Autoteile Rolef GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz-Dieter Rolef seit 11.6.2004 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autoteile Rolef GmbHRheda-WiedenbrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autoteile Rolef GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederung-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten wurden
in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorrangegangenen Geschäftsjahres überein. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibung wurde beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Insgesamt stellt sich das Anlagevermögen und seine Bewertung wie in dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel dar. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. In den Herstellungskosten der Erzeugnisse wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Bankguthaben/liquide Mittel wurden durch Bankauszug bzw. Kassenbericht nachgewiesen und sind ebenfalls mit dem Nennwert aktiviert. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.
B. Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war: Herr Heinz-Dieter Rolef
Die Firma ist beim Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück unter der HRB 1320 eingetragen. Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresabschluss 2023 weist einen Jahresfehlbetrag von EUR 573,72 aus. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von EUR 4.050,44 einbezogen. Gegenüber dem Gesellschafter Heinz-Dieter Rolef besteht eine Forderung in Höhe von 24.979,56 EUR. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages ergibt sich ein verwendbarer Betrag von 29.041,31 EUR es wird eine Ausschüttung von 0,00 EUR vorgeschlagen Rheda-Wiedenbrück, den 27. Juni 2024
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(Heinz-Dieter Rolef) (Heinz-Dieter Rolef)
Rheda-Wiedenbrück, den 10. Juli 2024 gez. Heinz-Dieter Rolef Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Juni 2024 |
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