MIP METRO Holding Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Willemsen seit 28.7.2025 | Vorstandsmitglied |
Sandra Elschner seit 17.1.2024 | Vorstandsmitglied |
Aleksandra Kajic seit 11.11.2021 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
![]() METRO Re AGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024Bilanz zum 30. September 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2023 / 2024Die METRO Re AG stellt Rückversicherungsschutz für die METRO AG und die CECONOMY AG sowie die jeweiligen Tochtergesellschaften zur Verfügung. Sämtliche Anteile der METRO Re AG werden von der METRO Dienstleistungs-Holding GmbH gehalten. Die oberste Muttergesellschaft ist die METRO AG, Düsseldorf. Die METRO Re AG wird in den Konzernabschluss der METRO AG einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Allgemeine Angaben: Der Jahresabschluss zum 30. September 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Satzung der Gesellschaft und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt worden. Gemäß § 2 RechVersV wurde die Bilanz nach dem Formblatt 1 und die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Formblatt 2 gegliedert. Mit der METRO Dienstleistungs-Holding GmbH wurde in 2016/17 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Die Einlagen bei den Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet. Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft sowie die sonstigen Forderungen sind mit dem Nennbetrag bewertet worden. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden ebenfalls mit Nominalbeträgen angesetzt. Die Rückstellungen für bekannte Versicherungsfälle ab dem Geschäftsjahr 2013/2014 aus dem Rückversicherungsvertrag mit AIG Europe S. A., Direktion für Deutschland, werden auf der Basis der Informationen des Erstversicherers und unter Verwendung eigener Erkenntnisse sowie der Schadenstatistiken der METRO Insurance Broker GmbH, Düsseldorf, abzüglich der an den Erstversicherer für den Schaden geleisteten Zahlungen ermittelt. Für die Ermittlung werden eigene Daten sowie die Daten des Erstversicherers abgeglichen und Differenzen mit dem Erstversicherer geklärt. Die Rückstellung aus dem Rückversicherungsvertrag mit Euler Hermes S.A., Hamburg, wurden aufgrund eines Ablösungsvertrages für alle Schäden vollständig aufgelöst. Es besteht kein Vertragsverhältnis mehr zwischen METRO Re und Euler Hermes, da der Rückversicherungsvertrag beendet wurde. Die Rückstellungen für unbekannte Spätschäden früherer Jahre wurden auf der Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt. Rückstellungen für unbekannte Spätschäden für das Jahr 2023/24 wurden nicht gebildet, da das Aggregat in diesem Jahr bereits ausgeschöpft wurde. Die Schwankungsrückstellung wurde gemäß § 341h Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 29 RechVersV bestimmt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Abzinsungen wurden nicht vorgenommen, da die Restlaufzeit zum Abschlussstichtag nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft und die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet und sind innerhalb eines Jahres fällig. Fremdwährungspositionen existieren nicht. Erläuterungen zur Bilanz: Aktiva
Bei den zu Nennwerten bewerteten Kapitalanlagen (Einlagen bei Kreditinstituten) entspricht der Buchwert dem Zeitwert zum Bilanzstichtag. C.I Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft Die Abrechnungsforderungen umfassen noch ausstehende Prämien des Erstversicherers sowie Forderungen aus der Rückerstattungsgebühr des Erstversicherers. C.II Sonstige Forderungen Die sonstigen Forderungen betreffen vollständig Forderungen an verbundene Unternehmen und enthalten mit 24.470.760,85 EUR (Vorjahr: 20.815.181,49 EUR) täglich fällige Forderungen bei der MGC METRO GROUP Clearing GmbH im Rahmen des Cash Pooling. E.I Abgegrenzte Zinsen und Mieten Die abgegrenzten Zinsen und Mieten enthalten ausschließlich Zinsabgrenzungen zum Bilanzstichtag. Passiva A. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist in 1.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einem rechnerischen Nennwert von 1.000,00 EUR eingeteilt. Das gezeichnete Kapital wird zu 100% von der METRO Dienstleistungs-Holding GmbH, Düsseldorf, gehalten. Die Kapitalrücklage besteht aus Einzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde der erzielte Gewinn aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an den Alleinaktionär abgeführt. Es verbleibt kein Jahresüberschuss bei der METRO Re AG. Die gesetzliche Rücklage (§ 150 Abs. 2 AktG iVm §§ 300ff. AktG) wurde bereits in 2016/17 vollständig zugeführt und weist den maximalen Betrag von 100.000,00 EUR aus. B. Versicherungstechnische Rückstellungen Unter den versicherungstechnischen Rückstellungen sind brutto 18.554.568,46 EUR (Vorjahr: 17.959.459,66 EUR) für bekannte sowie 26.948,82 EUR (Vorjahr: 332.591,64 EUR) für unbekannte Schäden bilanziert. Die Schwankungsrückstellung beläuft sich auf 0 EUR (Vorjahr: 0 EUR). Die Rückstellungen wurden für den Versicherungszweig Sach - Betriebsunterbrechung gebildet. C. Andere Rückstellungen Die anderen Rückstellungen in Höhe von 96.753,50 EUR (Vorjahr: 160.384,53 EUR) betreffen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. D. Andere Verbindlichkeiten Es bestehen sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1.468.305,92 EUR (Vorjahr: 737.247,54 EUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind noch nicht bezahlte Rechnungen in Höhe von 116.927,48 EUR (Vorjahr: 115,64 EUR) sowie die Gewinnabführung in Höhe von 1.351.378,44 EUR (Vorjahr: 737.131,90 EUR) erfasst. Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Gewinn- und Verlustrechnung: Die gebuchten Bruttobeiträge in Höhe von 13.862.308,73 EUR (Vorjahr: 12.716.105,87 EUR) betreffen ausschließlich die Schadenversicherung. Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge für eigene Rechnung entfallen in diesem Geschäftsjahr in Höhe von 98.678,19 EUR auf Erträge aus der Auflösung von versicherungstechnischen Rückstellungen. Die sonstigen Erträge entfallen in Höhe von 717.496,10 EUR auf die Verzinsung der Forderung an verbundene Unternehmen aus dem Cash-Pooling. Innerhalb der Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung ist aus der Abwicklung der Vorjahresrückstellung ein Gewinn (netto) in Höhe von 1.730.285,15 EUR (Vorjahr: 123.575,30 EUR) enthalten. Dieser betrifft im Wesentlichen die Sachversicherung. Im Bruttobetrag der Zahlungen für Versicherungsfälle sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 443.407,84 EUR aus einer Korrektur in laufende Rechnung enthalten. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung entfallen auf Fronting Fees in Höhe von 400.000,00 EUR (Vorjahr: 400.000,00 EUR) und auf Aufwendungen für Dienstleistungen für den Betrieb der Gesellschaft in Höhe von 153.945,84 EUR (Vorjahr: 279.542,45 EUR EUR). Sonstige Angaben: Die METRO Re AG mit Sitz in Düsseldorf wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 78397 geführt. Beteiligungen: Der METRO AG mit Sitz in Düsseldorf gehört unverändert mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der METRO Re AG. Die METRO AG, Düsseldorf, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der METRO Dienstleistungs-Holding GmbH, Düsseldorf, gehört unverändert mehr als der vierte Teil der Aktien sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der METRO Re AG. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine eigenen Mitarbeiter. Bezüge der Organmitglieder Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhalten wie auch im Vorjahr von der Gesellschaft keine Bezüge. Abschluss und Gesamthonorar des Abschlussprüfers Der Abschluss der METRO Re AG wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Das vom Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023/2024 berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüferleistungen ist in der entsprechenden Angabe im Anhang des Konzernabschlusses der METRO AG mit Sitz in Düsseldorf enthalten. Der Abschlussprüfer hat in 2023/24 darüber hinaus keine sonstigen Leistungen für die METRO Re AG erbracht. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:
Vorstand Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2023/2024 aus folgenden Personen:
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Düsseldorf, 23. Dezember 2024 METRO Re AG Andreas Michael Schroeder, Vorstand Sandra Elschner, Vorstand Lagebericht 2023/24der METRO Re AGWirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2024 bleibt die Entwicklung der Weltwirtschaft weiterhin schwach. Strukturelle Herausforderungen, wie die Alterung der Bevölkerung, schwache Investitionen und ein historisch niedriges Produktivitätswachstum bremsen das globale Wachstum. Die geopolitischen Belastungen, wie die Kriege in der Ukraine und dem Nahen Osten halten weiter an, zeigen aber nur einen begrenzten makroökonomischen Einfluss. Darüber hinaus nahmen die wirtschaftspolitischen Spannungen zwischen China und den USA sowie zahlreichen südostasiatischen Staaten zu. Dies strahlte nachhaltig negativ auf das makroökonomische Umfeld aus. Entwicklung der Gesellschaft Die METRO Re AG betreibt das Geschäft in der Sparte Allgefahrensach- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Lizenz zur Erlaubnis zum Betrieb des Nichtlebensrückversicherungsgeschäfts wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Datum vom 20. Juli 2016 erteilt. Die METRO Re AG arbeitet ohne eigenes Personal. Alle erforderlichen Tätigkeiten werden über Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsverträge von folgenden Gesellschaften ausgeführt:
Die METRO Re AG ist eine mittelbare Tochtergesellschaft der METRO AG und eine unmittelbare Tochtergesellschaft der METRO Dienstleistungs-Holding GmbH. Die Geschäftstätigkeit der METRO Re AG zielt darauf ab, die Risiko-Transferstrategie der METRO und bis zum 30.09.2024 der CECONOMY zu unterstützen. Ab dem 01.10. 2024 wird die METRO Re AG nur Konzernrisiken betreiben. Das wesentliche Ziel der Gesellschaft ist, durch Eigentragung von Konzernrisiken im Versicherungsbereich die Risikokosten der METRO zu minimieren, zu stabilisieren und Risikoschwankungen aufzufangen. Bei der Allgefahrensach- und Betriebsunterbrechungsversicherung beteiligte sich die METRO Re AG als Rückversicherer der AIG an den Risiken der METRO und der CECONOMY in einem globalen Rückversicherungsprogramm. Der bisherige Rückversicherungsvertrag mit der AIG wurde nicht verlängert, sodass ab dem 01.10.2024 lediglich noch Abwicklungsverträge mit AIG bestehen. Ab dem 01.10.2024 ist die METRO Re AG mit der, ACE INA OVERSEAS INSURANCE COMPANY LTD. and CHUBB INA OVERSEAS INSURANCE COMPANY LTD einen neuen Rückversicherungsvertrag eingegangen und beteiligt sich als Rückversicherer der Chubb an den Risiken der METRO. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage Wir erachten die Bruttobeiträge, Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und das Jahresergebnis vor Gewinnabführung als die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren. Die Bruttobeitragseinnahmen verzeichnen im Geschäftsjahr 2023/24 mit 13.862 TEUR im Vergleich zum Vorjahr mit 12.716 TEUR einen leichten Anstieg. Die Gesamtschadenentwicklung lag insgesamt auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle beliefen sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf 13.270 TEUR (Vorjahr: 13.566 TEUR). Die bilanzielle Schadenquote betrug netto 95,72 % (Vorjahr: 106,69 %). Die kombinierte Schaden-Kostenquote netto betrug 99,72 % (Vorjahr: 112,03 %). Im aktuellen Geschäftsjahr wurde allerdings bisher kein materieller Anteil an bestehenden Schadenreserven aufgelöst. Zusätzlich führten die Aufwendungen für den Brandschaden in Deutschland im März 2024 sowie den Einbruch - Diebstahlschaden in Italien im Juli 2024 dazu, dass die Gesamtaufwendungen für Versicherungsfälle zum Bilanzstichtag hoch ausfallen. Der Brandschaden in Deutschland beträgt ca. 7,5 Mio EUR, während der Großschaden in Italien sich auf etwa ca. 7,2 Mio EUR beläuft. Das versicherungstechnische Ergebnis ist von 40 TEUR auf 137 TEUR gestiegen. Eine Zuführung zur Schwankungsrückstellung war im Geschäftsjahr nicht vorzunehmen. Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge beliefen sich auf 99 TEUR (Vorjahr: 1.569 TEUR). Das positive Abwicklungsergebnis der aus dem Vorjahr übernommenen Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in Höhe von 1.703 TEUR netto resultiert insbesondere aus der Neubewertung einzelner Schäden, deren Schadenhöhen sich im vergangenen Jahr relativiert haben sowie aus erhaltenen Regressen. Die in den Erträgen aus anderen Kapitalanlagen enthaltenen Zinserträgen aus den Termingeldern bei der INTESA Sanpaolo SpA und der Targobank AG belaufen sich auf 717 TEUR (Vorjahr: 219 TEUR). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash Pool wurden ebenfalls verzinst. Die Erträge aus dem Cash Pool belaufen sich auf 816 TEUR. Es fällt wie auch im Vorjahr kein laufender Steueraufwand für die METRO Re AG an. Der laufende Steueraufwand wird vom Organträger getragen. Es existiert kein Umlagevertrag. Seit 2016/17 besteht zwischen der METRO Re AG und der Muttergesellschaft METRO Dienstleistungs-Holding GmbH ein Ergebnisabführungsvertrag. Das Jahresergebnis in Höhe von 1.351 TEUR (Vorjahr: 737 TEUR) wurde somit an die Muttergesellschaft abgeführt. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Vermögens- und Finanzlage Kapitalanlagen Der Bestand an Kapitalanlagen betrug zum Abschlussstichtag 17.500 TEUR (Vorjahr: 17.500 TEUR) und entfällt vollständig auf Einlagen bei Kreditinstituten. Die Einlagen entfallen in Höhe von 10.500 TEUR auf bei der INTESA Sanpaolo SpA (INTESA) abgeschlossene Termingelder. 7.000 TEUR entfallen auf ein bei der Targobank AG abgeschlossenes Termingeld. Die Einlagen in Höhe von 3.000 TEUR bei der INTESA und in Höhe von 7.000 TEUR bei der Targobank AG wurden mit einer Verfügungsbeschränkung zu Gunsten des Erstversicherers versehen. Eigenkapital Das Eigenkapital beträgt zum Abschlussstichtag im Vergleich zum Vorjahr unverändert 22.314 TEUR. Darin enthalten ist eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 100 TEUR. Der Höchstbetrag gemäß § 150 Abs. 2 AktG ist erreicht. In den anderen Gewinnrücklagen sind unverändert thesaurierte Gewinne aus Vorjahren in Höhe von 16.747 TEUR enthalten. Die Eigenkapitalquote beträgt 51,87 % (Vorjahr: 53,42 %). Finanzlage Unter dem Bilanzposten Sonstige Forderungen an verbundene Unternehmen wird eine täglich fällige Forderung bei der METRO GROUP Clearing GmbH in Höhe von 24.470 TEUR (Vorjahr: 20.815 TEUR) ausgewiesen. Die METRO Re AG nimmt am konzerninternen Cash Pooling-Verfahren teil. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Tagesendsalden der laufenden Bankkonten dem Cash Pool gutgeschrieben bzw. belastet. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die METRO AG hält indirekt über eine einhundertprozentige Beteiligung an der METRO Dienstleistungs-Holding GmbH alle Anteile an der METRO Re AG. Damit ist die METRO Re AG ein abhängiges Unternehmen der METRO AG. Für das Geschäftsjahr 2023/24 wird kein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG erstellt, da seit dem Geschäftsjahr 2016/17 ein Ergebnisabführungsvertrag mit der METRO Dienstleistungs-Holding GmbH besteht. Risiken der künftigen Entwicklung Zur Überwachung und Quantifizierung von Risiken orientiert sich die Gesellschaft an der eigenen Risk Management Guideline sowie der Risk Management Guideline des METRO-Konzerns und erstellt ein regelmäßiges Risk Reporting in Abstimmung mit dem Bereich Group Governance. Darüber hinaus werden regelmäßig weitere gesellschaftsspezifische Risiken und deren Auswirkungen auf die METRO Re AG im Rahmen des Own Risk and Solvency Assessment untersucht und an die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen berichtet. In diesem Kontext ist gewährleistet, dass die METRO Re AG in das Risikofrüherkennungssystem des METRO-Konzerns eingebunden ist. Versicherungstechnische Risiken a) Prämien-/Schadenrisiko Das Risiko in der Schadenversicherung besteht auf Grund der Ungewissheit zukünftiger Schadenzahlungen darin, dass aus im Voraus festgesetzten Prämien zukünftige Entschädigungen nicht geleistet werden können. Entsprechend dem Ziel der Gesellschaft werden Risiken der METRO und der CECONOMY gezeichnet. Hierbei stützt sich die METRO Re AG auf die Erfahrung der MIB, die für METRO AG und CECONOMY AG als Versicherungsmakler für beide selbständigen Konzerne im Jahr 2023/24 tätig ist. Das Risiko nicht angemessener Rückstellungen sowie von inadäquaten Prämieneinnahmen ist als gering einzustufen, da das Prämien-/ Schadenrisiko aufgrund der vertraglichen Vereinbarung eines Schadenaggregats mit dem Erstversicherer AIG begrenzt ist. Das Risiko mit dem neuen Versicherer Chubb im Geschäftsjahr 2024/25 ist ebenfalls entsprechend limitiert. Das Verlustrisiko für 2023/24, welches sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der maximalen jährlichen Schadenbelastung und der Nettoprämie ergibt, beträgt nach Versicherungskosten für eigene Rechnung ca. 1.300 TEUR und für das Jahr 2024/25 2.000 TEUR. Die Eigenkapitalsituation der Gesellschaft ist stark genug, einen solchen eventuellen Verlust auszugleichen. Das Rückversicherungsprogramm der METRO Re AG für das Geschäftsjahr 2024/25 hat sich geändert. Es gilt nur noch für METRO, während CECONOMY nicht mehr rückversichert wird. Infolgedessen wird das Jahresschadenaggregat für das Geschäftsjahr 2024/25 auf 6.000 TEUR reduziert, verglichen mit 15.000 TEUR im aktuellen Geschäftsjahr. Reserverisiko Das Risiko besteht in der Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen in nicht ausreichender Höhe. Die Rückstellung für Versicherungsfälle wird nach den gemeldeten Reserven der Erstversicherer gebildet. Darüber hinaus fließen Kenntnisse der MIB in die Rückstellungsbildung ein. Das Risiko für den Einzelschadenfall ist zusätzlich durch die Gestaltung des Rückversicherungsvertrages begrenzt auf 3.000 TEUR (Vorjahr: 7.500 TEUR). Die Spätschadenrückstellung aus bekanntem Schadenvolumen wird auf Basis der vorliegenden Daten zu nach dem Bilanzstichtag gemeldeten Schäden für das vorangegangene Geschäftsjahr geschätzt. Die Abwicklungsergebnisse in Prozent der Eingangsschadenrückstellung für einen fünfjährigen Beobachtungszeitraum ergaben im Durchschnitt einen Abwicklungsgewinn von 22,64 %. Negative Abwicklungsergebnisse sind in diesem Zeitraum nicht angefallen. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft Das Risiko besteht darin, dass der Erstversicherer die geschuldete Prämie nicht zahlt. Dem Ausfallrisiko wird mit der Auswahl eines Bonitätsstarken Erstversicherers begegnet. Die AIG weist diesbezüglich ein A-Rating auf (AIG Non-Life Financial Strength; Moody's, seit 07/2024: A2). Das Ausfallrisiko wird daher als gering eingeschätzt. In den letzten Jahren ist es zu keinem Prämienausfall seitens des Erstversicherers AIG gekommen. Risiko aus Kapitalanlagen Die METRO Re AG hält zwei Kapitalanlagen in Form von Termingeldern bei der INTESA Sanpaolo SpA und der Targobank AG (Tochtergesellschaft der Banque Européenne du Crédit Mutuel SAS (BECM) in Höhe von insgesamt 17.500 TEUR. Die Termingelder wurden mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten angelegt. Bei der Kapitalanlage bei der INTESA Sanpaolo SpA handelt es sich um ein Festgeld, das nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden kann. Die Kapitalanlagen dienen der Absicherung des Erstversicherers AIG und der weiteren Risikostreuung. Hier kann das Markt- und Bonitätsrisiko vor folgendem Hintergrund als gering erachtet werden: a) Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet den potenziellen Verlust aufgrund von nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern. Aufgrund des einfachen Kapitalanlagen-Portfolios der Gesellschaft - die Kapitalanlagen bestehen ausschließlich aus Einlagen bei Kreditinstituten - ist das Marktrisiko limitiert auf das Zinsänderungsrisiko. Darüber hinaus wurden mit der INTESA Sanpaolo SpA und bei der Targobank AG Termingelder mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten angelegt. Entsprechende Verträge zur Sicherheit des Erstversicherers AIG wurden geschlossen. Alle Kapitalanlagen werden in Euro geführt, so dass kein Währungskursrisiko besteht. b) Bonitätsrisiko Dem Risiko eines Verlusts aufgrund des Ausfalls eines Schuldners wird mit der Auswahl der Kreditinstitute und Finanzgeber mit einem guten Rating begegnet (Long-Term Rating INTESA Sanpaolo SpA, Moody's, Stand 10/2024: Baa1; Long-Term Rating Gruppe Crédit Mutuel Alliance Fédérale, der die BECM angehört, S&P, Stand 04/2024: A+). Auch die METRO AG, welche gegenüber der MGC eine Patronatserklärung hinsichtlich der Forderung aus Cash Pooling ausgestellt hat, hat ein Investmentgrade-Rating (Rating METRO AG, Standard & Poor's, Stand 01/2024: BBB-). c) Liquiditätsrisiko Das Risiko, den Zahlungsverpflichtungen, insbesondere aus Versicherungsverträgen, nicht jederzeit nachkommen zu können (Liquiditätsrisiko), wird durch die jederzeit zur Verfügung stehenden Gelder im Cash Pool der METRO GROUP Clearing GmbH, Düsseldorf, (Forderungen gegen verbundene Unternehmen) ausgeschlossen. d) Risiken durch den Russland /Ukraine-Krieg Die Rückversicherung des Russland / Ukraine -Geschäftes der METRO-Gruppe wurde aufgrund des Krieges und den Sanktionsmaßnahmen vollständig eingestellt. Dementsprechend sind keine Auswirkungen auf das Geschäft der METRO Re zu erwarten. Operationelle Risiken Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen internen Prozessen oder aus Mitarbeiter- oder systembedingten Fehlern oder aber auf Grund von externen Vorfällen. Rechtliche und steuerliche Risiken zählen ebenso dazu. Seit den letzten Jahren wird für die METRO Re AG das Cyberrisiko als weiteres Risiko identifiziert. Das reine Cyberrisiko bezeichnet Bedrohungen für die METRO Re, die durch moderne Informations- und Kommunikationstechnik wie Computer und das Internet entstehen. Im Fokus stehen zielgerichtete Angriffe auf die IT-Systeme und Daten der METRO Re. Diese sind Bestandteil des operationellen Risikos der METRO Re und sind über die METRO AG versichert. Operationellen und strategischen Risiken wird dadurch begegnet, dass die METRO Re AG in den wesentlichen Bereichen Dienstleistungsverträge abgeschlossen hat, und zwar in den Bereichen aktuarielle Berechnungen, Accounting, Compliance, Internal Audit und Beratung durch die MIB. Dadurch und durch unsere Überwachung der Durchführung der Dienstleistungsverträge ist die Erfüllung dieser Aufgaben gewährleistet. Sämtliche Geschäftsaktivitäten der METRO Re AG sind nicht an einen bestimmten Firmensitz gebunden. Die Tätigkeiten des Vorstandes können jederzeit von einem anderen Ort ausgeführt werden. Die Beschlussfähigkeit der Organe der METRO Re AG ist aufgrund der Möglichkeit remote zu arbeiten jederzeit gewährleistet. Die METRO Re AG ist ein Teil der Risikostrategie der METRO. Durch das Bestehen der Dienstleistungsverträge wird den Risiken mit entsprechenden Überwachungs-, Kontroll- und Informationsinstrumenten begegnet. Hierzu gehört das Compliance-System der METRO AG. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und als wesentliche Überwachungskontrolle ist mit der Internen Revision ein Revisionsplan vereinbart worden. Ausblick und Chancen der zukünftigen Entwicklung Bezogen auf unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Bruttobeiträge, Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und Jahresergebnis vor Gewinnabführung erwarten wir folgende Entwicklung im kommenden Geschäftsjahr: Die METRO Re AG betreibt weiterhin das Geschäft der Allgefahrensach- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Ab dem Geschäftsjahr 2024/25 wurde jedoch entschieden, das Rückversicherungsgeschäft mit CECONOMY aufgrund der hohen Schadenbelastung zu beenden. Dieser Schritt dient dazu, die Profitabilität zu sichern und sich stärker auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Das Vertrauensschadengeschäft, was sich in Abwicklung befand, wurde mit einem Ablösungsvertrag zum 30.06.2024 beendet. Aufgrund der zunehmenden Verhärtung auf den Versicherungsmärkten wird im kommenden Geschäftsjahr analysiert, inwieweit die Aufnahme neuer Versicherungssparten in die METRO Re AG nach Maßgabe von Wirtschaftlichkeitsaspekten die Risikostrategie des METRO-Konzerns zusätzlich unterstützen kann, und stellt insofern eine Chance zur Geschäftsausweitung dar. Prognose Die Bruttobeitragseinnahmen im kommenden Geschäftsjahr werden aufgrund des Wegfalles von CECONOMY sinken auf 4.000 TEUR Der Rückversicherungsvertrag mit der Chubb ist bereits abgeschlossen. Für das kommende Geschäftsjahr gehen wir aufgrund der festgelegten Konditionen in den mit den METRO Gesellschaften abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen von stabil bleibenden Kosten aus. Aufgrund der abgeschlossenen Termingelder mit positiver Verzinsung bei der INTESA Sanpaolo SpA und positiver Verzinsung bei der Targobank AG rechnen wir im Vergleich zum Vorjahr mit einem weiterhin positiven, jedoch leicht gesunkenen Kapitalanlageergebnis. Insgesamt erwarten wir derzeit bei vorsichtig geschätzten Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle von 3.000 TEUR ein Geschäftsergebnis für 2024/25 in Höhe von ca. 0,5 TEUR. Aufgrund der Daten zum 4. Quartal 2023/24 wird erwartet, dass die Solvabilitätsanforderungen für das Geschäftsjahr 2024/25 erfüllt werden. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Düsseldorf, 23. Dezember 2024 METRO Re AG Andreas Michael Schroeder, Vorstand Sandra Elschner, Vorstand Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24HRB Nr. 78397Amtsgericht DüsseldorfBeratung und Überwachung der Geschäftsführung Der Aufsichtsrat der METRO Re AG hat im Geschäftsjahr 2023/24 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Beratungs- und Kontrollaufgaben wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung der METRO Re AG ausführlich beraten und die Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle wesentlichen Entwicklungen der METRO Re AG unterrichtet. Die Berichterstattung des Vorstands beinhaltete insbesondere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Rentabilität des Unternehmens, die laufende Geschäftsentwicklung sowie Geschäfte von erheblicher Bedeutung. Der Aufsichtsrat hat alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß erörtert und geprüft. Es gab keine Zweifel an der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandstätigkeit. Zu einzelnen Geschäftsvorfällen haben wir unsere Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder selbst getroffenen Regelungen notwendig war. Vom Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 2 Satz 1 und 2 Aktiengesetz (AktG) haben wir nicht Gebrauch gemacht, da es keine klärungsbedürftigen Sachverhalte gab. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat auch außerhalb der Sitzungen in Gesprächen mit der Geschäftsführung wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen erörtert. Feststellung des Jahresabschlusses Den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss der METRO Re AG für das Geschäftsjahr 2023/24 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der METRO Re AG für das Geschäftsjahr 2023/24 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer berichtete schriftlich über das Ergebnis der Prüfung. Wir, der Aufsichtsrat, haben den Jahresabschluss der METRO Re AG für das Geschäftsjahr 2023/24 und den Lagebericht der METRO Re AG für das Geschäftsjahr 2023/24 geprüft. Diese Unterlagen sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden uns hierfür rechtzeitig vorgelegt und in der Aufsichtsratssitzung am 21.02.2025 eingehend erörtert und geprüft. Der an der Sitzung teilnehmende Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, lagen nach Einschätzung des Prüfers nicht vor. Der Prüfer informierte auch über Leistungen, die er zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbracht hat. Umstände, nach denen die Besorgnis der Befangenheit bestehen könnte, lagen nach Information des Abschlussprüfers nicht vor. Wir haben uns dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers angeschlossen und auf der Grundlage unserer eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Wir teilen insbesondere die im Lagebericht der METRO Re AG enthaltenen Beurteilungen des Vorstands und haben die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse gebilligt, womit der Jahresabschluss der METRO Re AG am 21. Februar 2025 festgestellt worden ist.
Düsseldorf, den 21. Februar 2025 Der Aufsichtsrat Hans-Dieter Hinker, Vorsitzender des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die METRO Re AG, Düsseldorf Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der METRO Re AG, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der METRO Re AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU- APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der in der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (brutto) enthaltenen Teilschadenrückstellung für bekannte Versicherungsfälle Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang der Gesellschaft unter der gleichnamigen Überschrift. Risikoangaben sind im Lagebericht im Abschnitt „Versicherungstechnische Risiken/Reserverisiko“ enthalten. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (brutto) betragen TEUR 18.581. Dies sind 43,2 % der Bilanzsumme. Dabei beläuft sich die Teilschadenrückstellung für bekannte Versicherungsfälle auf TEUR 18.554. Dies sind 43,1 % der Bilanzsumme. Die Bewertung der Teilschadenrückstellung für bekannte Versicherungsfälle unterliegt Unsicherheiten hinsichtlich der voraussichtlichen Schadenhöhe und ist daher ermessensbehaftet. Die Schätzung darf nach handelsrechtlichen Grundsätzen nicht risikoneutral im Sinne einer Gleichgewichtung von Chancen und Risiken durchgeführt werden, sondern sie hat unter Beachtung des bilanzrechtlichen Vorsichtsprinzips (§ 341e Abs. 1 Satz 1 HGB) zu erfolgen. Die Teilschadenrückstellung für bekannte Versicherungsfälle wird nach dem voraussichtlichen Aufwand auf der Basis der Informationen der Vorversicherer, ergänzt um eigene Erkenntnisse, gebildet. Das Risiko besteht bei den zum Bilanzstichtag bereits bekannten Versicherungsfällen darin, dass die noch ausstehenden Schadenzahlungen nicht in ausreichender Höhe zurückgestellt sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Bei der Prüfung der Rückstellung für bekannte Versicherungsfälle haben wir als Teil des Prüfungsteams eigene Aktuare eingesetzt und folgende wesentlichen Prüfungshandlungen durchgeführt:
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGE Die verwendeten Methoden sowie die zugrunde liegenden Annahmen zu Bewertung der Teilschadenrückstellung für bekannte Versicherungsfälle sind angemessen. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und RechVersV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Juli 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 30. September 2016 endenden Geschäftsjahr als Abschlussprüfer der METRO Re AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Kathlen Bläser.
Köln, den 21. Januar 2025 KPMG AG Kathlen Bläser, Wirtschaftsprüferin Petra Hoppe, Wirtschaftsprüferin |
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