STAC
Elektronische Systeme GmbH
Tönisvorst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
152.804,00 |
125.012,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,00 |
11,00 |
| II.
Sachanlagen |
152.793,00 |
125.001,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
711.936,15 |
542.094,08 |
| I.
Vorräte |
68.034,15 |
71.921,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
329.157,27 |
182.207,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
314.744,73 |
287.965,84 |
| Aktiva |
864.740,15 |
667.106,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
660.646,49 |
537.079,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
307.000,00 |
307.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
27.629,10 |
27.629,10 |
| III.
Bilanzgewinn |
326.017,39 |
202.450,84 |
| davon
Gewinnvortrag |
202.450,84 |
422.038,82 |
| B.
Rückstellungen |
111.268,65 |
100.902,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
92.825,01 |
29.123,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
92.825,01 |
29.123,53 |
| Summe
Passiva |
864.740,15 |
667.106,08 |
Anhang
STAC Elektronische Systeme GmbH, Tönisvorst
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
ANHANG 2023
Allgemeine Angaben
Die STAC Elektronische Systeme GmbH, Tönisvorst
wird beim Krefeld unter der Nummer 9784 geführt.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB und nimmt die
Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB teilweise in
Gebrauch. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff., 264 ff. HGB unter
Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§
268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268
Abs. 5 HGB), die Vermerke nach § 42 Abs. 3
GmbHG sowie die Davon-Posten der Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung wurden zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die
Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften
und Grundsätzen ordnungsgemäßer
Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip,
Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip,
Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der
Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundatz).
Die
Gegenstände des Anlagevermögens werden
durch ein Anlageverzeichnis nachgewiesen, in dem die
Anschaffungs- oder Herstellungkosten, die Zugänge und
Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge
sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter
enthalten sind.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige sowie
außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen werden auf Basis steuerlich anerkannter
Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher
Gegebenheiten vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter
im Einzelanschaffungspreis von bis zu EUR 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederwertprinzips angesetzt. Posten mit
verminderter Marktgängigkeit wurden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Alle
erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung auf den Nettoforderungsbestand
nach Abzug der einzelwertberichtigten Forderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nennbetrag bewertet.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und die Abschreibungen sind in einer
Anlage zu diesem Anhang (Anhang 3a) dargestellt.
Sämtliche
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
- Verbindlichkeiten aus Steuern in
Höhe von EUR 31.616,21 (Vorjahr EUR 6.269,54),
- Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von EUR 807,97 (Vorjahr
EUR 911,87),
Die
Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und sind grundsätzlich ungesichert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt TEUR 15,3 und hat eine
Restlaufzeit von einem Jahr. Dieser Betrag beinhaltet
ausschließlich Verpflichtungen aus
Mietverträgen.
Ergänzende Angaben
Im Berichtsjahr waren 4 Arbeitnehmer bei der
Gesellschaft beschäftigt.
Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr
geführt durch
Herrn Dr. Ing. Andreas Bender, Ingenieur, Ratingen
- einzelvertretungsberechtigt -
Herrn Dennis Andreas Bender, Ingenieur, Ratingen
- einzelvertretungsberechtigt -
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Tönisvorst, den 17.
Dezember 2024
gez.
Dr. Andreas Bender
gez.
Dennis Andreas Bender
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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