Oberkiewicz
GmbH
Rösrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
138,20 |
178,00 |
| I.
Sachanlagen |
138,20 |
178,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
3.570,56 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.570,56 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
214.878,87 |
233.360,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
231.369,93 |
246.320,53 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
258.924,82 |
280.443,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.481,36 |
21.518,30 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
214.878,87 |
233.360,23 |
| B.
Rückstellungen |
1.680,00 |
1.690,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
229.689,93 |
244.630,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
231.369,93 |
246.320,53 |
Anhang
Allgemein
Der Jahresabschluss der Firma Oberkiewicz GmbH wurde
entsprechend den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft machte von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 288 und 326 HGB Gebrauch.
Eine durch den Geschäftszweig bedingte
abweichende Gliederung war nicht erforderlich.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Das am 29.Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzmodernisierungsgesetz (im Nachfolgendem BilMoG ), ist
in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals
auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 der Gesellschaft anzuwenden ( Art. 66 Abs. 3 satz 1
EGHGB ). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen
Anwendung ( Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB ) wurde kein
Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann in der
sogenannten BilMoG- Eröffnungsbilanz zum 1. Januar
2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von
Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist
nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben.
Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter mit
Anschaffungskosten über 150,00 € bis zu 1.000,00
€ wurde ein Sammelposten gemäß § 6
Abs. 2a EstG gebildet, welcher im Geschäftsjahr der
Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst
wird. Für 2010 wurde von dem Wahlrecht, die
Sofortabschreibung für geringwertige
Wirtschaftsgüter bis 410,00 € gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Rückzahlungsbetrag.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Bruttoanlagespiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
beträgt 229.689,93 € (244.630,53 €).
Verbindlichkeiten mit Laufzeiten bis zu einem Jahr bestehen
in Höhe von 207.168,56 € (199.768,16 €).
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Geschäftsführer Herrn
Raimund Oberkiewicz
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird gemäß § 286
Absatz IV HBG verzichtet.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von
18.481,36 € mit dem Verlustvortrag verrechnen.
Rösrath, den
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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