Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 8348
Eingetragen
1.9.2005
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungTest- und SuchbohrungIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
die Planung, Durchführung, Ergebnisbearbeitung und -auswertung von Dienstleistungen und Ingenieurleistungen auf den Gebieten der geophysikalischen Bohrlochmessungen, der Oberflächengeophysik, der Geologie, des Bergbaus, der Wasserwirtschaft, der Geotechnik und artverwandter Gebiete sowie die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Messgeräten und Messmethoden für die oben genannten Einsatzgebiete. Weiterhin führt das Unternehmen Personalqualifizierungen und Weiterbildungen in den oben genannten Gebieten durch.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gunther Dr. Baumann
seit 3.3.2016
Geschäftsführer
Michael Groegor
seit 1.9.2005
Prokura
Karsten Baumann
seit 1.9.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

65.00% identifiziert35.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
65.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
35.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
16.250 €
65.00%
Germany
8.750 €
35.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bohrlochmessung - Storkow GmbH

Storkow (Mark)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Aktivseite

31.12.2023 31.12.2023
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.717,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1.718,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 369.442,40
2. technische Anlagen und Maschinen 513.425,00
3. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 517.042,50 1.399.909,90
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 115.536,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 415.526,65
2. sonstige Vermögensgegenstände 261.331,42 676.858,07
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in EUR: 171.051,80
III. Kassenbestand, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 3.858.382,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 746,58
D. Sonstige Aktiva 3.598,00
SUMME AKTIVA 6.056.749,65

Passivseite

31.12.2023 31.12.2023
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
eigene Anteile -4.375,00
eingefordertes Kapital 20.625,00
II. Gewinnrücklagen
1. andere Gewinnrücklagen 4.375,00 4.375,00
III. Gewinnvortrag 4.566.143,81
IV. Jahresüberschuss 787.781,20
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 94.282,76
C. Verbindlichkeiten
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 45.400,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 45.400,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.177,34
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 20.177,34
3. sonstige Verbindlichkeiten 517.964,54 583.541,88
- davon aus Steuern in EUR: 129.045,04
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 517.964,54
SUMME PASSIVA 6.056.749,65

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Durch das BilMoG wurden § 272 Abs. 1a und 1b in das HGB eingefügt und der handelsbilanzielle Ausweis eigener Anteile rechtsformunabhängig geregelt.

Der Nennbetrag der eigenen Anteile ist nunmehr stets auf der Passivseite in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen (§ 272 Abs. 1a S. 1 HGB). Ein Unterschiedsbetrag zwischen der Gegenleistung für den Erwerb der eigenen Anteile und dem anteiligen Nennbetrag dieser Anteile ist handelsrechtlich mit den frei verfügbaren Gewinn- und Kapitalrücklagen zu verrechnen (vgl. § 272 Abs. 1a S. 2 HGB). Grundsätzlich sind diese Regelungen erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Auch in der Steuerbilanz sind der Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile nicht als Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang, sondern wie eine Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung zu behandeln (Verwaltungsanweisung zu den steuerrechtlichen Konsequenzen, Herabsetzung des Nennkapitals, Entsprechende Anwendung von § 28 Abs. 2 KStG in Höhe des Nennbetrages, aber keine Minderung eines bestehenden Sonderausweises gem. § 28 Abs. 2 S. 1 KStG).

Handelsrechtlich notwendige Anpassungen sind für die Steuerbilanz zu übernehmen. Steuerrechtlich ist die Ausbuchung der bisherigen Rücklage für eigene Anteile als Kapitalherabsetzung zu behandeln. Über den Nennbetrag hinausgehender Teil des Buchwerts der nicht mehr zu aktivierenden eigenen Anteile führt rechnerisch zu einer Verminderung des ausschüttbaren Gewinns. Eigene Anteile einer GmbH sind weder stimm- noch dividenden- oder liquidationserlösberechtigt. Wenn die GmbH Geschäftsanteile an der eigenen Gesellschaft hält, ruhen die damit verbundenen Rechte, einschließlich der Ausübung eines Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Schlussbilanz der GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge für 2023 übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel werden Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr und ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Unfertige Leistungen lagen nach Auskunft der Geschäftsleitung zum Bilanzstichtag vor.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung von Pauschalwertberichtigungen mit dem Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

ERLÄUTERUNGEN UND ERGÄNZENDE ANGABEN ZU BILANZ UND GUV

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Sach- und Finanzanlagen) ist in der Anlagenentwicklung dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Aufwandsrückstellungen für öffentlichrechtliche Verpflichtungen gem. § 257 HGB und § 147 AO, Rückstellungen für Tantieme- und offene Resturlaubsansprüche, Steuerrückstellungen, Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 0,5% des behafteten Umsatzes.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten a. Lohn- und Kirchensteuer, Verbindlichkeiten Lohn, Verbindlichkeiten an typisch stille Gesellschafter, sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern enthalten.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

SONSTIGE ANGABEN

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Karsten Baumann und Herrn Dr. Gunther Baumann.

Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:

Gewinnvortrag auf neue Rechnung

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

 

Storkow, den 15.08.2024

Karsten Baumann, Geschäftsführer

Dr. Gunther Baumann, Geschäftsführer

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