MHS GmbH
85mWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Achim Frick seit 2.7.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sensor Systems GmbHSteinbach-HallenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Sensor Systems GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die dem Jahresabschluss 2023 zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB). Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Für die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden die Jahresabschreibungen zeitanteilig angesetzt. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten, welche Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie die Material- und Fertigungsgemeinkosten beinhalten. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 9.520,00 (EUR 69,28) enthalten. Sonstige Angaben Die Sensor Systems GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Geratherm Medical AG. Die Geratherm Medical AG hat ihren Sitz in 99331 Geratal, Fahrenheitstr. 1. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Geratherm Medical AG, Geratal einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Die nach dem Abschlussstichtag fälligen, aufgelaufenen Zahlungsverpflichtungen aus den am Bilanzstichtag bereits abgeschlossenen Verträgen wurden unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Verträge bewertet. Bei Verträgen mit unbestimmter Restlaufzeit wurde der früheste mögliche Kündigungszeitpunkt angenommen. Die Gesamtverpflichtung aus diesen Dauerschuldverhältnissen beträgt aus:
Steinbach-Hallenberg, 25. Juni 2024 gez. Christian Frick sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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