BFK
edv-consulting GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
133.195,00 |
95.145,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,00 |
11,00 |
| II.
Sachanlagen |
133.184,00 |
95.134,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.289.745,50 |
14.303.690,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
424.456,26 |
839.825,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.865.289,24 |
13.463.864,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.868,39 |
19.449,18 |
| D.
Aktive latente Steuern |
49.756,00 |
58.368,00 |
| Aktiva |
14.493.564,89 |
14.476.652,49 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.670.599,82 |
13.285.649,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnrücklagen |
13.644.523,93 |
13.259.573,28 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
734.970,00 |
848.024,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
87.995,07 |
342.978,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
87.995,07 |
342.978,80 |
| Passiva |
14.493.564,89 |
14.476.652,49 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Die BFK edv-consulting GmbH hat ihren Sitz in
Karlsruhe und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Mannheim unter HRB 105469 eingetragen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und
die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Anlagevermögen
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer vorgenommen.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen. Zugänge werden ausschließlich nach
der linearen Methode abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
EUR 800 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben;
ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Soweit voraussichtlich dauernde Wertminderungen bei
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
bestehen, werden außerplanmäßige
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
anzusetzen.
Fremdkapitalzinsen sind in den Herstellungskosten
nicht enthalten.
II. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet, wobei Risiken im Forderungsbestand angemessen
berücksichtigt werden. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos und des nachlaufenden Skontoaufwands ist eine
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet.
III. Rückstellungen
Die
Pensionsverpflichtungen werden
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung
des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in
Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2
HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und
veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der
letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Zukünftig erwartete Entgelt- und
Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der
Verpflichtung berücksichtigt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und
insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur
Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen
dienen (Deckungsvermögen) wurden gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den
korrespondierenden Schulden verrechnet. Das
Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der
beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens
(Rückdeckungsversicherungen) entspricht den
fortgeführten Anschaffungskosten gemäß
§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so
genannten geschäftsplanmäßigen
Deckungskapital des Versicherungsunternehmens
zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens
aus Beitragsrückerstattungen. Erfolgswirkungen aus der
Änderung des Diskontierungssatzes,
Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und
laufenden Erträgen des Deckungsvermögens werden
im Finanzergebnis gezeigt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutschen Bundesbank zu den jeweiligen
Bilanzstichtagen ermittelt wurde, abgezinst.
IV. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
V. Fremdwährungsumrechnung
Forderungen in Fremdwährung mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden gemäß
§ 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit
über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem
Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei
Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt
die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des
Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips
auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der
Passivseite.
C.
Erläuterungen der Bilanz-Posten
I. Rückstellungen
Die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Es wurden folgende
Annahmen für die Berechnung zu Grunde gelegt:
· durchschnittlicher Marktzinssatz
von 2,3 %
· Pensionsalter 65 Jahre
· Sterbetafeln nach Heubeck,
Richttafeln 2018 G
Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der
Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz von zehn Jahren und dem durchschnittlichen
Marktzinssatz von sieben Jahren beträgt TEUR 16
(Vorjahr 67 TEUR) und unterliegt einer
Ausschüttungssperre.
Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen
nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB:
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
Pensionsverpflichtung
|
509.466,00
|
Deckungsvermögen
(beizulegender Wert)
|
321.996,00
|
Pensionsrückstellung
|
187.470,00
|
Deckungsvermögen
(Anschaffungskosten)
|
321.996,00
|
Zinsaufwand aus
Pensionsverpflichtung
|
19.359,00
|
Ertrag aus
Deckungsvermögen
|
16.061,38
|
Zinsaufwand
|
3.797,62
|
II. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte
gesichert.
D.
Sonstige Angaben
I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Mietverträgen bestehen finanzielle
Verpflichtungen bis zum Ende der jeweiligen festen
Vertragslaufzeit bzw. bis zum nächstmöglichen
Kündigungstermin in Höhe von insgesamt
TEUR 508. Hiervon entfallen auf das Geschäftsjahr
2024 TEUR 254.
Aus Leasingverträgen bestehen finanzielle
Verpflichtungen bis zum Ende der jeweiligen festen
Vertragslaufzeit bzw. bis zum nächstmöglichen
Kündigungstermin in Höhe von insgesamt TEUR 24.
II. Beschäftigte
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr durchschnittlich 20 Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
Karlsruhe, den 16. Dezember
2024
gez.
Christoph Fischer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
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