UBIGA GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 19057
Eingetragen
7.3.2006
Branche
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den PflanzenbauArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungAnbau von sonstigem Obst und Nüssen a. n. g.
Gegenstand
Die Unternehmensberatung in Gartenbau und Landwirtschaft

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Schulze
seit 7.3.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

UBIGA GmbH

Teltow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.512,00 2.220,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 178,00 374,00
II. Sachanlagen 1.334,00 1.846,00
B. Umlaufvermögen 43.755,39 37.300,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.225,84 5.780,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 40.529,55 31.519,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.742,75 6.960,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.010,14 46.480,89

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 43.414,13 38.313,61
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 18.414,13 13.313,61
B. Rückstellungen 3.121,63 3.308,78
C. Verbindlichkeiten 2.474,38 4.858,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.010,14 46.480,89

Anhang


Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)

Der Jahresabschluss 2010 der UBIGA GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2009 wurden unverändert übernommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Zum 31.12.2010 liegen keine Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz vor.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Plausibilitätsbeurteilung

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 EUR wurden im Jahre des Zugangs 2010 voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde in 2008 u. 2009 ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit beurteilt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in der Finanzbuchhaltung nachgewiesen.
Die Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen war nicht Gegenstandes unseres Auftrages.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Sonstige Wertpapiere und Beteiligungen des Umlaufvermögens wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Salden der Bank- und Kassenbestände sind durch Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der erforderlichen Höhe gebildet worden.

Vom Aktivierungswahlrecht für latente Steuern wurde von der größenabhängigen Erleichterung nach § 274 a Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit Rückstellungen wegen ihrer Laufzeit abzuzinsen sind werden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für den Ansatz der latenten Steuer wurde gem. § 274 a Abs. 5 HGB, die größenabhängige Erleichterung in Anspruch genommen.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug EUR 2.474,38 (Vorjahr: EUR 4.858,50).

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren betrug EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine Forderungen und Verbindlichkeiten.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Sonstige Abgaben

Geschäftsführung:

Herr Jürgen  S c h u l z e ,  Dipl.-Ing. (FH)

Die Befreiung von der Beschränkung des §181 BGB wurde erteilt.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2011 festgestellt.

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