CAU
Analytik GmbH
München
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
| Aktiva |
|
|
Vorjahr |
|
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
2.678,00 |
3.769,26 |
|
II. Sachanlagen |
|
100.340,00 |
90.486,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
| I.
Vorräte |
|
2.348,13 |
0,00 |
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
271.976,47 |
190.662,98 |
|
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
|
10.035,63 |
7.284,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
967,56 |
228,22 |
|
|
|
388.345,79 |
292.430,98 |
| Passiva |
|
|
Vorjahr |
|
EUR |
EUR |
EUR |
| A.
Eigenkapital |
|
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
|
(25.000,00) |
|
II. Bilanzgewinn |
4.854,45 |
|
(626,66) |
|
|
|
29.854,45 |
25.626,66 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
|
62.700,00 |
41.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
|
12.925,00 |
3.374,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
282.866,34 |
222.430,32 |
|
Davon |
|
|
|
| -
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR
200.437,30 (i.V. EUR 118.535,48) |
|
|
|
| -
gegen Gesellschafter EUR 251,58 (i.V. EUR 0,00) |
|
|
|
|
|
|
388.345,79 |
292.430,98 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben
zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche auszuweisenden
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Inanspruchnahme der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch. Soweit
Rückstellungen nicht mehr erforderlich waren, wurden
sie aufgelöst.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des §250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß §268 Abs.7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht
entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter
EUR410,00 werden im Zugangsjahr nach §6 Abs.2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig
im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren
über die gebildeten Beträge hinaus nicht
veranlasst. Eine Pauschalwertberichtigung wurde mit 1,5%
der Nettoforderungen gebildet.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben
zu Bilanzposten
I. Sonderposten mit Rücklageanteil
Der Sonderposten wurde unter Inanspruchnahme des
§7g EstG gebildet.
II. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Auch
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige
Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Dr. Ulrich Saring geführt.
München, den 23. Mai
2007
Dr.
Ulrich Saring
|