AF Bau
GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
132.485,00 |
104.121,00 |
| I.
Sachanlagen |
132.485,00 |
104.121,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
304.740,34 |
353.169,77 |
| I.
Vorräte |
4.450,00 |
82.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
299.599,56 |
233.920,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
690,78 |
37.248,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.820,71 |
7.235,07 |
| davon
Disagio |
3.280,37 |
4.876,37 |
| Aktiva |
441.046,05 |
464.525,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
162.687,80 |
76.207,19 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
63.707,19 |
81.875,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
86.480,61 |
-18.168,46 |
| B.
Rückstellungen |
23.596,09 |
2.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
254.762,16 |
386.018,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
106.160,16 |
214.435,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
148.602,00 |
171.582,87 |
| Passiva |
441.046,05 |
464.525,84 |
Anhang
Allgemeine Angaben:
Der Jahreabschluss der AF GmbH wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
01.01.2023 bis 31.Dezember 2023 ist nach den geltenden
Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits
für das Geschäftsjahr beginnend zum 01.01.2010
anzuwenden.
Soweit Wahlrechte für die Angaben in der Bilanz
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 02.12.2024
festgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben zu speziellen Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung:
Anlagevermögen:
Erworbene und immaterielle und materielle Anlagewerte
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
steuerliche Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,- wurden im Jahr des Zugangs
im Sammelposten auf 5 Jahre abgeschrieben.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte,
sowie Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz
ist dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Umlaufvermögen:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Der
Warenbestand betrug zum 31.12.2023
Lt. Inventur 4.450,- €
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen zum 31.12.2023 betrugen 299.595,56
€
Rechnungsabgrenzungsposten:
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben keinen
Forderungscharakter.
Rückstellungen:
Steuerrückstellungen waren für das
Geschäftsjahr zu bilden. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Für das Jahr 2023 wurde eine
Investitionsrückstellung gem. § 7g EStG in
Höhe von € 21.000,- für die Anschaffung eines
Baggers gebildet.
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt € 106.160,16 €
und bis zu 5 Jahren 148.602,- €
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB:
Keine
Steuern vom Einkommen und Ertrag:
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für das
Wirtschaftsjahr errechnet.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung:
Für das Wirtschaftsjahresende 31.12.2023 wurde ein
Gewinn i. H. v. 86.480,61 € festgestellt.
Die Geschäftsführung schlug in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Auf der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2024 wurde
der diesbezügliche Vorschlag der Geschäftsleitung
zur Ergebnisverwendung angenommen.
Kapital
Das Stammkapital beträgt zum 31.12.2023 25.000,-
€.
Vom Stammkapital wurden 12.500,- € nicht
eingefordert
Der Gewinnvortrag beträgt zum 31.12.2023
129.197,80 €
Das Kapital beträgt zum Bilanzstichtag
141.683,60 €
Sonstige Angaben:
Geschäftsführung:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden bis zum 31.12.2023 die Geschäfte des Unternehmens
geführt durch
Frau
Flora Morina
Annakirchstrasse 207
41063 Nettetal
Angaben gem. § 42 Abs.3 GmbHG
Gegenüber dem obigen Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
| Ausleihungen
€ |
0,00 |
| Forderungen
€ |
0,00 |
| Verbindlichkeiten
€ |
0,00 |
Die Angaben beinhalten auch diejenigen Beträge,
die dem Gesellschafter zuzurechnen sind.
Mönchengladbach den 02.12.2024
gez. Flora Morina Geschäftsführer
Ort, Datum Unterschrift
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024
festgestellt. |