Metall-Blitz GmbH
Halle
(Saale)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.018,00 |
13.821,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.014,00 |
13.817,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
939.951,39 |
813.866,67 |
| I.
Vorräte |
629.058,14 |
509.832,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
103.982,18 |
74.185,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
206.911,07 |
229.848,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.844,06 |
7.335,21 |
| Summe
Aktiva |
970.813,45 |
835.022,88 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
278.199,76 |
265.376,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
240.376,01 |
152.092,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.823,75 |
88.283,55 |
| B.
Rückstellungen |
62.698,61 |
65.424,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
629.915,08 |
504.222,08 |
| Summe
Passiva |
970.813,45 |
835.022,88 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
801.525,06 |
843.148,64 |
| 2.
Personalaufwand |
447.839,16 |
385.906,31 |
| a)
Löhne und Gehälter |
369.101,32 |
317.811,65 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
78.737,84 |
68.094,66 |
| 3.
Abschreibungen |
5.804,85 |
3.851,69 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
5.804,85 |
3.851,69 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
327.325,07 |
322.549,69 |
| 5.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
1.622,88 |
1.603,50 |
| 6.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
6.109,35 |
40.953,90 |
| 7.
Ergebnis nach Steuern |
12.823,75 |
88.283,55 |
| Jahresüberschuss |
12.823,75 |
88.283,55 |
Anhang
Seite 1
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches
erstellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Seite 2
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis maximal € 800, wurden im Jahr
des Erwerbs sofort in voller Höhe abge-schrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
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RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Auf den Ausweis des Anlagevermögens durch ein
Anlagegitter wurde nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.
Es ist eine Anlage zur Darstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens den Erläuterungen zum
Jahresabschluss beigefügt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 274a Nr. 2 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 274a Nr. 4 HGB wurde Gebrauch
gemacht. Im Übrigen wurden Rechnungsab-grenzungsposten
nur gebildet, wenn deren Einzelwert den Betrag von 800,00
€ überstiegen hat.
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4. Latente Steuern
Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde
kein Gebrauch gemacht und im Übrigen die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 274a Nr. 5 HGB wahrgenommen.
5. Sonstige Rückstellungen
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1 HGB bestehen
keine.
7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB bestehen nicht.
8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2023 nur finanzielle
Verpflichtungen gegenüber der Gesellschafterin Ines
Berbig.
Zur Schonung der Liquidität wurden mit der
Gesellschafterin Mietverträge über
Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens
abgeschlossen. Der jährl. Aufwand beträgt
92.321,00 €.
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D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
E. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag waren keine selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert.
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert
durch Frau Indes Berbig, Wirtschafts-kauffrau.
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem.
§ 288 Abs. 1 HGB.
Die Feststellung erfolgte am 18. November 2024
Halle, den 18.11.2024
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Metall-Blitz GmbH
Ines Berbig
Geschäftsführerin
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 18.11.2024.
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