M.P.
Consulting GmbH
Taufkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
249,00 |
783,00 |
| I.
Sachanlagen |
249,00 |
583,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.797,55 |
175.473,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.763,44 |
78.794,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.364,84 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34,11 |
96.679,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
62.046,55 |
176.256,90 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.616,58 |
52.673,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
27.673,87 |
108.390,97 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.057,29 |
80.717,10 |
| B.
Rückstellungen |
7.396,30 |
8.156,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.033,67 |
115.426,97 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.033,67 |
115.426,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
62.046,55 |
176.256,90 |
sonstige Berichtsbestandteile
M.P. Consulting GmbH
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der M.P. Consulting GmbH für
das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den relevanten Vorschriften
des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
II. Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung und Bewertung der Bilanz- und
GuV-Posten erfolgt entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß
§274 a HGB i.V.m. § 288 HGB wurden in Anspruch
genommen.
Die Bewertung erfolgte nach den Bestimmungen der
§§ 252 - 256 a HGB.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
Abschreibung erfolgt linear.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind zum
Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Herrn Markus Pfeiffer, Taufkirchen
Der Geschäftsführer ist allein
vertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
München, 31.12.2018
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.01.2019 festgestellt.
|