Fleischerei
Rolf Hansen GmbH
Tolk
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
71.856,24 |
77.253,00 |
| I.
Sachanlagen |
71.596,24 |
76.993,00 |
| II.
Finanzanlagen |
260,00 |
260,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
322.680,04 |
314.274,63 |
| I.
Vorräte |
32.834,08 |
24.074,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.535,04 |
139.648,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
162.310,92 |
150.552,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.235,44 |
1.052,15 |
| Aktiva |
395.771,72 |
392.579,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
260.306,00 |
196.418,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
230.306,00 |
166.418,34 |
| B.
Rückstellungen |
102.029,25 |
156.626,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.436,47 |
39.534,59 |
| Passiva |
395.771,72 |
392.579,78 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 549 unter der Firma
Fleischerei Rolf Hansen GmbH eingetragen. Der Sitz der
Gesellschaft ist Tolk.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
3. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
4. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich
aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den
Herstellungskosten (Materialkosten, die Fertigungskosten
und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile
der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und
des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser
durch die Fertigung veranlasst ist, Einzelkosten sowie
angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten)
bewertet.
5. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
6. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 230.306,00 ist ein Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr in Höhe von € 166.418,34
enthalten.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß §
268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 2.344,00 und ermittelt sich wie folgt:
Gesamtbetrag gemäß
Ausschüttungssperre
€
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
2.344,00
Aktivierung latenter Steuern
0,00
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum
beizulegenden Zeitwert
0,00
./. darauf gebildete passive latente Steuern
0,00
Gesamtbetrag
2.344,00
10. Die
Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Auf Grund
einer längeren Restlaufzeit als 1 Jahr, ist die
Rückstellung mit einem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
abgezinst.
Für die Berechnung wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
1,82 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung
ohne Trendannahme
zugrunde gelegte Sterbetafel
Heubeck RT 2018 G
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von €
2.344,00.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
€
Erfüllungsbetrag der Schulden
293.658,00
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte
200.628,77
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
234.335,09
verrechnete Aufwendungen
887,12
verrechnete Erträge
25.237,45
11. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
12. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer 5 Jahre sind in Höhe von € 0,00
enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
1 Jahr sind in Höhe von € 33.436,47 enthalten.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 39.534,59 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 14.
Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr Frau Ines Hansen-Apmann, Frau Christina
Hansen und Frau Anne Neugebauer (§ 285 Nr. 10
HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Ines Hansen-Apmann
gez. Christina Hansen
gez. Anne Neugebauer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024
festgestellt.
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