Trauerdruck GmbHLiquidiert

85591 Vaterstetten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 62556
Vorher
Trauerdruck Mayer GmbH
Eingetragen
3.6.1980
Branche
Verlegen von ZeitungenDrucken von ZeitungenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Betrieb einer Druckerei für Trauerdrucksachen

Historie

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Management

NameRolle
Franz Xaver Schmidt
seit 22.1.2018
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gerda Schmidt
51000
51.00%
Franz Schmidt
49000
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Trauerdruck GmbH

Vaterstetten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 2.983,00 4.675,00
II. Finanzanlagen 463.746,23 508.692,93
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 5.606,70 7.346,05
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.568,02 11.745,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 84.574,47 85.299,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.650,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 107.688,35 66.436,06
678.166,77 685.844,93

PASSIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Verlustvortrag 117.565,25 24.963,38
III. Jahresfehlbetrag 41.252,29 92.601,87
nicht gedeckter Fehlbetrag 107.688,35 66.436,06
0,00 0,00
B. Rückstellungen 666.786,00 684.173,00
C. Verbindlichkeiten 11.380,77 1.671,93
678.166,77 685.844,93

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 51.129,19 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Gezeichnetes Kapital 51.129,19 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 Euro
Eingefordertes Kapital 51.129,19 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 11.380,77 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro

Pensionsrückstellung

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Teilwertverfahren ermittelt.

Eine Dynamisierung ist vertraglich nicht vereinbart.

Zugrundegelegt wurden die amtlichen Sterbetafeln des statistischen Bundesamts Deutschland und die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abszinsungssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB.

Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Hierbei wird der aufgrund der Neubewertung erforderliche Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 3.517,01 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

 

Herr Franz Schmidt

 

Frau Gerda Schmidt

 

Vaterstetten, 20.12.2012

Franz Schmidt, Geschäftsführer

Gerda Schmidt, Geschäftsführer

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