Patz GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Simone Schimmion-Patz seit 25.2.2022 | Geschäftsführer |
Wilfried Patz seit 7.1.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heart-Tec Medizintechnik GmbHDorstenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2015Heart - Tec GmbH, Dorsten1. ALLGEMEINES Der Jahresabschluss der Heart-Tec Medizintechnik GmbH, Dorsten, wurde unter Berücksichtigung des dritten Buches des HGB aufgestellt. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die materiellen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind gemäß Artikel 66 Absatz 3 Satz 1 EGHGB n.F. zwingend für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, anzuwenden und wurden im vorliegenden Jahresabschluss berücksichtigt. Eine Abgrenzung von latenten Steuern ist gemäß § 274 a HGB nicht vorgenommen worden, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gemäß § 264 Abs. 2 HGB bewertet. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 252 Abs. 1 HGB wurden beachtet. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt; die Abschreibungen sind linear vorgenommen worden. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 wurden im Jahr 2009 in einen Sammelposten gemäß § 6 (2a) EStG eingestellt und auf fünf Jahre abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bewertet. Von dem Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen sind Pauschalwertberichtigungen i. H. v. Euro 554,32 abgesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionsverpflichtung ist eine Zuführung zur Pensionsrückstellung erforderlich. Der Betrag umfasst insgesamt Euro 26.567,00 und wird auf 15 Jahre verteilt (Artikel 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB). Im Jahresabschluss sind folglich Euro 1.771,13 als ausserordentlicher Aufwand zugeführt worden, sodass sich ein zu zuzuführender Betrag von Euro 17.711,35 für die folgenden 10 Jahre ergibt. Das versicherungsmathematische Gutachten wurde von der HDI-Gerling Lebensversicherung AG vorgenommen. Es wurde als Bewertungsverfahren die Teilwert-Methode gewählt; des Weiteren wurden die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 4,31 % angewandt. Das Planvermögen wurde mit der Pensionsverpflichtung gemäß §§ 246 Absatz 2, 253 Absatz 1 Satz 4 HGB saldiert. Die Pensionsrückstellung wurde mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB bewertet. Der Aktivwert beträgt zum 31.12.2015 Euro 844,80 und wurde mit dem Passivwert in Höhe von Euro 356.320,54 saldiert, sodass sich als Saldo laut Bilanz Euro 355.475,74 für die Pensionsverpflichtung ergeben. Eine Verrechnung der zugehörigen Aufwendungen und Erträge wurde ebenfalls vorgenommen. Die Erträge aus Vermögensgegenständen betragen Euro 8,50 und wurden mit den Zinsaufwendungen in Höhe von Euro 16.118,00 zu einem Saldo von Euro 16.109,50 verrechnet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von Euro 110.976,97 sind EURO 110.976,97 innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit über einem Jahr betragen Euro 0,00. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet in entsprechender Höhe einen Unterschiedsbetrag gem. § 250 Abs. 1 HGB. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt Euro 87.310,39, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 87.310,39, länger als einem Jahr Euro 0,00 und länger als fünf Jahren Euro 0,00. 4. SONSTIGE ANGABEN Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Wilfried Patz, Dorsten 5. ERGEBNISVERWENDUNG Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 beträgt 175.057,25 Euro und wird mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen. Angaben der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 Euro. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Dorsten, den 02. Dezember 2016 Geschäftsführer Wilfried Patz sonstige Berichtsbestandteile
Dorsten, den 02. Dezember 2016 Wilfried Patz, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2016 festgestellt. |
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