Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 14537
Eingetragen
18.2.2011
Branche
Großhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit NE-Metallen, Artikeln aus Metall, Kunststoff und Eisen, Kleineisenwaren und Werkzeugen sowie die Blech- und Feinblechbearbeitung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ines Berbig
seit 18.2.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ines Berbig
Halle (Saale)
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Metall-Blitz GmbH

Halle (Saale)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 24.018,00 13.821,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 24.014,00 13.817,00
B. Umlaufvermögen 939.951,39 813.866,67
I. Vorräte 629.058,14 509.832,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.982,18 74.185,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 206.911,07 229.848,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.844,06 7.335,21
Summe Aktiva 970.813,45 835.022,88

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 278.199,76 265.376,01
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 240.376,01 152.092,46
III. Jahresüberschuss 12.823,75 88.283,55
B. Rückstellungen 62.698,61 65.424,79
C. Verbindlichkeiten 629.915,08 504.222,08
Summe Passiva 970.813,45 835.022,88

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 801.525,06 843.148,64
2. Personalaufwand 447.839,16 385.906,31
a) Löhne und Gehälter 369.101,32 317.811,65
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 78.737,84 68.094,66
3. Abschreibungen 5.804,85 3.851,69
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 5.804,85 3.851,69
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 327.325,07 322.549,69
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.622,88 1.603,50
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 6.109,35 40.953,90
7. Ergebnis nach Steuern 12.823,75 88.283,55
Jahresüberschuss 12.823,75 88.283,55

Anhang

                                                                                                                        Seite 1

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
  Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches erstellt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

                                                                                                                        Seite 2

Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
  ANLAGEVERMÖGEN

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten linear.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis maximal € 800, wurden im Jahr des Erwerbs sofort in voller Höhe abge-schrieben.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

                                                                                                                        Seite 3

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen
Auf den Ausweis des Anlagevermögens durch ein Anlagegitter wurde nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. Es ist eine Anlage zur Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens den Erläuterungen zum Jahresabschluss beigefügt.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Im Übrigen wurden Rechnungsab-grenzungsposten nur gebildet, wenn deren Einzelwert den Betrag von 800,00 € überstiegen hat.

                                                                                                                        Seite 4

4. Latente Steuern

Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht und im Übrigen die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a Nr. 5 HGB wahrgenommen.

5. Sonstige Rückstellungen

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1 HGB bestehen keine.

7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2023 nur finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Gesellschafterin Ines Berbig.

Zur Schonung der Liquidität wurden mit der Gesellschafterin Mietverträge über Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens abgeschlossen. Der jährl. Aufwand beträgt 92.321,00 €.

                                                                                                                        Seite 5

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

E. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag waren keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert.

Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch Frau Indes Berbig, Wirtschafts-kauffrau.

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem.
§ 288 Abs. 1 HGB.

Die Feststellung erfolgte am 18. November 2024

Halle, den 18.11.2024

____________________________
Metall-Blitz GmbH
Ines Berbig
Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.11.2024.

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