Fleischerei Rolf Hansen GmbH

Alte Dorfstraße 7, 24894 Tolk, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 549 SL
Eingetragen
18.7.2005
Branche
Großhandel mit Fleisch und FleischwarenEinzelhandel mit Fleisch und FleischwarenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Fleisch- und Wurstwaren. Die Gesellschaft darf Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art pachten, übernehmen, sich daran beteiligen, ihre Geschäftsführung übernehmen, Zweigniederlassungen errichten und alle den Zweck der Gesellschaft dienlichen Geschäfte betreiben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ines Hansen-Apmann
seit 18.7.2005
Geschäftsführer
Christina Hansen
seit 18.7.2005
Geschäftsführer
Anne Neugebauer-Lange
seit 18.7.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Alte Dorfstraße 13a 24894 Tolk
10.000 €
33.33%
Schulstraße 4 24882 Schaalby
10.000 €
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fleischerei Rolf Hansen GmbH

Tolk

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 71.856,24 77.253,00
I. Sachanlagen 71.596,24 76.993,00
II. Finanzanlagen 260,00 260,00
B. Umlaufvermögen 322.680,04 314.274,63
I. Vorräte 32.834,08 24.074,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 127.535,04 139.648,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 162.310,92 150.552,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.235,44 1.052,15
Aktiva 395.771,72 392.579,78

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 260.306,00 196.418,34
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Bilanzgewinn 230.306,00 166.418,34
B. Rückstellungen 102.029,25 156.626,85
C. Verbindlichkeiten 33.436,47 39.534,59
Passiva 395.771,72 392.579,78

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt.

Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 549 unter der Firma Fleischerei Rolf Hansen GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Tolk.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

1. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

3. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.

4. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung der zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.

Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken aus einer verminderten Verwertbarkeit des Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den Herstellungskosten (Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, Einzelkosten sowie angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten) bewertet.

5. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht.

6. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in Höhe von € 230.306,00 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 166.418,34 enthalten.

9. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 2.344,00 und ermittelt sich wie folgt:

Gesamtbetrag gemäß Ausschüttungssperre

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
2.344,00
Aktivierung latenter Steuern
0,00
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert
0,00
./. darauf gebildete passive latente Steuern
0,00
Gesamtbetrag
2.344,00

10. Die Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Auf Grund einer längeren Restlaufzeit als 1 Jahr, ist die Rückstellung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst.

Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:
Zinssatz
1,82 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung
ohne Trendannahme
zugrunde gelegte Sterbetafel
Heubeck RT 2018 G

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von € 2.344,00.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Erfüllungsbetrag der Schulden
293.658,00

Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte
200.628,77
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
234.335,09

verrechnete Aufwendungen
887,12
verrechnete Erträge
25.237,45

11. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.

12. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre sind in Höhe von € 0,00 enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr sind in Höhe von € 33.436,47 enthalten.

3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr € 39.534,59 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 0,00.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 14.

Geschäftsführer waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Frau Ines Hansen-Apmann, Frau Christina Hansen und Frau Anne  Neugebauer (§ 285 Nr. 10 HGB).

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Ines Hansen-Apmann
gez. Christina Hansen
gez. Anne Neugebauer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024 festgestellt.

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