WIMAG
GmbH
Eisenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.155,00 |
27.983,00 |
| I.
Sachanlagen |
31.155,00 |
27.983,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.538.630,34 |
1.622.448,23 |
| I.
Vorräte |
803.619,00 |
1.227.265,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
119.252,67 |
299.584,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
615.758,67 |
95.598,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.614,87 |
5.582,27 |
| Summe
Aktiva |
1.578.400,21 |
1.656.013,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
570.364,72 |
523.656,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Kapitalrücklage |
150.000,00 |
150.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
54.482,44 |
54.482,44 |
| IV.
Bilanzgewinn |
110.236,34 |
63.528,52 |
| B.
Rückstellungen |
503.297,00 |
513.773,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
504.738,49 |
618.582,95 |
| Summe
Passiva |
1.578.400,21 |
1.656.013,50 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma WIMAG GmbH mit dem Sitz
in Obernburg-Eisenbach, (Registergericht: Amtsgericht
Aschaffenburg, HRB 363), wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
stetig angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 10
Jahren) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände
werden linear entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für die Zugänge bei den
geringwertigen Anlagegegenständen
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden die
steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens
und zur Auflösung über fünf Jahre (§ 6
Abs. 2a EStG) oder zur Sofortabschreibung nach §
6 Abs. 2 EStG angewendet. Auch in der Handelsbilanz steht
diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht
entgegen.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung der
fertigen und unfertigen Erzeugnisse und unfertigen
Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad
angefallenen Herstellungskosten.
Von dem Einbeziehungswahlrecht für die
allgemeinen Verwaltungskosten wurde kein Gebrauch gemacht.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, der Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die
Pensionsverpflichtungen wurden pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt
(§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die
erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene
Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).
Angaben zur Bilanz
Die Darstellung des
Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter
Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags.
Die Bilanz wurde
nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Bei Aufstellung der Bilanz wurde im Bilanzgewinn ein
Gewinnvortrag von TEUR 65,53 einbezogen.
Pensionsrückstellungen
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ist
nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der durchschnittliche
Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
für die Abzinsung zugrunde zu legen. In den Jahren vor
2016 wurde der Durchschnitt der letzten sieben
Geschäftsjahre der Abzinsung zugrunde gelegt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung nach Maßgabe der Bewertung mit dem
Durchschnitt des Marktzinssatzes aus 10 Jahren und dem
Durchschnitt des Marktzinssatzes aus 7 Jahren beträgt
im Wirtschaftsjahr 2023 TEUR 4,1.
Der durch den neuen Bewertungsansatz entstehende
Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 4,1
unterliegt einer Ausschüttungssperre nach § 253
Abs. 6 Satz 2 HGB.
Von den
Verbindlichkeiten haben insgesamt TEUR 504,7 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr, TEUR 0,0 eine Restlaufzeit
von 1-5 Jahren, TEUR 0,0 eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren. Es sind insgesamt TEUR 0,0 durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Sonstige Angaben
Aus dem Mietvertrag für das
Betriebsgrundstück ergibt sich eine jährliche
Zahlungsverpflichtung in Höhe von TEUR 271,2, der
Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2024.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 47 (ohne zur
Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer und
Geschäftsführer).
Obernburg-Eisenbach, 12. November 2024
Dipl. Ing. Gerhard Greßbach,
Geschäftsführer
Feststellung des Jahresabschlusses
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2023 erfolgte am 12.11.2024.
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