Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Bohrlochmessung - Storkow GmbH
Schützenstraße 33, 15859 Storkow (Mark), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gunther Dr. Baumann seit 3.3.2016 | Geschäftsführer |
Michael Groegor seit 1.9.2005 | Prokura |
Karsten Baumann seit 1.9.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 65.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Bohrlochmessung - Storkow GmbHEigenbeteiligung | 35.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 35.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bohrlochmessung - Storkow GmbHStorkow (Mark)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Durch das BilMoG wurden § 272 Abs. 1a und 1b in das HGB eingefügt und der handelsbilanzielle Ausweis eigener Anteile rechtsformunabhängig geregelt. Der Nennbetrag der eigenen Anteile ist nunmehr stets auf der Passivseite in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen (§ 272 Abs. 1a S. 1 HGB). Ein Unterschiedsbetrag zwischen der Gegenleistung für den Erwerb der eigenen Anteile und dem anteiligen Nennbetrag dieser Anteile ist handelsrechtlich mit den frei verfügbaren Gewinn- und Kapitalrücklagen zu verrechnen (vgl. § 272 Abs. 1a S. 2 HGB). Grundsätzlich sind diese Regelungen erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Auch in der Steuerbilanz sind der Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile nicht als Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang, sondern wie eine Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung zu behandeln (Verwaltungsanweisung zu den steuerrechtlichen Konsequenzen, Herabsetzung des Nennkapitals, Entsprechende Anwendung von § 28 Abs. 2 KStG in Höhe des Nennbetrages, aber keine Minderung eines bestehenden Sonderausweises gem. § 28 Abs. 2 S. 1 KStG). Handelsrechtlich notwendige Anpassungen sind für die Steuerbilanz zu übernehmen. Steuerrechtlich ist die Ausbuchung der bisherigen Rücklage für eigene Anteile als Kapitalherabsetzung zu behandeln. Über den Nennbetrag hinausgehender Teil des Buchwerts der nicht mehr zu aktivierenden eigenen Anteile führt rechnerisch zu einer Verminderung des ausschüttbaren Gewinns. Eigene Anteile einer GmbH sind weder stimm- noch dividenden- oder liquidationserlösberechtigt. Wenn die GmbH Geschäftsanteile an der eigenen Gesellschaft hält, ruhen die damit verbundenen Rechte, einschließlich der Ausübung eines Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Schlussbilanz der GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge für 2023 übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel werden Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr und ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Unfertige Leistungen lagen nach Auskunft der Geschäftsleitung zum Bilanzstichtag vor. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung von Pauschalwertberichtigungen mit dem Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. ERLÄUTERUNGEN UND ERGÄNZENDE ANGABEN ZU BILANZ UND GUV Die Entwicklung des Anlagevermögens (Sach- und Finanzanlagen) ist in der Anlagenentwicklung dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Aufwandsrückstellungen für öffentlichrechtliche Verpflichtungen gem. § 257 HGB und § 147 AO, Rückstellungen für Tantieme- und offene Resturlaubsansprüche, Steuerrückstellungen, Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 0,5% des behafteten Umsatzes. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten a. Lohn- und Kirchensteuer, Verbindlichkeiten Lohn, Verbindlichkeiten an typisch stille Gesellschafter, sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern enthalten. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. SONSTIGE ANGABEN Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Karsten Baumann und Herrn Dr. Gunther Baumann. Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt: Gewinnvortrag auf neue RechnungDie Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Storkow, den 15.08.2024 Karsten Baumann, Geschäftsführer Dr. Gunther Baumann, Geschäftsführer |
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