Stadtwerke Ettlingen GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Walter Neumeister seit 18.1.2023 | Geschäftsführer |
Sven Christian Scherer seit 30.12.2011 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Ettlingen | 83.90% |
| 10.74% | |
| 3.68% | |
| 1.69% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWE Netz GmbHEttlingenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.1.2023 bis 31.12.2023der SWE Netz GmbHscroll
AnhangAllgemeine Grundlagen Der Jahresabschluss der SWE Netz GmbH (SWN oder Gesellschaft) ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Hertzstraße 33, 76275 Ettlingen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister unter der Nummer HRB 712738 geführt. Die Stadtwerke Ettlingen GmbH (SWE) halten 83,9 % der Geschäftsanteile und die Netze BW GmbH (NBW) 16,1 %. Der Jahresabschluss ist gemäß § 20 des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Stadtwerke Ettlingen GmbH, Ettlingen, einbezogen. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Allgemeine Angaben Bilanzierung und Bewertung der Bilanzposten Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Für Leitungsnetze werden Jahressammelposten gebildet und einheitlich zum 1. Juli eines Jahres aktiviert. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert unter € 250 werden im Zugangsjahr voll als Aufwand erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 250 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bilanziert. Bei den sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind alle erkennbaren Risiken auf Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Außerdem wurden für die Ermittlung der notwendigen Erfüllungsbeträge erwartete Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Erläuterungen zur Bilanz 1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. 2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Es bestehen keine weiteren Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. 3 Sonderposten Der Sonderposten enthält ausschließlich die ab dem Jahr 2003 empfangenen Ertragszuschüsse. Diese werden über die Nutzungsdauer der entsprechenden Anlage als Sonderposten für Investitionszuschüsse des Anlagevermögens bilanziert und entsprechend der Abschreibung der Anlage erfolgswirksam aufgelöst. 4 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rückstellungen für Jahresabschlusskosten, personalbezogene Rückstellungen für Urlaub und Überstunden, für Altersteilzeit und für Rückbauverpflichtungsmaßnahmen. 5 Verbindlichkeiten scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten die aus dem EAV ermittelten Gewinnanteile an die SWE und NBW sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristige Darlehen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 11.436 T€ (Vorjahr 9.207 T€) mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen / außerbilanzielle Geschäfte Zum 31. Dezember 2023 lagen keine wesentlichen offenen Bestellobligos und keine Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen vor. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 6 Umsatzerlöse Die im Inland erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der betragsmäßige Anstieg der Stromnetzumsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 beruht im Wesentlichen auf der erfolgsneutralen Mehr/Mindermengenabrechnung. Die Erlösobergrenze ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Die Netzabsatzmenge im Stromnetz im Jahr 2023 ist um 6,6 % geringer als im Vorjahr und ca. 7,2 % niedriger als die für die EOG Berechnung herangezogene Planmenge. Daher konnte die eingereichte Erlösobergrenze nicht in voller Gänze erlöst werden und führte wie im Vorjahr zu Mindererlösen gemäß § 5 Abs. 1 ARegV in Höhe von ca. 442 T€ (Vorjahr 802 T€ Mindererlöse). Der langfristige Trend der sinkenden Stromnetzmenge bleibt bestehen. Gegenläufig zum Stromnetz haben sich im Gasnetz die Umsätze aus der erfolgsneutralen Mehr/Mindermengenabrechnung deutlich verringert. Dies hat sich in den Umsatzerlösen entsprechend niedergeschlagen. Im Geschäftsjahr 2023 ist ein Rückgang der Gasnetzmenge um ca. 6 % zu verzeichnen, welcher im Wesentlichen auf die deutlich mildere Witterung in den Heizmonaten als auch die von der Politik angemahnten Energieeinsparaufforderungen zurückzuführen ist. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die eingereichte Erlösobergrenze deutlich unterschritten, was zu Mindererlösen gemäß § 5 Abs. 1 ARegV in Höhe von ca. 645 T€ (Vorjahr 475 T€ Minderlöse) führte. Der deutliche Anstieg im sonstigen Bereich ist auf eine verändertet Erfassung der Erlöse aus der internen Leistungsverrechnung zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich der Betrag auf 1.036 T€ (Vorjahr 1.032 T€). 7 Sonstige betriebliche Erträge Im Geschäftsjahr sind im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen und Verbindlichkeiten, Erträge aus Anlagenabgängen sowie Versicherungsleistungen und Schadenersatzleistungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. 8 Materialaufwand Im Materialaufwand sind im Wesentlichen die Aufwendungen für die vorgelagerten Netznutzungsentgelte für Strom- und Gasnetze, die Aufwendungen aus dem Strombezug nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz sowie die Unterhaltungsaufwendungen in die Strom- und Gasnetze enthalten. Des Weiteren sind Konzessionsabgaben, Mietaufwendungen sowie Aufwendungen aus Konzernpersonalverrechnungen enthalten. Die Aufwandsbeträge aus der erfolgsneutralen Mehr/Mindermengenabrechnung sind mit 3.012 T€ (Vorjahr 2.554 T€) preisbedingt erneut angestiegen. 9 Personalaufwand Der Anstieg der Personalaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Einmalzahlungen in Höhe von 1.240 Euro im Juni 2023 sowie in den darauffolgenden Monaten in Höhe von 220 Euro zurückzuführen. Im Jahr 2023 gab es keine weiteren Tariferhöhungen. Um- und Höhergruppierungen innerhalb des Tarifvertrages sind in üblichem Umfang erfolgt. Des Weiteren wurden Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen gebildet. Die Anzahl der Beschäftigten hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht Wesentlich verändert. Die folgende Aufstellung zeigt die Anzahl der in der SWN beschäftigten Mitarbeiter: scroll
1 (berechnet auf der Basis der vierteljährlichen Endbestände) 10 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen EDV-Kosten über 532 T€ (Vorjahr 506 T€), Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungsleistungen in Höhe von 97 T€ (Vorjahr 120 T€) sowie Fortbildungskosten über 92 T€ (Vorjahr 79 T€). Unter anderem sind noch Gebühren und Beiträge, Büromaterial sowie Aufsichtsratsvergütungen enthalten. 11 Finanzergebnis Durch neue Kreditaufnahmen zu deutlich gestiegenen Zinssätzen seit dem Jahr 2022 sind die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten angestiegen. 12 Steuern Es besteht eine ertragsteuerliche Organschaft zwischen der Stadtwerke Ettlingen GmbH und der SWE Netz GmbH. Die Ertragssteueraufwendungen betreffen die Ausschüttung an den Gesellschafter NBW. Sonstige Angaben und Anlagen Angaben gemäß § 6b EnWG und Tätigkeitsabschlüsse Die Angaben nach § 6b EnWG und die Tätigkeitsabschlüsse sind in einer separaten Anlage dargestellt. Latente Steuern Aus abweichenden Bewertungen zwischen Handels- und Steuerbilanz entstehen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Diese Differenzen betreffen Rückstellungen für Altersteilzeit (117 T€ höherer Ansatz in der Handelsbilanz) sowie die Vorratsbewertung (126 T€ niedrigerer Ansatz in der Handelsbilanz). Passive latente Steuern fallen nicht an. Aufgrund der steuerlichen Organschaft ist eine Steuerbelastung und Entlastung auf Ebene des Organträgers zu bilanzieren. Die Angabe des anwendbaren Steuersatzes entfällt daher. Aufsichtsrat Johannes Arnold, Vorsitzender, Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen Michael Gutjahr, Stellvertretender Vorsitzender, Diplom-Finanzwirt René Asché, Rentner Heiko Becker, Ortsvorsteher Prof. Dr. Albrecht Ditzinger, Professor Jürgen Maisch, Polizeibeamter Lorenzo Saladino, Bestattermeister Reinhard Schrieber, Elektroingenieur Manuel Steininger, Diplom-Wirtschaftsingenieur Ingrid Thoma, Innovationsmanagerin Geschäftsführung Steffen Neumeister, Geschäftsführer Vergütung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung über 4.500,00 Euro (Vorjahr 3.440,00 Euro) erhalten. Für die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird § 286 Abs. 4 HGB angewandt. Honorare des Abschlussprüfers Es erfolgen keine Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers, da diese im Konzernabschluss der Stadtwerke Ettlingen GmbH, Ettlingen dargestellt werden, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag bekannt.
Ettlingen, den 31. Mai 2024 SWE Netz GmbH Geschäftsführung Steffen Neumeister Anlagevermögen der SWE Netz GmbH zum 31.12.2023scroll
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Lagebericht1 Allgemeine AngabenDie SWE Netz GmbH (SWN) gehört zum Konzern der Stadtwerke Ettlingen GmbH (SWE) und wird in deren Konzernabschluss konsolidiert. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die SWN ist als Netzbetreiber gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG), mit dem Betrieb, der Unterhaltung und dem Ausbau der entsprechenden Versorgungsnetze in der Stadt Ettlingen und der Region sowie der Erfüllung von Aufgaben der Verteilung sowie der dazugehörigen Dienstleistungen tätig. Die Gesellschaft stellt daher einen Tätigkeitsabschluss gemäß § 6 b Abs. 3 EnWG auf, welcher als Anlage zum Abschluss beigefügt ist. 2 GeschäftsverlaufWesentlich beeinflusst wurde das Geschäftsjahr 2023 weiterhin durch den Ukrainekrieg mit der dadurch veranlassten Einstellung der Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland, durch die hohen Preise im Energiesektor sowie die öffentliche Diskussion über eine mögliche Gasmangellage in Deutschland in den Wintermonaten. Der Aufruf der Politik an die Bevölkerung und die Industrie zum Energiesparen wurde umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 haben sich die höheren Temperaturen in den Heizmonaten in einer geringeren Gasnetzmenge niedergeschlagen. Der langfristige Trend einer geringeren Stromabgabe ist nach wie vor vorhanden, und hat sich aufgrund des Energiesparaufrufs der Regierung im Geschäftsjahr 2023 noch verstärkt. Die Netzmengen im Strom und Gas liegen unter den prognostizierten Werten, so dass im Geschäftsjahr 2023 Mindererlöse zu verzeichnen sind, die sich ein einem deutlich geringeren Jahresergebnis wiederspiegeln. Im Mai 2024 hat die Gesellschaft von der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg den vorläufigen Bescheid für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 - 2027) erhalten. Zum 31.12.2023 erwirtschaftete die Gesellschaft einen Ertrag vor Ergebnisabführung in Höhe von 862 T€ (Vorjahr Ertrag in Höhe von 1.222 T€). 2.1 Entwicklung der BrancheNach vorläufigen Berechnungen liegt der Primärenergieverbrauch laut AG Energiebilanzen (AGEB) in Deutschland im Jahr 2023 um 8,1 % unter dem Wert des Vorjahres. Insgesamt erreichte der Primärenergieverbrauch ein Niveau von 10.735 Petajoule (PJ) beziehungsweise 366,3 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten (Mio. t SKE). Für die Veränderung des Primärenergieverbrauchs sind mehrere Faktoren verantwortlich. Zum einen sind die energiepolitischen und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu nennen, zum anderen auch demografische Faktoren sowie Energiepreise und der Witterungsverlauf. Die Sorge aus dem Vorjahr, dass es zu einer Unterbrechung der Energieversorgung aufgrund einer Gasmangellage kommen könnte, ist nicht eingetreten. Verbrauchsmindernd wirkten sich nach wie vor die über dem Vorkrisenniveau liegenden hohen Energieeinfuhrpreise sowie der deutliche Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland. Im Euroraum lag das Wirtschaftswachstum bei 0,5% im Vergleich zum Vorjahr, in Deutschland ist das BIP mit 0,3% rückläufig und damit in eine Rezession gerutscht. Vor allem die energieintensiven Industriesektoren sehen ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet und haben kräftige Produktionsrückgänge hinnehmen müssen. Von 11 Wirtschaftszweigen kam es nur bei 3 Sektoren gegenüber dem Vorjahr zu Steigerungen. Die Energiepreise spielen für das Verbrauchsverhalten eine wichtige Rolle. Im Jahr 2023 gingen die Einfuhrpreise für Rohöl, Erdgas und Steinkohle im Durchschnitt spürbar zwischen 20 % bis 48 % zurück. Im Vorjahr waren überproportionale Preisspitzen zu sehen. Die nach wie vor über dem Vorkrisenniveau liegenden Energieeinfuhrpreise können beim inländischen Verbraucher jedoch in unterschiedlichem Ausmaß ankommen. Hier spielen neben den Importpreisen auch staatliche Steuern und Abgaben, Verteilungs- und Vertriebskosten sowie vertragliche Bindungen eine Rolle. Die Verbraucherpreise nahmen im Jahr 2023 für leichtes Heizöl um 22 % ab, für Erdgas und Strom gab es jedoch Preissteigerungen um 14 % bzw. 12 %. Aufgrund der Nettozuwanderung nahm die Bevölkerung um ca. 300.000 Menschen zu. Das statistische Bundesamt weist demnach eine Bevölkerungszahl von ca. 84,7 Mio. Menschen (Einwohnern) in Deutschland aus. Dies führt zu einem Anstieg der privaten Haushalte was einen steigernden Einfluss auf den Energieverbrauch hat. Im Vergleich zum langjährigen Mittel war das Jahr 2023 erheblich wärmer und ist laut Deutschem Wetterdienst das wärmste Jahr seit den Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 in Deutschland mit einer Mitteltemperatur von 10,6 Grad Celsius (Vj. 10,5 Grad Celsius). Dieser Wärmerekord wurde auch global aufgestellt. Somit liegen neun der zehn wärmsten Jahre in diesem Jahrhundert. Im Jahr 2023 ist der Sommer nicht durch besondere Hitzewellen aufgefallen, sondern durch einen extrem milden Winter sowie einem überdurchschnittlich warmen Herbst. Der absolute Rückgang im Vergleich mit dem Jahr 2022 beträgt 941 PJ oder 32,1 Mio. t SKE. Der witterungsbedingt bereinigte Primärenergieverbrauch (- 7,9 %) lag demnach deutlich unter dem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Leistung im Jahr 2023 (- 0,3 %). 2.2 Entwicklung der UmsatzerlöseDie wesentlichen Umsatzerlöse wurden durch den Betrieb der Strom- und Gasnetze generiert. Im Stromnetz wurden Umsätze in Höhe von 21.190 T€ (Vorjahr 19.568 T€) und ein Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von 349 T€ (Vorjahr 526 T€) erwirtschaftet. Im Gasnetz wurden Umsätze in Höhe von 6.072 T€ (Vorjahr 7.597 T€) und ein negatives Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von -987 T€ (Vorjahr 465 T€) ausgewiesen. Im Messstellenbetrieb wurden Umsätze in Höhe von 203 T€ (Vorjahr 166 T€) und ein negatives Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von - 9 T€ (Vorjahr - 43 T€) erwirtschaftet. Des Weiteren sind unter den sonstigen Umsatzerlösen in Höhe von 5.246 T€ (Vorjahr 4.123 T€) Materialverkäufe und Dienstleistungen enthalten, die im Wesentlichen an die Muttergesellschaft erbracht wurden. 2.3 PersonalAm Ende des Berichtsjahres ist die folgende Zahl an Mitarbeitern beschäftigt: scroll
Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V). Den Mitarbeitern werden regelmäßig fachliche und persönliche Weiterqualifizierungsmaßnahmen angeboten. 2.4 InvestitionenDie Investitionen der SWN in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 3.988 T€ (Vorjahr 4.734 T€) betreffen im Wesentlichen den Ausbau und Erhalt der Strom- und Gasnetze. In der Sparte Gas wurden im Berichtsjahr 532 T€ (Vorjahr 1.713 T€), in der Sparte Strom 3.271 T€ (Vorjahr 2.776 T€) investiert. 2.5 FinanzierungDie Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen werden bei der SWN zum einen aus Abschreibungen finanziert zum anderen wurden im Geschäftsjahr Bankdarlehen in Höhe von 4,0 Mio. Euro aufgenommen. Es besteht die Möglichkeit zur Kreditaufnahme von der Konzernmutter. 3 Lage3.1 VermögenslageDie Strukturbilanz der Gesellschaft weist folgende Entwicklung auf: Aktiva scroll
3.2 FinanzlageDie Cashflow Rechnung informiert über die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft: scroll
Die Zahlungsfähigkeit war und ist jederzeit gewährleistet. 3.3 ErtragslageDie SWN ist als Netzgesellschaft im Bereich Strom- und Gasversorgung tätig. Sonstige Nebentätigkeiten umfassen im Wesentlichen das Erbringen von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen. scroll
Das Ergebnis im Bereich Strom Netz ist nahezu auf Vorjahresniveau. Der Ergebnisrückgang im Bereich Gasnetz ist im laufenden Geschäftsjahr auf die generierten Mindererlöse zurück zu führen, wobei die milden Wintermonate zu erwähnen sind sowie der deutliche Anstieg der Personalkosten. Der deutliche Anstieg im sonstigen Bereich ist auf eine verändertet Erfassung der Erlöse aus der internen Leistungsverrechnung zurückzuführen. Dieser Ertrag war im Vorjahr noch Anteilig in den anderen Sparten aufgegangen. 3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenHinsichtlich der finanziellen Steuerungskennzahlen liegt unser Fokus auf der kontinuierlichen Überwachung und Optimierung des Geschäftsergebnisses. Die Darstellung und Analyse der Steuerungsgröße erfolgt innerhalb der Berichterstattung über den Geschäftsverlauf an den jeweiligen relevanten Stellen. Als wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden die Kundenzufriedenheit, die Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie Netzausfallzeiten angesehen. 3.5 GesamtaussageDie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird als gut eingeschätzt. 4 Chancen und Risiken, voraussichtliche EntwicklungAufgrund der Unternehmensgröße können neue und bestehende Risiken in der Gesellschaft zeitnah erkannt und beobachtet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind alle bekannten Risiken durch entsprechende Rückstellungen ausreichend gedeckt, soweit solche Rückstellungen zulässig sind. Bestandsgefährdende Risiken lassen sich derzeit nicht erkennen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 enthält Umsatzerlöse von 32.807 T€, Investitionen von 9.741 T€ und einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung (ohne Ausgleichszahlung an die Netze BW GmbH) von 905 T€. In den folgenden Jahren werden bei etwas gleichbleibenden Umsätzen gleichbleibende Gewinne erwartet. Dieser Plan basiert auf Annahmen und Einschätzungen für die Zukunft. Die ungewisse politische Situation in Bezug auf das weitere Vorgehen bei der Energiewende sowie dem regulatorischen Umfeld werden als starke Unsicherheitsfaktoren und Risiken gesehen. Am 24. Februar 2022 hat die Russische Föderation den Angriffskrieg auf die Ukraine gestartet. Die sich daraus einhergehenden Auswirkungen auf die globale Wirtschaft, Energieversorgungssicherheit, Energiepreisentwicklung und die Zahlungsmoral sind nicht absehbar und sehr schwer vorhersagbar. Ein Ende dieses Konflikts ist nicht zu erkennen. Es werden erhebliche Risiken gesehen. Die aktuell politisch geführte Diskussion in Deutschland über die Art der Energieerzeugung, die Verwendung von Energieträgern, über die Wärmewende und damit auch über die Zukunft von Erdgas als Primärenergielieferant stellen den Teil des Geschäftsmodels der SWN als Gasnetzgesellschaft in Frage. In wie weit und in welcher Form Gasnetze in Zukunft noch benötigt werden ist aktuell sehr schwer einzuschätzen. In den folgenden Jahren werden weiterhin hohe Investitionen in die Modernisierung der Stromverteilnetze und Schaltanlagen in den Ortsteilen erfolgen. Des Weiteren wird die Sanierung des Umspannwerks Hagbruch vorangetrieben, mit dem Ziel die Energieversorgung mit einem neuen Trafo sicherer und Leistungsstärker zu gestalten. Der politische Wille zur Energiewende mit einem deutlichen Ausbau von dezentralen Stromerzeugungsanlagen wird in Zukunft zu deutlich höheren Investitionen in die Verteilnetze führen. Die fortschreitende Regulierung der Netzentgelte und die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes führen weiterhin zu steigenden Belastungen und steigendem Wettbewerb bei den Energieversorgungsunternehmen. Das betrifft sowohl die umfangreichen Berichts- und Meldepflichten als auch den Druck auf die Netzentgelte.
Ettlingen, 31. Mai 2024 SWE Netz GmbH Steffen Neumeister BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWE Netz GmbH, Ettlingen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWE Netz GmbH, Ettlingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWE Netz GmbH, Ettlingen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 S. 2 MSBG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG “ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können. Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin.
Stuttgart, 14. Juni 2024 BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Thomas Straßer, Wirtschaftsprüfer Jürgen Beck, Wirtschaftsprüfer Angaben gemäß § 6b EnWG und TätigkeitsabschlüsseDie Angaben nach § 6b EnWG und die Tätigkeitsabschlüsse sind in einer separaten Anlage dargestellt. Folgende Geschäfte größeren Umfangs im Sinne des § 6b Abs. 2 EnWG sind mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Rahmen folgender Verträge getätigt worden: - Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsverträge mit der SWE - Verträge über Mess- und Abrechnungsdienstleistungen mit der SWE - Verträge über die Erbringung von IT-Leistungen mit der SWE - Strombezug von der SWE (Verluststrom) - Netznutzungsverträge mit der SWE und der GVMD - Mietvertrag mit der SWE über Büro-, Lager- und Gewerbeflächen Die vereinbarten Entgelte für die o.g. Verträge halten einem Drittvergleich stand. Nach § 6b Abs. 3 EnWG sind Aufwendungen und Erträge der GuV-Rechnung sowie Aktiv- und Passivposten der Bilanz den Tätigkeiten direkt zuzuordnen. Die SWE Netz GmbH verfügt über einen entsprechenden Kostenstellenreport. Soweit dies möglich ist, werden Aufwendungen und Erträge bzw. Vermögenswerte und Schulden direkt über die Kostenstellen den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Nur wenn eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten durch eine Schlüsselung. Bei der Festlegung der zu schlüsselnden Größen und der Auswahl der Schlüssel wurden die Anforderungen aus den Netzentgeltverordnungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2023 gab es im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen bei der Verwendung der Verteilungsschlüssel. Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurde mit der Erstellung der Jahresabschlüsse für die Elektrizitätsverteilung, die Gasverteilung sowie für die Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Im Folgenden werden die für die Aufteilung der Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Schlüssel erläutert: GuV_V_Umsatz: Der Umsatzschlüssel wird anhand der direkt gebuchten Umsätze je Sparte ermittelt. GuV_V_RBW: Die Verteilung nach Restbuchwerten wird anhand der direkt gebuchten Restbuchwerte zum 1. Januar des Geschäftsjahres ermittelt. GuV_V_Netzlänge: Die Verteilung anhand der Netzlänge wird jeweils in die bereits oben erwähnten drei Netze berechnet. Dabei werden die Netzlängen jeweils zum 31. Dezember des Geschäftsjahres verwendet. GuV_V_Personal: Der Verteilungsschlüssel nach den primär gebuchten Personalaufwendungen wird am 31.12. des Geschäftsjahres ermittelt, sobald die Personalabrechnung Dezember verbucht wurde. Alle direkt gebuchten Aufwendungen werden für die Schlüsselberechnung herangezogen. GuV_V_RLM: Bei dem Verteilungsschlüssel der RLM Kunden wurde der aktuelle Bestand am 31. Dezember des Geschäftsjahres herangezogen. In die Auswahl sind RLM Messungen für Kunden einbezogen. Im Folgenden werden die für die Aufteilung der Bilanz-Posten angewendeten Schlüssel erläutert. • Anlagevermögen: Das Anlagevermögen wird analog den Abschreibungen nach dem RBW-Schlüssel, der sich aus den Restbuchwerten zum 1. Januar des Geschäftsjahres ergibt, aufgeteilt. • Vorräte: Die Vorräte werden direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die nicht direkt zugeordneten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Betrachtung der einzelnen Kostenstellen verursachungsgerecht auf die einzelnen Tätigkeiten aufgeteilt. Zur Anwendung kommen folgende Schlüssel: - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorsteuerforderungen nach dem Umsatzschlüssel - Lohn- und Gehaltsvorschüsse nach dem Personalaufwandschlüssel • Kassenbestand: Die Aufteilung der Flüssigen Mittel erfolgt nach dem Umsatzschlüssel. • Eigenkapital: Die Aufteilung des Eigenkapitals erfolgt nach dem RBW-Schlüssel. • Empfangene Ertragszuschüsse: Bei den empfangenen Ertragszuschüssen und den Sonderposten für Investitionszuschüsse erfolgt eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten. • Rückstellungen: Die nicht direkt zugeordneten personalbezogenen Rückstellungen werden nach dem Personalaufwandschlüssel aufgeteilt. • Verbindlichkeiten: Die nicht direkt zugeordneten Verbindlichkeiten werden unter Betrachtung der einzelnen Kostenstellen verursachungsgerecht auf die einzelnen Tätigkeiten aufgeteilt. Zur Anwendung kommt der Umsatzschlüssel. Die Umsatzerlöse und der Materialaufwand sind den einzelnen Sparten über die Kostenstellen direkt zugeordnet. Die Abschreibungen, die nicht direkt zugeordnet wurden, sind anhand des RBW-Schlüssels verteilt worden. Alle übrigen Erträge und Aufwendungen wurden soweit möglich über Kostenstellen direkt zugeordnet. Sofern dies nicht möglich war, erfolgte die Aufteilung nach den bei den Kostenstellen hinterlegten Verteilungsschlüsseln wie folgt: scroll
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Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2023 in vier ordentlichen Sitzungen über den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie über Ereignisse von besonderer Bedeutung unterrichten lassen. Im Fokus standen dabei die Leistungs- und Mengenentwicklung im Netzgebiet unter Beachtung der zukünftigen Infrastruktur für den weiteren Ausbau der E-Mobilität inkl. der geplanten Schnellladestationen, die gesteigerten Anforderungen durch den stetigen Zubau an PV-Erzeugungsanlagen und Wärmepumpen sowie verschiedene Digitalisierungsfragen. Ferner wurde über den klimapolitisch getriebenen Umbau der Erdgas- in Wasserstoffnetze und die Möglichkeit der Gasnetzbetreiber, ihre Netze bis zum Jahr 2045 vollständig abzuschreiben, diskutiert. Darüber hinaus wurde unter Einbezug regulatorischer Fragestellungen fortlaufend über die bedeutendsten Investitions- bzw. Netzmaßnahmen in den Ettlinger Ortsteilen und der Kernstadt berichtet. Der Aufsichtsrat hat ferner eingehend über die Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsrat und der hierfür durchzuführenden Änderung des Gesellschaftsvertrags beraten sowie diese beschlossen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen und billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2023 festzustellen. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2023.
Ettlingen, 26. Juni 2024 Oberbürgermeister Johannes Arnold, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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