Modellbau Schwachhofer GmbH

Spöcker Straße 12, 76646 Bruchsal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 232737
Eingetragen
27.7.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
die Erstellung von Gießereimodellen sowie Prototypen von Gießereimodellen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Udo Schwachhofer
seit 10.4.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Modellbau Schwachhofer GmbH

Bruchsal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 60.951,00 82.102,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 60.950,50 82.101,50
B. Umlaufvermögen 103.807,30 173.443,39
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 77.131,82 127.320,63
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.675,48 46.122,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 402,00 402,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 165.160,30 255.947,39

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 100.468,30 164.013,68
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Kapitalrücklage 9.395,76 9.395,76
III. Gewinnvortrag 129.117,92 100.350,11
IV. Jahresfehlbetrag 63.545,38 -28.767,81
B. Rückstellungen 20.196,00 28.991,08
C. Verbindlichkeiten 44.496,00 62.942,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 165.160,30 255.947,39

Anhang

für das Geschäftsjahr 2012

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Soweit erforderlich, sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.

Der steuerliche Sammelposten nach § 6a (2a) EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 150 € wurden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.

Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der nicht offen gelegt wird.

Die Abschreibungen für Sachanlagen betragen 22 TEUR (Vj. 25 TEUR).

Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten

Die Forderungen sind wie im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres fällig und betragen insgesamt 39 TEUR (Vj. 80 TEUR).

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. 37 TEUR eine Restlaufzeit von über 1 Jahr.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten enthält ein Disagio in Höhe von 0 €.

Latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.500 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 44 TEUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0 TEUR

Eigenkapital/Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0 TEUR
Forderungen 15 TEUR
Verbindlichkeiten 0 TEUR

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Udo Schwachhofer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.5.2014.

Nachrichten & Medien

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