftsführer Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: • Yasuhiko Kasahara, Frankfurt am Main, Kaufmann • Ryou Onozato, Hirosehigashi Sayama-shi, Saitama-ken, Japan, Kaufmann • Kenichi Watanabe, Tokio, Japan, Kaufmann (bis 26. April 2023) • Ko Oniwa, Osaka, Japan, Kaufmann (bis 26. April 2023) • Yuichiro Fujiyoshi, Saitama-Shi, Japan, Kaufmann (ab 26. April 2023) • Shigechika Motoyama, Nagoya, Japan, Kaufmann (ab 26. April 2023) Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da nur Herr Kasahara Bezüge von der Gesellschaft erhält. 6.3 Konzernzugehörigkeit Alleingesellschafterin ist die Ryoden Corporation, 3-15-15 Higashi Ikebukuro, Toshimaku, Tokyo, 170-8448 Japan, Register-Nr. 013301012440, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft in Tokio bzw. unter http://www.ryoden.co.jp/ erhältlich 6.4 Prüfungs- und Beratungsgebühren Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 22 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. 6.5 Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 189 auf neue Rechnung vorzutragen. 6.6 Nachtragsbericht Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Anlage zum Anhang
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt am Main, 7. März 2024 Yasuhiko Kasahara Yuichiro Fujiyoshi Ryou Onozato Shigechika Motoyama Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ryosho Europe GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ryosho Europe GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ryosho Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 7. März 2024 Schiff-Martini
& Cie. GmbH
Weiler, Wirtschaftsprüfer Bolkovac, Wirtschaftsprüferin |
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