Posten und Partien Handelsgesellschaft mbH

Görresstraße 40, 80797 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 70482
Eingetragen
16.3.1983
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit TextilienGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Ernst Runge
seit 29.11.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ernst Rünger
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ernst Rünger
Wallnerstr. 39
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Posten und Partien Handelsgesellschaft mbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 166,00 71.607,46
I. Sachanlagen 166,00 2.791,00
II. Finanzanlagen 0,00 68.816,46
B. Umlaufvermögen 149.051,64 37.064,40
I. Vorräte 19.815,17 13.870,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.881,13 13.991,00
III. Wertpapiere 106.051,97 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.303,37 9.202,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.775,71 1.584,43
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 95.385,85 131.899,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 246.379,20 242.156,23

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 157.464,53 181.928,06
III. Jahresüberschuss 36.514,09 24.463,53
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 95.385,85 131.899,94
B. Rückstellungen 250,00 250,00
C. Verbindlichkeiten 246.129,20 239.130,18
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 221.229,20 214.230,18
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.776,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 246.379,20 242.156,23

Anhang


 


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

  


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Soweit vom Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens im Sinne des § 6 IIa EStG für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 Gebrauch gemacht wurde erfolgt die Abschreibung  mit 20%.

Die Bewertung von Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB), soweit keine dauernden Wertminderungen Teilwertabschreibungen erforderlich machten.

Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen / Warenbeständen erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse / Aufträge in Arbeit werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die leistungs-/ produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden, soweit vorhanden, zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

  


III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung


Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden, soweit diese notwendig waren, in der GuV ausgewiesen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
  


IV. Sonstige Pflichtangaben


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Ernst G. Runge, Kaufmann

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

  


V. Sonstige Angaben


Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Dies bedeutet jedoch nicht notwendig, dass auch Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt.
Eine dahingehende Prüfung kann nur im Rahmen einer gesonderten Überschuldungsprüfung erfolgen, für die andere Bewertungsgrundsätze als für die Handelsbilanz gelten. Auf die Vorschriften der §§  64, 71, 84 GmbHG und §§ 283 ff. StGB wurde die Geschäftsführung hingewiesen.

Das Ergebnis wird, bis auf weiteres, auf neue Rechnung vorgetragen.


München, _________________ 




_______________________
Posten und Partien GmbH
Ernst G. Runge
Geschäftsführer



  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 216.294,79 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2011 festgestellt.

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