De Fazio
GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.090,00 |
50.202,00 |
| I.
Sachanlagen |
30.090,00 |
50.202,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
104.743,23 |
92.285,24 |
| I.
Vorräte |
25.438,00 |
17.988,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.880,33 |
36.500,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.424,90 |
37.797,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.482,20 |
4.953,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.315,43 |
147.441,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.530,57 |
77.570,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
51.570,30 |
62.061,93 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
39,73 |
10.491,63 |
| B.
Rückstellungen |
10.275,78 |
9.654,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.509,08 |
60.216,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
54.509,08 |
30.215,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.315,43 |
147.441,05 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der De Fazio GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266, 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die
Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend. Die angewandten Bewertungsmethoden
entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 bis 6
HGB) sind beachtet worden.
Für die Bilanzierung wurde die Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
€ 410,00 € werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und sind zum Nennwert angesetzt. Die Forderungen gegen
Gesellschafter werden angemessen verzinst. Soweit
Einzelwertberichtigungen erforderlich waren, wurden diese
in zutreffender Höhe gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen werden unter
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung aller
Umstände im Einzelfall gebildet und sichern erkennbare
Risiken in ausreichender Höhe ab.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
a) Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
b)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände besitzen eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
c) Rechnungsabgrenzungsposten
Die ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten
beinhalten im Wesentlichen vorausbezahlte
Versicherungsprämien und Werbekosten.
d) Haftungsverhältnisse
Auszuweisende Haftungsverhältnisse bestanden
nach Auskunft der Geschäftsführung zum
Bilanzstichtag nicht.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren geführt.
5. Sonstige Angaben
a) Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch:
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Frau Gudrun De Fazio,
Kauffrau
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Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
b) Ergebnisverwendung
Die Gesellschafterversammlung wird
beschliessen, den Jahresfehlbetrag 2010 mit
bestehenden Gewinnvorträgen zu verrechnen.
Gudrun De Fazio
Solingen, 30.06.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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