Himmel u.
Gnauert Baubeteiligungsgesellschaft mit beschränkter
Haftung
Bebra
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
31.523,15 |
31.003,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.341,19 |
30.162,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.181,96 |
840,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.523,15 |
31.003,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.050,71 |
27.753,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.153,71 |
749,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.297,00 |
1.404,14 |
| B.
Rückstellungen |
1.472,44 |
3.250,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.523,15 |
31.003,71 |
Anhang
Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss der Himmel und Gnauert
Baubeteiligungsgesellschaft mbH für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften, den rechtsformspezifischen
Vorschriften des GmbHG sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Für das Geschäftsjahr 2010 war erstmals das
HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
anzuwenden. Auf Grund der erstmaligen Anwendung der
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind
die Zahlen des Berichtszeitraums zum Teil nicht mit denen
des Vorjahres vergleichbar. Auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Absatz 8
Satz 2 EGHGB verzichtet.
Die Gesellschaft hat die Wertgrenzen nach § 267
Abs. 1 HGB nicht überschritten und ist somit als
kleine Kapitalgesellschaft zu klassifizieren. Bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
größenabhängige Erleichterungen in Anspruch
genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet und wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert angewandt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
ausgewiesen. Erkennbaren Risiken wird durch angemessene
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist im Handelsregister als
Stammkapital eingetragen und gleichlautend in der Bilanz
zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG
geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte
bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu
erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, wurde von
diesen Wahlrechten in der Weise Gebrauch gemacht, dass die
bisherigen Wertansätze im gesetzlich zulässigen
Umfang beibehalten wurden (Art. 67 EGHGB).
Erläuterungen zur Bilanz
Die Gesellschaft hat kein Anlagevermögen.
Die Forderungen enthalten das Verrechnungskonto
gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sind nicht vorhanden.
Sonstige Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um die alleinige
Komplementärin der
Himmel u. Papesch
Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Bebra
Geschäftsführung
Gemäß Eintragung im Handelsregister vom 9.
Oktober 2003 beim Amtsgericht Bad Hersfeld, HR B 1098 ist
Herr Dipl.-Ing. Jörg Gnauert zum alleinigen
Geschäftsführer bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hinsichtlich der Bezüge der
Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Bebra, den 28. Juni 2011
Dipl.-Ing.
Jörg Gnauert
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung,
Ergebnisverwendungsbeschluss:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2011 festgestellt.
Von der Schutzklausel des § 325 Abs. 1 S. 4 HGB
zur Ergebnisverwendung wird Gebrauch gemacht.
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