SERUL GmbH
Waldstraße 11, 34266 Niestetal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marzena Hanke geb. Cielek seit 11.10.2017 | Prokura |
Susanne Hobert seit 22.8.2013 | Prokura |
Michael Diebel seit 15.5.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Michael Diebel | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SERUL GmbHNiestetalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz für OffenlegungszweckeAKTIVA
PASSIVA
Anhang für OffenlegungszweckeI. Vorbemerkung Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind Vermerke zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang ausgewiesen. II. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Serul GmbH hat ihren Sitz in Niestetal. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Kassel unter der Registernummer HRB 13699 eingetragen. III. Anwendung des Handelsgesetzbuches Der Jahresabschluss der Serul GmbH, Niestetal, wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) - insbesondere den ergänzenden Vorschriften des zweiten Abschnittes für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.) -, sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist beim Registergericht Amtsgericht Kassel unter der Nummer HRB 13699 eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Bzgl. der größenabhängigen Erleichterungen wird teilweise von § 274a HGB sowie § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. In dem Offenlegungsexemplar jedoch wird von allen gesetzlich möglichen größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. IV. Allgemeine Erläuterungen und Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Geschäftsjahr 2022, soweit im Folgenden nichts anderes erwähnt ist, beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, und sofern abnutzbar, vermindert um ausschließlich planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Aktivierung der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Abschreibungen werden dabei monatsgenau ermittelt. Als geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden solche definiert, die Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 und kleiner-gleich EUR 800,00 haben. Diese werden im Jahr des Zugangs sofort vollständig abgeschrieben; ihr Abgang im gleichen Jahr wird nicht unterstellt. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von kleiner-gleich EUR 250,00 werden hingegen sofort als Aufwand behandelt. Die Vorräte werden mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert sowie bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Vornahme von einer Pauschalwertberichtigung, mit der dem allgemeinen Kreditrisiko ausreichend Rechnung getragen wird, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalbetrag in der Bilanz ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe ihres voraussichtlichen Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung passiviert. Die Verbindlichkeiten werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern sich Forderungen und Verbindlichkeiten gleichartig, -wertig und -fällig gegenüberstehen, werden diese saldiert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. V. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses Verbindlichkeiten Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten (Vorjahreswerte in Klammern):
Die in der Tabelle ausgewiesenen Sicherheiten betreffen ausschließlich Grundschulden auf das im Anlagevermögen ausgewiesene Grundvermögen der Gesellschaft. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise mit geschäftsüblichen Eigentumsvorbehalten besichert. Sonstige Angaben Beschäftigte Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt waren keine Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt.
Niestetal, den 8. Juli 2024 gez., Michael Diebel, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für OffenlegungszweckeDer vorstehende, zur Offenlegung bestimmte und nach § 326 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: An die Serul GmbH, Niestetal Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Serul GmbH, Niestetal, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Kassel, den 8. Juli 2024 Strecker Berger + Partner mbBWirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, RechtsanwälteMichael Krug, Wirtschaftsprüfer / Jens Volk, WirtschaftsprüferDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Serul GmbH, Niestetal, wurde am 21. Oktober 2024 festgestellt. |
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