Sporrer
Bauelemente GmbH
Fuchsmühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.141,00 |
50.027,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
72.138,00 |
50.024,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.029.736,38 |
950.564,93 |
| I.
Vorräte |
34.017,95 |
63.684,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
299.674,10 |
221.873,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.856,15 |
9.866,73 |
| davon
gegen Gesellschafter |
97.000,00 |
|
| III.
Wertpapiere |
108.702,00 |
94.602,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
587.342,33 |
570.404,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.641,87 |
6.597,69 |
| Aktiva |
1.110.519,25 |
1.007.189,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
761.731,75 |
689.359,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
649.359,52 |
433.796,64 |
| III.
Jahresüberschuss |
87.372,23 |
230.562,88 |
| B.
Rückstellungen |
233.363,53 |
224.626,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
115.423,97 |
93.203,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
115.423,97 |
93.203,67 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.511,30 |
5.594,36 |
| Summe
Passiva |
1.110.519,25 |
1.007.189,62 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze
/DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.
II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens
und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. BewertungsmethodenBei der Bewertung wurde
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß EStG § 7
Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
3. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
6. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
7. PensionsrückstellungenØ Pensionszusagen
wurden nicht erteilt.
IV. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
V. Betriebsaufspaltung
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende
Angaben zu beachten:
Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte
Anlagevermögen ist Eigentum von Sporrer Bauelemente.
Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte
Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so
genanntes Betriebsunternehmen und der Sporrer Bauelemente
als so genannte Besitzgesellschaft.
Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein
Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als
Organtochter und der Sporrer Bauelemente als
Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
I. Allgemeines
Es sind keine Angaben zu machen.
II. Aktivposten
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Forderungen in Höhe von 97.000,00 €.
III. RückstellungenPensionszusagen wurden
nicht erteilt.
IV. Verbindlichkeiten
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 1.511,30 €.
sonstige Berichtsbestandteile
Fuchsmühl,
27.02.2025
gez.
Markus Sporrer
gez.
Ute Sporrer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2025
festgestellt.
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