WGE
GmbH
Langendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.462,00 |
32.402,00 |
| I.
Sachanlagen |
53.462,00 |
32.402,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.635,94 |
16.827,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
532,18 |
75,44 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.103,76 |
16.752,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
792,34 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
72.890,28 |
49.229,47 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.820,28 |
38.273,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.273,08 |
3.863,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.547,20 |
9.409,91 |
| B.
Rückstellungen |
21.038,89 |
6.539,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.031,11 |
4.416,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.031,11 |
4.416,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
72.890,28 |
49.229,47 |
Anhang
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 S 2 EGHGB
werden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften
angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die neuen
Regelungen des
GmbH - Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht der
Vorschriften des HGB unter besondere Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB.
Anlagevermögen
Für die Abschreibungen von Gegenständen des
Anlagevermögens werden folgende Abschreibungsmethoden
angewandt:
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Bewegliche und unbewegliche Anlagegüter wurden
linear, degressiv bzw. nach Maßgabe des
Substanzverzehrs abschrieben.
Die Abschreibungssätze richten sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Anschaffungskosten für bewegliche
Wirtschaftgüter des Anlagevermögens mit einem
Wert bis 410,00 € ( geringwertige Wirtschaftgüter
) werden entsprechend der Neuregelungen im Gesetz zur
Beschleunigung des
Wirtschaftswachstums (
Wachstumsbeschleunigungsgesetz ) vom 22.11.2009 nach §
6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr in voller Höhe unter
Beachtung der Aufzeichnungspflichten als Betriebsausgaben
abgezogen. Der § 6 Abs. 2 a EStG findet keine
Anwendung.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit
dem niedrigen beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder mit dem beizulegenden Wert
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, gegebenenfalls abzüglich notwendiger
Wertberichtigungen, angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die entsprechenden Aufwandswerte werden als
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und über die, der
Laufzeit zu Grunde liegenden Aufwendungen linear
aufgelöst.
Rückstellungen
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten wurden mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegebenenfalls wurden bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr Abzinsungen auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Für die Ermittlung der Abzinsungssätze wurden die
den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Markzinssätze der vergangenen
sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und veröffentlicht werden, zu Grunde gelegt. Der
Abzinseffekt wurde als Zinsertrag erfasst. Die
Zugangsbewertung der Rückstellungen erfolgt zum
Nominalbetrag
( Bruttomethode ).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
B. Informationen zur Bilanz
Die Beträge der Forderungen, der sonstigen
Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten
mit Restlaufzeitvermerken werden als Information nach dem
Anhangtext in den Anlagen erläutert.
Insoweit entfällt hier die Angabe.
C. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herrn
Walter Wolter, Geschäftsführer, geführt.
Der Geschäftführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Weißenfels, den 24. November 2012
Gez. Walter Wolter
- als Geschäftsführer der W G E GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2012 festgestellt.
|