UBIGA
GmbH
Teltow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.512,00 |
2.220,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
178,00 |
374,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.334,00 |
1.846,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.755,39 |
37.300,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.225,84 |
5.780,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.529,55 |
31.519,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.742,75 |
6.960,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.010,14 |
46.480,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.414,13 |
38.313,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
18.414,13 |
13.313,61 |
| B.
Rückstellungen |
3.121,63 |
3.308,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.474,38 |
4.858,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.010,14 |
46.480,89 |
Anhang
Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
Der Jahresabschluss 2010 der UBIGA GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2009
wurden unverändert übernommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im
Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Zum 31.12.2010 liegen keine Abweichungen zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz vor.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und
Plausibilitätsbeurteilung
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 EUR wurden im Jahre des
Zugangs 2010 voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde in 2008
u. 2009 ein Sammelposten gebildet und linear über 5
Jahre abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine
Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit
beurteilt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in
der Finanzbuchhaltung nachgewiesen.
Die Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen
war nicht Gegenstandes unseres Auftrages.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Sonstige
Wertpapiere und Beteiligungen des
Umlaufvermögens wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Salden der
Bank- und Kassenbestände sind durch
Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
erforderlichen Höhe gebildet worden.
Vom Aktivierungswahlrecht für
latente Steuern wurde von der
größenabhängigen Erleichterung nach §
274 a Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Soweit Rückstellungen wegen ihrer
Laufzeit abzuzinsen sind werden diese gem. § 253 Abs.
2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für den Ansatz der
latenten Steuer wurde gem. § 274 a Abs. 5 HGB,
die größenabhängige Erleichterung in
Anspruch genommen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug EUR 2.474,38
(Vorjahr: EUR 4.858,50).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren betrug
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
Forderungen und Verbindlichkeiten.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2011 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Abgaben
Geschäftsführung:
Herr Jürgen S c h u l z e
, Dipl.-Ing. (FH)
Die Befreiung von der Beschränkung des §181
BGB wurde erteilt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2011 festgestellt.
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