Bikesnboards 0711 GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Emde seit 14.8.2025 | Vorstandsmitglied |
Jochen Hägele seit 29.5.2025 | Prokura |
Hartmut Schöch seit 20.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Ramy Jaber seit 22.8.2024 | Prokura |
Rainer Konzelmann seit 29.3.2021 | Prokura |
Michael Hermann seit 15.2.2021 | Prokura |
Stefan Schmid seit 15.2.2021 | Prokura |
Olaf Bechtold seit 15.2.2021 | Prokura |
Torsten Widmann seit 15.2.2021 | Prokura |
Oliver Schwarz seit 26.4.2018 | Prokura |
Axel Schwarz seit 26.4.2018 | Prokura |
Christoph Roth seit 1.7.2013 | Prokura |
Jürgen Friedrich seit 1.7.2013 | Prokura |
Ralf J. Fuchs seit 9.5.2011 | Prokura |
Joachim Behrendt seit 28.6.2010 | Prokura |
Wolfgang Erhardt seit 21.8.2009 | Prokura |
Klaus Dr. Brachmann seit 24.10.2008 | Vorstandsmitglied |
Winfried Keller seit 31.5.2007 | Prokura |
Stefan Baumann seit 3.5.2006 | Prokura |
Stefan Hageloch seit 3.5.2006 | Prokura |
Peter-Jürgen Gauge seit 16.8.2005 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 0.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WGV-Versicherung AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023OrganeAufsichtsratRoger Kehle Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg a.D. - Vorsitzender - Joachim Walter Landrat des Landkreises Tübingen - stellvertretender Vorsitzender - Gudrun Heute-Bluhm Oberbürgermeisterin a.D. Jochen Müller Bürgermeister der Gemeinde Korb Dr. Matthias Neth Landrat des Hohenlohekreises Helmut Reitemann Oberbürgermeister der Stadt Balingen a.D. VorstandDr. Klaus Brachmann Nürtingen - Vorsitzender - Ralf Pfeiffer Talheim Dr. Frank Welfens Pforzheim LageberichtGeschäftsgebietGeschäftsgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Betriebene Versicherungszweige und -arten im selbst abgeschlossenen VersicherungsgeschäftKrankenversicherungSelbstständige Zahnbehandlungsversicherung nach Art der Schadenversicherung Selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (stationär) nach Art der Schadenversicherung Selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant) nach Art der Schadenversicherung UnfallversicherungEinzel-Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr Gruppen-Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr Übrige und nicht aufgegliederte Allgemeine Unfallversicherung Kraftfahrtunfallversicherung HaftpflichtversicherungPrivathaftpflichtversicherung Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung Übrige und nicht aufgegliederte Allgemeine Haftpflichtversicherung KraftfahrtversicherungKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Fahrzeugvollversicherung Fahrzeugteilversicherung Feuer- und SachversicherungVerbundene Hausratversicherung Verbundene Wohngebäudeversicherung Sonstige Sachversicherung Glasversicherung Technische Versicherungen Bauleistungsversicherung Sonstige Sachschadenversicherung Fahrradversicherung Musikinstrumenteversicherung Reisegepäckversicherung BeistandsleistungsversicherungSchutzbriefversicherung Sonstige Versicherungenübrige und nicht aufgegliederte gemischte Versicherung RechtsschutzversicherungVerkehrs-Rechtsschutzversicherung Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung Fahrer-Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige Familien-Rechtsschutzversicherung Familien- und Verkehrs Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung für Vereine Rechtsschutzversicherung für Grundstückseigentum und Miete Rechtsschutzversicherung für Träger öffentlicher Aufgaben Spezial-Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen Übrige nicht aufgegliederte Rechtsschutzversicherung Wirtschaftliche RahmenbedingungenDie gesamtwirtschaftliche Ausgangslage stellt sich zum Jahreswechsel 2023/24 im Zuge der Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen, insbesondere den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung, der geopolitischen Krisen sowie den geldpolitischen Straffungen weiterhin sehr schwach dar: Das Bruttoinlandsprodukt ist zum Jahresende nach ersten, vorläufigen Informationen des Statistischen Bundesamtes preis-, saison- und kalenderbereinigt um rund 1⁄4 % gegenüber dem Vorquartal gesunken. Für das Gesamtjahr ergibt sich damit ein Rückgang des BIP um 0,3 %. Dieses Ergebnis war weitgehend erwartet worden. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich weiterhin sehr positiv. Die Zahl der Erwerbslosen (nach international vergleichbarer ILO-Definition) in Deutschland sank nach vorläufigen Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung im Jahresdurchschnitt 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht um 9.000 Personen oder -0,7 % auf 1,3 Millionen. Die Zahl der aktiv am Arbeitsmarkt verfügbaren Erwerbspersonen, definiert als Summe der Erwerbstätigen und Erwerbslosen, stieg im gleichen Zeitraum um 314.000 Personen (+0,7 %) auf 47,1 Millionen. Die Erwerbslosenquote, gemessen als Anteil der Erwerbslosen an der Zahl der Erwerbspersonen, sank gegenüber dem Vorjahr von 2,9 % auf 2,8 %. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor. Sie hatte im Jahr 2022 noch bei +6,9 % gelegen. Der Zinssatz für 3-monatige Termingelder in Euro im Interbankengeschäft (3-Monats-Euribor) stieg im Jahresverlauf von 2,13 % auf 3,91 %. Die Rendite der 10jährigen Bundesanleihe stieg im Jahresverlauf von 2,57 % auf 3,03 % an, ging dann im vierten Quartal 2023 jedoch wieder auf 2,02 % zurück. Auslöser für diese Entwicklung waren in erster Linie die Zinsanhebungen der Zentralbanken sowie die schlechtere wirtschaftliche Entwicklung bei gleichzeitig zurückgehenden Inflationserwartungen. Die Aktienmärkte konnten von den zurückgegangenen Zinsen und den Aussichten auf Zinssenkungen der Zentralbanken profitieren. Der Eurostoxx50-Performance-Index stieg um 22,23 %, der Deutsche Aktien-Index DAX um 20,31 %. Die deutschen Schaden- und Unfallversicherer verzeichneten nach vorläufiger Rechnung im Geschäftsjahr 2023 ein leicht positives versicherungstechnisches Gesamtergebnis. Nach aktuellen Hochrechnungen stiegen die gebuchten Bruttobeiträge 2023 um 6,7 % auf 84,5 Mrd. €. Wesentlicher Treiber für das deutliche Beitragswachstum dürften dabei auf Inflationsindizes basierende Prämienanpassungen in den Sachversicherungen sein. Der Aufwand für Geschäftsjahresschäden stieg um 12,7 % auf 65,4 Mrd. €. Die Schaden-Kostenquote lag mit 98,0 % um 3,4 %-Punkte über dem Niveau des Vorjahres. In der Kraftfahrtversicherung wird für 2023 ein Beitragsanstieg von 4,1 % auf 30,3 Mrd. € erwartet. Die Schaden-Kosten-Quote in der Kraftfahrtversicherung stieg erneut deutlich an und wird bei ca. 110 % und damit 8,8 %-Punkte über dem Vorjahresniveau erwartet. Als Ursache wird, neben einem mit der Normalisierung des Verkehrsgeschehens einhergehenden Anstieg der Schadenhäufigkeiten, vor allem die enorm dynamische Entwicklung der Ersatzteil- und Reparaturpreise gesehen. Die Elementarschadenbelastung in der Sonstigen Kraftfahrtversicherung war überdurchschnittlich hoch. In den Sachsparten insgesamt wird für 2023 ein Rückgang der Schaden-Kosten-Quote von 97,5 % auf 96 % erwartet. Für das Geschäftsjahr 2024 wird, insbesondere aufgrund der hohen Schadenbelastung in der Kraftfahrtversicherung, von deutlichen Prämienanpassungen ausgegangen. Insofern wird ein Beitragswachstum etwas oberhalb des Niveaus von 2023 erwartet. Versicherungsgeschäft insgesamtDie folgenden Angaben betreffen, sofern nicht anders angegeben, das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft brutto. Übernommenes Versicherungsgeschäft wird nicht gezeichnet. Das Geschäftsjahr 2023 der WGV-Versicherung AG ist durch wachsende Bestände (5,0 %), steigende Beitragseinnahmen (8,0 %) und einer erheblich über dem Vorjahr liegenden Brutto-Schaden-Kostenquote (15,8 Prozentpunkte) gekennzeichnet. Ursächlich für den Anstieg war im Wesentlichen der inflationsbedingte Anstieg der Schadenaufwendungen in der Kraftfahrtversicherung sowie ein im Vorjahresvergleich deutlich gestiegener Elementarschadenaufwand. Die verdienten Nettobeiträge stiegen um 36.013 T€ auf 458.070 T€. Die Netto-Schadenaufwendungen stiegen um 91.944 T€ auf 437.973 T€. Am Bilanzstichtag bestanden 4.172.929 Versicherungsverträge; dies waren 197.537 Verträge oder 5,0 % mehr als zum entsprechenden Vorjahreszeitpunkt. Die gebuchten Beiträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 38.030 T€ oder 8,0 % auf 511.512 T€ erhöht. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle erhöhten sich um 29,5 % auf 488.702 T€. Die Aufwendungen des Versicherungsbetriebs lagen bei 67.612 T€ (Vorjahr 62.803 T€). Die Kostenquote betrug 13,2 % (Vorjahr 13,3 %). Netto, das heißt nach Abzug der Rückversicherungsprovisionen, verblieb ein Kostensatz von 13,0 % (Vorjahr 12,8 %). Versicherungsgeschäft im Einzelnen
Bestand und BeitragseinnahmeIn der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung konnte der Vertragsbestand um 3,0 % (36.958,00 Verträge) deutlich ausgebaut werden. Die Beitragseinnahmen stiegen dabei um 4,1 % (7.696 T€). In der Sonstigen Kraftfahrtversicherung nahmen Bestand (6,1 %) und Beitrag (9,8 %) weiter zu. In der insgesamt zufriedenstellenden Entwicklung der Bestände und Beiträge in den Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen war die weiterhin erfreuliche Entwicklung in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung mit einem Bestandswachstum von 6,0 % (7.795 Verträge) und mit einem Beitragswachstum von 10.410 T€ (23,9 %) hervorzuheben, wobei die Beitragsentwicklung in den Sachsparten durch überdurchschnittliche, inflationsbedingte Indexanpassungen getrieben wurde. Die Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen profitieren von einer konzerninternen Verlagerung des Neugeschäfts von der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. auf die WGV-Versicherung AG. Schaden und KostenDie Kostenquote verringerte sich von 13,3 % auf 13,2 %. Die Geschäftsjahresschadenquote insgesamt erhöhte sich von 88,4 % auf 102,3 %, das Abwicklungsergebnis der Vorjahre verringerte sich um 15,4 % (-6.329 T€) auf 34.800 T€. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen eine schlechtere Abwicklung der Vorjahresschäden in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Schaden-Kostenquote insgesamt lag mit 108,7 % um 15,8 %-Punkte über dem Vorjahresniveau. Die Kraftfahrtversicherung insgesamt war geprägt von einer weiteren Normalisierung des Verkehrsaufkommens und der damit einhergehenden steigenden Anzahl an Verkehrsunfällen. Zusätzlich erhöhten erhebliche inflations- und nachfragegetriebene Preissteigerungen die Reparaturkosten erneut in wesentlichem Umfang. Schadenseitig entwickelte sich die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung daher im Vorjahresvergleich deutlich schlechter. Die Brutto-Schadenaufwendungen stiegen auf 207.165 T€ (Vorjahr 160.231 T€). Der Schwankungsrückstellung mussten 22.136 T€ entnommen werden. Die Schaden-Kostenquote in der Sonstigen Kraftfahrtversicherung verschlechterte sich erheblich um 24,8-%-Pkte. auf 140,9 %. Wesentlicher Aufwandstreiber waren Elementarschäden, die für 72,7 % des Anstiegs verantwortlich waren, zusätzlich stiegen die Ersatzteilpreise und Reparaturkosten erneut deutlich. Aufgrund der schlechten Schadenverläufe wurden bereits im Geschäftsjahr 2023 die Prämien in der Kraftfahrtversicherung deutlich angehoben. Erfreulicher verlief erneut die Entwicklung der Schadenquote in der Rechtsschutzversicherung. Die Geschäftsjahresschadenquote lag mit 84,0 % leicht über dem Niveau des Vorjahres (80,4 %), aus der Abwicklung der Vorjahresschäden ergab sich ein Abwicklungsergebnis in Höhe von 6.243 T€ (Vorjahr 6.117 T€). Der Schwankungsrückstellung wurden 1.972 T€ zugeführt. Kapitalanlagen und KapitalanlageergebnisDer Bestand an Kapitalanlagen stieg auf 866.646 T€ (0,5 %), die Kapitalerträge stiegen um 71,7 % auf 29.464 T€. Die Höhe der saldierten Reserven betrug 33.947 T€ (Vorjahr 22.941 T€). Der Anstieg der saldierten Reserven setzt sich aus verschiedenen Effekten zusammen. Zum einen anken die stillen Lasten auf gemischte Spezialfonds und festverzinsliche Wertpapiere v.a. getrieben durch den Zinsrückgang. Der Rückgang der Reserven auf Immobilienfonds schwächte den Anstieg der saldierten Reserven ab. Nach der Verbandsformel berechnet beträgt die durchschnittliche Verzinsung der Kapitalanlagen 2,42 % (Vorjahr 1,54 %). Die Aufwendungen für Kapitalanlagen stiegen um 106 T€ auf 6.116 T€. Die darin enthaltenen Abschreibungen betragen 4.609 T€ (Vorjahr 4.275 T€). Der Ertragssaldo aus den Kapitalanlagen beträgt im Jahr 2023 vor technischem Zinsertrag 23.348 T€ (Vorjahr 11.155 T€). Das deutlich bessere Jahresergebnis wurde im Wesentlichen geprägt von gestiegenen Renditen im Bereich der Liquiditätsanlage und Zuschreibungen auf die gemischten Spezialfonds. Der Liquiditätsbedarf wird aus dem laufenden Versicherungsgeschäft sowie ggf. den Einschusspflichten der Rückversicherer gedeckt. Die Liquiditätsplanung ist zentraler Bestandteil der Anlageplanung. JahresergebnisNach einer Entnahme aus der Schwankungsrückstellung von 21.952 T€ (Vorjahr 522 T€) schloss das selbst abgeschlossene Geschäft mit einem Verlust von 17.901 T€ (Vorjahr Gewinn22.323 T€) ab. Das Ergebnis aus Kapitalanlagen betrug 22.208 T€ (Vorjahr 10.058 T€). Bei der Saldierung der übrigen Erträge und Aufwendungen ergab sich ein Saldo von -1.859 T€ (Vorjahr -2.394 T€), so dass sich als Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit ein Gewinn von 2.448 T€ (Vorjahr 29.987 T€) errechnete. Nach einem Ertragssteueraufwand von 2.579 T€ (Vorjahr 8.418 T€) wurde der sich ergebende Verlust von 130 T€ (Vorjahr Gewinn21.569 T€) im Rahmen eines Ergebnisübernahmevertrages ausgeglichen. RisikoberichtDas Risikofrüherkennungssystem dient der frühzeitigen Identifikation von Risiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben oder den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Die Risikostrategie findet ihre Konkretisierung im Risiko-Management-Handbuch. Anhand einer regelmäßigen Risikoinventur sollen die grundsätzlich in allen Unternehmensteilen und -prozessen möglichen Risiken systematisch identifiziert, analysiert und bewertet werden. Die Bewertung der Risiken durch das zentrale Risikomanagement wird hierbei durch Risikoverantwortliche aus den Fachbereichen unterstützt. Durch monatliche Ist-Abschlüsse in Kapitalanlage und Versicherungstechnik werden bilanzielle Effekte frühzeitig in den Steuerungs- und Risikofrüherkennungsprozess mit einbezogen. Aufsichtsrat und Vorstand werden regelmäßig über die Risikosituation des Unternehmens informiert. Versicherungstechnische RisikenDie zentralen Risiken im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft liegen in nicht auskömmlichen Tarifen sowie nicht ausreichend gebildeten Schadenrückstellungen. Aufgrund der hohen Bestandskonzentration liegt eine regionale Häufung von Risiken im süddeutschen Raum vor. Das Prämien-/Schadenrisiko soll mittels eines laufenden Berichtswesens permanent überwacht werden, risikomindernde Annahmerichtlinien sowie eine laufende risikoadäquate Gestaltung der Tariflandschaft sollen eine frühzeitige Identifikation und Nichtannahme erkennbar schlechter Risiken sicherstellen. Die Angemessenheit der Schadenreserven soll durch eine permanente Überwachung der Einzelschäden durch die Schadenabteilungen sowie durch eine turnusmäßige Analyse der Schadenreserven mittels mathematischer Verfahren sichergestellt werden. Inflationäre Entwicklungen werden dabei sowohl im Rahmen der Reservierung der Einzelschäden als auch übergreifend analysiert und sollen dadurch angemessen in den Reservierungsprozess mit einbezogen werden. RückversicherungsschutzDie Risiken aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft - insbesondere Großrisiken aus Elementarschadenereignissen oder Risiken aus den Haftpflichtsparten - sind unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit durch den Abschluss von Rückversicherungsverträgen rückgedeckt. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Versicherungsbestände werden im Rahmen jährlicher Analysen des wahrscheinlichen Höchstschadens bezogen auf ein 200 Jahres Schadenereignis quantifiziert und fließen in die Rückversicherungsvertragsgestaltung ein. Die Zession erfolgt dabei jeweils an mehrere Rückversicherer mit erstklassigen Ratings. Rückversicherungsbeziehungen zu Rückversicherern in Großbritannien bestehen nicht. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem VersicherungsgeschäftIm selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft waren zum Bilanzstichtag Forderungen mit einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen in einer Höhe von 0,1 % der gebuchten Bruttobeiträge des Geschäftsjahres zu verzeichnen. Die durchschnittliche Forderungsausfallquote der vergangenen 3 Jahre lag unter 0,1 % der gebuchten Bruttobeiträge. Bei den Forderungen gegen Versicherungsvertreter sowie gegen Rückversicherer kam es zu keinerlei nennenswerten Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfällen. Das Risiko aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft war daher insgesamt als unbedeutend zu betrachten. Risiken aus KapitalanlagenIm Kapitalanlagebereich waren bei jeder Entscheidung die Anlagegrundsätze des § 124 VAG Grundlage des Handelns, wonach das Vermögen unter Berücksichtigung des Versicherungsgeschäfts und der Unternehmensstruktur so angelegt werden soll, dass möglichst große Sicherheit, Qualität und Rentabilität bei jederzeit ausreichender Liquidität erreicht werden sollen. Weitere Risikominimierungen sollen durch Mischungs- und Streuungsentscheidungen nach Anlagearten, Emittenten und Regionen erzielt werden. Anlagerichtlinien, Mandate und ÜberwachungDie Steuerung und Überwachung des Anlagemanagements erfolgt durch Anlagerichtlinien, laufende Berichterstattung und periodische Anlagesitzungen. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig unterrichtet. Bei der Vergabe von externen Mandaten für Spezialfonds wird die Anlagepolitik durch Festlegung eines Fondsprofils und durch Vorgabe von Anlagegrundsätzen und Zielvorgaben laufend gesteuert und durch regelmäßige Berichterstattung und Anlageausschusssitzungen überwacht. MarktpreisrisikenDie festverzinslichen Wertpapiere sind Hauptbestandteil des Kapitalanlagenbestandes. Dem Risiko aus Zinsänderungen soll durch Laufzeitmanagement begegnet werden. Die Bestände lauten, bis auf geringe Beimischungen, auf Euro, so dass Währungsrisiken nicht gegeben sind. Die nachfolgende Szenarioanalyse zum 31.12.2023 umfasst sowohl direkt als auch über Fonds gehaltene Aktien und festverzinsliche Wertpapiere. Bei den festverzinslichen Wertpapieren werden auch die im Anlagevermögen gehaltenen Papiere berücksichtigt, nicht aber Namenspapiere oder Schuldscheindarlehen.
BonitätsrisikenIm direkt gehaltenen Gesamtbestand waren 44,4 % an Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Namensschuldverschreibungen und Darlehen enthalten, für die eine besondere Deckungsmasse besteht, eine Einlagensicherung, Institutsgarantie oder Gewährträgerhaftung gegeben war oder die von öffentlichen Haushalten gegeben wurden. Bei den restlichen Kapitalanlagebeständen handelte es sich in erster Linie um nachrangige Schuldscheindarlehen von Kreditinstituten und um Unternehmensanleihen, die im Investment Grade-Rating eingestuft waren. Die in Spezialfonds gehaltenen Renten waren zu über 98,0 % im Investment Grade-Rating eingestuft. Der Anteil an verzinslichen Anlagen bei Banken im Kapitalanlagebestand lag nach Buchwerten bei 44,0 %. Es unterlagen davon 36,7 % einer Sicherungseinrichtung bzw. es waren 48,3 % mit einer besonderen Deckungsmasse hinterlegt. Der Anteil an verzinslichen Anlagen bei Staaten im Kapitalanlagenbestand lag bei 3,3 %. Das Durchschnittsrating verzinslicher Wertpapiere im Gesamtbestand war im oberen Investment Grade-Bereich angesiedelt. Im direkt gehaltenen Gesamtbestand befinden sich keine Kapitalanlagen in Russland oder der Ukraine. Beimischungen in Aktien, Beteiligungen oder Investmentanteilen sind in sehr geringem Maße vorhanden. Direkte, wesentliche Risiken durch den Russland-Ukraine-Krieg werden nicht gesehen. Darüberhinausgehende, indirekte Risiken lassen sich aktuell nicht quantifizieren. Anm.: Die im Abschnitt Bonitätsrisiken dargestellten Zahlen unterliegen nicht der Prüfungspflicht durch den Wirtschaftsprüfer. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken sollen durch den laufenden Abgleich der Zahlungsströme mit den Liquiditätsplänen gesteuert werden. Im Rahmen des Asset-Liability Managements erfolgt ein Abgleich der Laufzeitenstruktur der Kapitalanlagen mit denen der passivseitigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Liquiditätspuffer in hoch fungiblen Kapitalanlagen sollen die Zahlungsfähigkeit auch im Falle kurzfristig auftretender Auszahlungsspitzen sicherstellen. Operationale RisikenOperationale Risiken können sich in allen Unternehmensbereichen ergeben. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Sicherheit und Verfügbarkeit der unternehmenskritischen DV-Systemlandschaft. Ein umfangreiches konzernweites DV-Sicherheitskonzept wird dabei durch ein nach ISO 27001 zertifiziertes Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) unterstützt. Im Personalbereich soll das Risiko von Fehlbearbeitungen oder dolosen Handlungen anhand von Arbeitsanweisungen, Vollmachten sowie IT-gestützten Freigabe- und Stichprobensystemen reduziert werden. Zusätzlich ist die Innenrevision beauftragt, Prüfungen in allen relevanten Unternehmensbereichen durchzuführen. Notfallkonzepte, die die Geschäftsfortführung im Krisenfall sicherstellen, unterliegen einer laufenden Weiterentwicklung und Überprüfung auf Wirksamkeit und Effizienz. Zusammenfassende Darstellung der RisikolageNach den derzeitigen Erkenntnissen sind keine Entwicklungen erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens kurz- oder mittelfristig gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich und nachhaltig beeinträchtigen könnten. Es ergibt sich eine deutliche Überdeckung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen. Details hierzu finden sich im Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) unter http://www.wgv.de. Zusammenfassend wird festgestellt, dass durch die angeführten vielschichtigen Maßnahmen Vorsorge getroffen werden soll, der geschilderten Risikolage des Unternehmens angemessen gerecht zu werden. Chancen und voraussichtliche EntwicklungEine im Marktvergleich sehr geringe Kostenbelastung versetzt die WGV-Versicherung AG in die Lage, preislich sehr attraktive Versicherungsprodukte anbieten zu können. Insbesondere außerhalb des angestammten Geschäftsgebietes besteht - vor allem auch über Vertriebswege im Internet - ein erhebliches Wachstumspotenzial. Im Lagebericht des Vorjahres wurde von einem Bestandswachstum von etwa 5 % ausgegangen. Tatsächlich stieg der Bestand um 5,0 % auf 4.172.929 Verträge, die Bestandsentwicklung lag damit innerhalb der Erwartungen. Für das Beitragswachstum wurde von einer Spanne von 493.239 T€ bis 503.204 T€ ausgegangen. Tatsächlich konnten die gebuchten Bruttobeiträge um 8,0 % auf 511.512 T€ gesteigert werden, die Prämienentwicklung verlief damit besser als erwartet. Für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft werden im Geschäftsjahr 2024 die gebuchten Bruttobeiträge in der Spanne von 563.729 T€ bis 575.117 T€ erwartet. Das Bestandswachstum wird bei rund 1 % liegen. Die Kostenquote wurde für 2023 zwischen 12 % und 14 % erwartet, tatsächlich ergaben sich 13,2 %, womit die Kosten im Rahmen der Erwartungen lagen. Schlechter als erwartet verlief die Entwicklung der Schadenquote. Während von einer Spanne von 79 % bis 89 % ausgegangen wurde, ergab sich, getrieben durch die Kraftfahrtversicherung, tatsächlich eine Schadenquote von 95,5 %. Trotz deutlicher Prämiensteigerungen im Bestands- und Neugeschäft in der Kfz-Versicherung wird diese im Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich weiterhin einen negativen Erfolgsbeitrag liefern. Sofern Großschäden, z. B. durch flächendeckende Elementarschäden ausbleiben und sich die Inflation weiterhin stabilisiert, wird sich der Schadenaufwand insgesamt moderat entwickeln, die Schadenquote wird unter diesen Voraussetzungen in der Bandbreite von 80 % - 90 % liegen. Die Verlagerung des Neugeschäfts im privaten Sach-, Unfall- und Haftpflichtgeschäft von der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. zur WGV-Versicherung AG wird nicht fortgesetzt, womit sich das Wachstum in den betreffenden Sparten entsprechen abschwächen wird. Die Marketing- und Vertriebskosten werden weiterhin auf hohem Niveau gehalten. Die Kostenquote wird 2024 zwischen 11 % und 13 % liegen. Die Energiekrise und gesunkene Realeinkommen belasten immer noch die kurzfristige wirtschaftliche Entwicklung. Mittelfristig bremsen aber vor allem das sinkende Arbeitsvolumen, der veraltete Kapitalstock und fehlende innovative Unternehmen das Wachstum in Deutschland. Die mittelfristigen Wachstumsaussichten sind dadurch auf einem historischen Tiefstand. "Um die Wachstumsschwäche zu überwinden, muss Deutschland in seine Zukunft investieren. Dafür sind stärkere Produktivitätsfortschritte durch Innovationen, Investitionen und mehr Dynamik bei Unternehmensgründungen notwendig. Diese können das sinkende Arbeitsvolumen teilweise kompensieren. Gleichzeitig sind Reformen im Steuer-Transfer-System und im Rentensystem dringend erforderlich", sagt Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates Wirtschaft. Wie dies konkret gelingen kann, diskutiert der Sachverständigenrat im Jahresgutachten. Die konjunkturelle Erholung in Deutschland verzögert sich. Die Konjunktur wird noch immer von der Energiekrise und den durch die hohe Inflation gesunkenen Realeinkommen gebremst. Um die Inflation zu bekämpfen, haben die Zentralbanken weltweit ihre Geldpolitik gestrafft. Die Straffung und die schleppende Entwicklung in China tragen zum eingetrübten außenwirtschaftlichen Umfeld bei. Das höhere Zinsniveau dämpft zudem Investitionen und Bautätigkeit im Inland. Für das Gesamtjahr ergibt sich damit ein Rückgang des BIP um 0,3 %. Der Sachverständigenrat rechnet im Jahr 2024 aufgrund steigender Realeinkommen mit einer Ausweitung des privaten Konsums. Dies dürfte zu einer verhaltenen konjunkturellen Erholung führen und das BIP um 0,7 Prozent erhöhen. Die Inflationsrate hat sich seit Jahresbeginn 2023 etwa halbiert. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Während die Preissteigerungen bei Energie und Nahrungsmitteln deutlich abnehmen, dürfte die Kerninflation auch im kommenden Jahr erhöht bleiben. Dies liegt unter anderem an den stark gestiegenen Lohnstückkosten, die zu anhaltenden Preissteigerungen bei Dienstleistungen führen dürften. Für das Jahr 2024 prognostiziert der Sachverständigenrat daher eine Inflationsrate von 2,6 Prozent. In Summe wird für das Jahr 2024 mit einer erneuten Zinswende gerechnet. In der ersten Jahreshälfte wird von weiterhin volatilen Kapitalmärkten, bedingt durch die Unsicherheiten der Inflationsprognosen, konjunkturellen Entwicklungen und den geopolitischen Krisen, ausgegangen. Im Jahresverlauf sollten die Zentralbanken mit ersten Zinssenkungen für Stabilität sorgen. Im Unternehmensszenario wird mit einer Verflachung der Zinskurve bei einem gleichzeitig generell etwas niedrigeren Zinsniveau gerechnet. Weiterhin sollen die insgesamt höheren Zinsen dazu genutzt werden, in liquide festverzinsliche Wertpapiere zu investieren. Trotzdem soll in geringem Umfang weiterhin auf die Vereinnahmung der Illiquiditätsprämie gesetzt werden. Dies soll aber wie die Strategie, in außereuropäische festverzinsliche Wertpapiere zu investieren, insbesondere über diversifizierte Fonds durchgeführt werden. Fremdwährungsrisiken werden weiterhin nur in geringem Maße eingegangen. Investitionen in erneuerbare Energien / Infrastruktur sind zur Renditesteigerung weiterhin geplant. Neben Kapitalabrufen der bereits im Bestand befindlichen Investments sind neue, attraktiv erscheinende Investments in diesem Segment vorgesehen. Investitionen in Immobilien sollen nur selektiv getätigt werden. Ergänzend sind bei vorgegebenem Risikokapital zusätzliche Aktieninvestitionen vorgesehen. Weiterhin werden darüber hinaus Anlagemöglichkeiten geprüft, die bei limitiertem Risiko zu einer Diversifikation des Bestandes an festverzinslichen Wertpapieren und Aktien beitragen können. Die weitere Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens wird zunehmend Einfluss auf die Neuanlagen nehmen. Nach einem guten Kapitalanlageergebnis im Jahr 2023 wird im Jahr 2024 mit einem etwas schwächeren Ergebnis aus dem Geschäft mit Kapitalanlagen gerechnet. Veränderungen der Wechselkurse spielen in den Anlageentscheidungen nur eine sehr untergeordnete Rolle, da sich Kapitalanlagen in Fremdwährungen nur in sehr geringem Maße im Bestand befinden. Bedingt durch die hohen Schadenaufwendungen in der Kraftfahrtversicherung lag das Geschäftsergebnis insgesamt deutlich unter den Erwartungen. Für 2024 wird von einer deutlichen Normalisierung des Geschäftsergebnisses ausgegangen.
Stuttgart, 15. März 2024 Der Vorstand Dr. Brachmann Pfeiffer Dr. Welfens Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.II. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung der §§ 341f und 341g HGB sowie der aufgrund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Stuttgart, 14. Februar 2024 Lieder Verantwortlicher Aktuar Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangDer Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB sowie unter Berücksichtigung der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) aufgestellt. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktivaIm Abschluss enthaltene Kapitalanlagen in fremder Währung werden zum Kurs am Tag ihrer Anschaffung in Euro umgerechnet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Währungsverluste werden berücksichtigt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert und werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Beteiligungen werden zu ihren Anschaffungskosten angesetzt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden im Wesentlichen dem Anlagevermögen zugeordnet. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und Inhaberschuldverschreibungen sowie andere festverzinsliche Wertpapiere sind nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Bei den wie Anlagevermögen bilanzierten Kapitalanlagen wird eine dauernde Wertminderung angenommen, wenn aufgrund einer Analyse der Bonität und der Bonitätsentwicklung von einem (Teil-) Ausfall des Wertpapiers ausgegangen werden muss. Bei Misch- oder Renten-Spezialfonds erfolgt größtenteils eine Durchschau auf die zugrunde liegenden Einzeltitel. Für Aktienbestände in den Mischfonds wurden Analystenbewertungen zur Ermittlung des beizulegenden Wertes genutzt. Die dem Umlaufvermögen zugeordneten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und Inhaberschuldverschreibungen sowie andere festverzinsliche Wertpapiere sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Namensschuldverschreibungen sind zu den Nennwerten angesetzt. Agio- und Disagiobeträge werden abgegrenzt und über die Laufzeit verteilt. Zeronamensschuldverschreibungen sind mit dem Anschaffungskurs zuzüglich nicht fälliger Zinsforderungen bilanziert. Schuldscheinforderungen und Darlehen sind zu Anschaffungskosten zu- oder abzüglich der kumulierten Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Einlagen bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen bewertet. Sämtliche Forderungen werden zu Nennwerten bilanziert. Von den Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wird eine auf Basis der Vorjahre ermittelte Pauschalwertberichtigung abgesetzt. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand sowie alle übrigen Aktiva sind mit den Nominalbeträgen angesetzt und, soweit erforderlich, um Wertberichtigungen gekürzt. Unter den sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen aktiviert, soweit diese Aufwand für Folgejahre darstellen. Für die Ermittlung der Zeitwerte bei Beteiligungen werden Ertragswertmodelle herangezogen. Soweit ertragsorientierte Verfahren nicht zum Einsatz kommen konnten, wird das anteilige Eigenkapital herangezogen. Bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wird der Börsenjahresschlusskurs zur Bewertung herangezogen, andernfalls Ertragswerte. Für Spezialfonds wird der von der Kapitalanlagegesellschaft mitgeteilte Rücknahmepreis verwendet. Die Zeitwerte der zu Nominalwerten bilanzierten Kapitalanlagen werden auf Grundlage der Barwertmethode in einem internen Modell ermittelt, basierend auf aktuellen Zinsstrukturkurven und Credit Spreads unter Berücksichtigung der Restlaufzeit. Bei einem Steuersatz von 30,1 % ergab sich aufgrund von Bewertungsdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in den Positionen "Rückstellung für nicht abgewickelte Versicherungsfälle" und "Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" insgesamt ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Auf den Ansatz dieser aktiven latenten Steuern wurde aufgrund des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. PassivaDie Bruttobeitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft und die hierauf entfallenden Rückversicherungsanteile wurden grundsätzlich für jeden Versicherungsvertrag einzeln unter Berücksichtigung des Kostenabzugs gemäß dem BMF-Erlass vom 30.04.1974 ermittelt; Anteile der Rückversicherer werden entsprechend dem vertraglichen Risikoanteil abgesetzt. Die Beitragsüberträge für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft entsprechen den Aufgaben der Vorversicherer. Die Rückstellung für bekannte, noch nicht abgewickelte Schadenfälle des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts wird durch Einzelbewertung ermittelt. Für die am Bilanzstichtag noch nicht bekannten Fälle sind Spätschadenrückstellungen nach den Erfahrungen der Vergangenheit gebildet worden. Die Berechnung der HUK Renten-Deckungsrückstellung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einzelvertraglich nach der prospektiven Methode. Es liegen die Sterbetafeln DAV 2006 HUR für Männer bzw. Frauen zugrunde. Bei Rentenfällen mit Eintritt der Leistungsverpflichtung bis 31.12.2014 betrug der Rechnungszins 1,57 %, für Leistungsfälle ab dem 01.01.2015 betrug er 1,25 %, für Leistungsfälle ab dem 01.01.2017 betrug er 0,90 %, für Leistungsfälle ab dem 01.01.2021 betrug er 0,5 %, für Leistungsfälle ab dem 01.01.2022 betrug er 0,25 %. Zukünftige Regulierungskosten für Rentenfälle werden pauschal berücksichtigt. Der technische Zinsertrag wird aus dem arithmetischen Mittel des Anfangs- und Endbestandes der Brutto-Rentendeckungsrückstellung mit 3,50 % errechnet. Die zurückgestellten Schadenregulierungsaufwendungen werden nach dem BMF-Erlass vom 02.02.1973 berechnet. Forderungen aus Regressen werden abgesetzt. Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle werden vertragsgemäß abgesetzt. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung betrifft die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung. Die Schwankungsrückstellung wird nach der Anlage zu § 29 RechVersV und die Pharmarückstellung nach § 30 RechVersV berechnet. Die Stornorückstellung wird pauschal, alle sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen durch Einzelberechnungen ermittelt. Alle anderen Rückstellungen sind mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und, soweit die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen, mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft sowie alle übrigen Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen und Disagien ausgewiesen, soweit diese Ertrag für Folgejahre darstellen. Angaben zur BilanzAktivaEntwicklung der Aktivposten
Stille Lasten
Bei den stillen Lasten handelte es sich jeweils um vorübergehende Wertminderungen; ein Ausfall war nicht ersichtlich. Angabe zu Investmentfonds
Bei den zum Bilanzstichtag in den Misch- oder Rentenfonds nicht abgeschriebenen verzinsliche Wertpapiere war nach Analyse der Bonität und der Bonitätsentwicklung von einer nicht dauerhaften Wertminderung auszugehen. Bei den zum Bilanzstichtag nicht abgeschriebenen Aktien in den Mischfonds war aufgrund von Analystenbewertungen von einer nur vorübergehenden Wertminderung auszugehen. Abschreibungen
A.I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Unmittelbare Beteiligungen
B.III. Sonstige Forderungen
D.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
PassivaA. EigenkapitalI. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 20.282 T€ und ist eingeteilt in 3.967 auf Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Das gezeichnete Kapital wird zu 100 % von der WGV Holding AG, Ravensburg gehalten. Die WGV-Versicherung AG ist durch einen Ergebnisübernahmevertrag mit der WGV Holding AG und einen Beherrschungsvertrag mit der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. verbunden. II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
B. Versicherungstechnische RückstellungVersicherungstechnische Rückstellungen gesamt
II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
IV. Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen
C. Andere Rückstellungen
D. III. Andere Verbindlichkeiten, Sonstige
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten beträgt jeweils bis zu einem Jahr. E. Rechnungsabgrenzungsposten
Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungI. Versicherungstechnische Rechnung1. Beiträge
4. Aufwendungen für Versicherungsfälle
Ergebnis aus der Abwicklung der Vorjahresrückstellung
7. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter
11. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung
Rückversicherungssaldo
Anzahl der Versicherungsverträge
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung7. Steuern vom Einkommen und vom ErtragÜber die "Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft" der OECD sollen multinationale Konzerne zukünftig einer globalen Mindestbesteuerung von 15% unterliegen. In Deutschland wurden 2023 die Rechtsvorschriften zur zweiten Säule erlassen oder im Wesentlichen in Kraft gesetzt. Sämtliche Unternehmen der WGV-Gruppe sind operativ ausschließlich in Deutschland tätig. Die WGV-Gruppe hält Finanzanlagen (hauptsächlich Investitionen in Investmentfonds und Schuldverschreibungen), die außerhalb Deutschlands belegen sind. Hauptinvestitionsstandort für Investmentfonds ist Luxemburg. In Luxemburg sind die Rechtsvorschriften der zweiten Säule kurz vor dem Berichtszeitpunkt ebenfalls in Kraft oder im Wesentlichen in Kraft gesetzt worden. Für die WGV-Gruppe stellt sich die Situation aktuell wie folgt dar: 1. In Deutschland fällt die WGV-Gruppe voraussichtlich unter die Ausnahme einer Gruppe mit "geringer internationaler Tätigkeit", womit die WGV-Gruppe bis 2029 nicht von den Rechtsvorschriften der zweiten Säule betroffen wäre. 2. In Luxemburg könnten zwei Investmentfonds von den lokalen Rechtsvorschriften zur zweiten Säule betroffen sein. Derzeit wird überprüft, ob sich ertragssteuerliche Risiken ergeben und wie diese gegebenenfalls zu bewerten sind. Eine potenzielle Belastung durch Ertragsteuern im Rahmen der zweiten Säule ist derzeit weder bekannt noch kann sie quantifiziert werden. Die WGV-Gruppe geht davon aus, dass sie in der Lage sein wird, das potenzielle Risiko in ihrem nächsten Jahresabschluss für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 benennen zu können. Weitere AngabenPersonalberichtDie WGV-Versicherung AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Mitarbeiter und Vermittler der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. sind teilweise auch für die WGV-Versicherung AG tätig. OrganeDie Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind im Abschnitt Organe namentlich aufgeführt.
Firma, Sitz und RegistergerichtWGV-Versicherung AG
Angaben zur KonzernzugehörigkeitDie WGV-Versicherung AG, Stuttgart, ist Teil der WGV-Gruppe, deren Obergesellschaft die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Stuttgart, ist. Der Abschluss der WGV-Versicherung AG wird in den Konzernabschluss der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. einbezogen. Die WGV-Versicherung AG hat von der Erleichterungsvorschrift zur Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers im Konzernabschluss gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch gemacht. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. Sonstige finanzielle VerpflichtungenAus Beteiligungen und Investmentanteilen bestanden Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von 45.822 T€. Aufgrund unserer Mitgliedschaft im Verein Verkehrsopferhilfe e.V. sind wir verpflichtet, Mittel entsprechend unserem Anteil an den Beitragseinnahmen, die die Mitgliedsunternehmen aus dem selbst abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtgeschäft jeweils im vorletzten Kalenderjahr erzielt haben, zur Verfügung zu stellen. NachtragsberichtNach Schluss des Berichtsjahres sind Vorgänge von besonderer Bedeutung nicht eingetreten. In den ersten Monaten des Jahres 2024 konnte das Geschäft des Unternehmens planmäßig weiterentwickelt werden.
Stuttgart, 15. März 2024 WGV-Versicherung AG Der Vorstand Dr. Brachmann Pfeiffer Dr. Welfens Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WGV-Versicherung AG, StuttgartWir haben den Jahresabschluss der WGV-Versicherung AG, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WGV-Versicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotene Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen der wie Anlagevermögen bewerteten sonstigen KapitalanlagenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltFür die wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen sind Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang bei diesen Kapitalanlagen eine Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft anzusehen ist, bestehen Ermessensspielräume für den Vorstand der Gesellschaft. Stille Lasten in wesentlichem Umfang bestehen zum Abschlussstichtag insbesondere bei unter dem Posten sonstige Kapitalanlagen ausgewiesenen Anteile an Investmentvermögen, Inhaberschuldverschreibungen sowie den sonstigen Ausleihungen. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko für den Abschluss, dass voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen bei den vorstehend genannten Kapitalanlagen nicht erkannt werden bzw. dass das hierbei bestehende Ermessen nicht sachgerecht ausgeübt wird und erforderliche Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert unterbleiben bzw. in falscher Höhe vorgenommen werden. Insofern betrachten wir die Bestimmung voraussichtlicher Wertminderungen bei diesen wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches VorgehenWir haben uns im Rahmen unserer Prüfung mit den implementierten Prozessen zur Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen und des Umfangs der Wertminderung befasst. In diesem Zusammenhang haben wir die Ausgestaltung der eingerichteten Verfahren dahingehend beurteilt, ob sie methodisch zur Bestimmung von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen und deren Umfang geeignet sind und systematisch angewandt werden. Um Einschätzungen zur Werthaltigkeit zu erhalten haben wir mit dem Sachverhalt betraute Personen zur Kreditwürdigkeit der Emittenten dieser Anlagen befragt. Bei Anteilen an Investmentvermögen haben wir ebenfalls im Rahmen einer Stichprobe untersucht, ob die von der Gesellschaft definierten Aufgreifkriterien im Einklang mit den berufsständischen Vorgaben des Versicherungsfachausschusses des IDW stehen, korrekt angewandt wurden und die gegebenenfalls erforderlichen Abschreibungen in zutreffender Höhe erfolgt sind. Soweit es sich bei den Anteilen an Investmentvermögen um Spezialfonds handelt, die zum Bilanzstichtag stille Lasten aufwiesen, haben wir uns im Rahmen einer risikoorientierten Stichprobe davon überzeugt, dass die erforderliche Durchschau auf Einzeltitelebene und Einschätzung zur Dauerhaftigkeit und Umfang möglicher Wertminderungen sachgerecht vorgenommen wurde und dass gegebenenfalls erforderliche Abschreibungen im Umfang der voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt sind. Bei festverzinslichen Kapitalanlagen, insbesondere bei Inhaberschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen, haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt und auf Basis von der Gesellschaft angefertigten Auswertungen und Analysen beurteilt, ob die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter, dass es sich nicht um dauerhafte Wertminderungen handelt, zutreffend ist. In diesem Zusammenhang haben wir untersucht, ob bei diesen Anlagen Zahlungsausfälle oder wesentliche Verschlechterungen der Bonität der Emittenten eingetreten sind. Hierzu haben wir beurteilt, ob in diesen Fällen die uns vorgelegten Einschätzungen und Analysen der gesetzlichen Vertreter zum Ausfallrisiko sachgerecht sind. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen für die wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben zur Bestimmung von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen bei wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Aktiva - Stille Lasten" des Anhangs enthalten. Bewertung der in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellung für bekannte und unbekannte VersicherungsfälleGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle unterteilen sich in verschiedene Teilschadenrückstellungen, deren Bewertung sich nach den Vorschriften des § 341g HGB richtet. Die Bewertung der Brutto-Rückstellung für bekannte Versicherungsfälle erfolgt einzeln und basiert auf den Erkenntnissen und Informationen zum Bilanzstichtag sowie den Erfahrungen aus ähnlichen Schadenfällen. Die Bewertung der Brutto-Rückstellung für unbekannte Versicherungsfälle erfolgt auf der Grundlage eines statistischen Verfahrens, für das Annahmen in Bezug auf die voraussichtliche Anzahl nachgemeldeter Schäden sowie des voraussichtlich aufzuwendenden durchschnittlichen Entschädigungsbetrages zugrunde gelegt werden. Die Berechnungsmethode basiert auf einem vergangenheitsbezogenen Beobachtungszeitraum von zehn Jahren. Es handelt sich hierbei um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Ermittlung der in den Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Geschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle in hohem Maß auf Schätzungen und Annahmen beruht und daher das Risiko besteht, dass diese insgesamt und in den einzelnen Versicherungszweigen nicht ausreichend bemessen sind. Zudem machen die in den Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle einen hohen Anteil an der Bilanzsumme aus. Prüferisches VorgehenWir haben uns im Rahmen unserer Prüfung mit dem Prozess der Schadenbearbeitung und der Ermittlung der in der Brutto-Rückstellung enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte Versicherungsfälle und den dort zur Anwendung gelangten Verfahren, Methoden und Kontrollmechanismen auseinandergesetzt. Dabei haben wir durch Nachvollziehen der Bearbeitung einzelner Schadenfälle den Prozess der Schadenbearbeitung und -reservierung von der Schadenmeldung bis zur Abbildung im Jahresabschluss untersucht sowie die dort implementierten wesentlichen Kontrollen auf Ihre Wirksamkeit getestet. Diese Kontrollen beziehen sich sowohl auf die Vollständigkeit des Schadenbestandes als auch auf die ordnungsgemäße Bewertung der Teilschadenrückstellungen für bekannte Versicherungsfälle. Ferner haben wir für eine risikoorientiert ausgewählte Stichprobe von bekannten Versicherungsfällen untersucht, ob die hierfür gebildeten Rückstellungen auf Basis der vorliegenden Informationen und Erkenntnisse zum Bilanzstichtag ausreichend bemessen sind. Für diese Stichprobe haben wir weiter untersucht, ob die unternehmensinternen Vorgaben zur Schadenbearbeitung eingehalten wurden. Gegenstand der Prüfung der Ermittlung der Teilschadenrückstellungen für unbekannte Spätschäden war die Beurteilung der zugrundeliegenden Verfahren und Methoden dahingehend, ob sie geeignet sind, um eine ordnungsgemäße Ermittlung des Rückstellungsbetrags zu gewährleisten. Hierzu haben wir die Angemessenheit der erwarteten zukünftigen Schadenanzahlen analysiert sowie rechnerisch nachvollzogen und das Verfahren zur Herleitung der Schätzungen zu Schadenanzahl sowie Schadenhöhe auf Grundlage historischer Daten sowie aktueller Entwicklungen gewürdigt. Mit Blick auf die ausreichende Bemessung der Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle insgesamt haben wir für ausgewählte Versicherungszweige bzw. -arten eigene Schadenprojektionen auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren durchgeführt. Den hierbei von uns ermittelten besten Schätzwert haben wir mit den gebildeten Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle verglichen und so die insgesamt ausreichende Bemessung der Rückstellung beurteilt. Zusätzlich haben wir Kennzahlen- und Zeitreihenanalysen durchgeführt, um die Entwicklung der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle insgesamt sowie für einzelne Versicherungszweige im Zeitablauf zu plausibilisieren. Ferner haben wir beurteilt, ob die Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in den Vorjahren nach aktuellen Erkenntnissen ausgereicht haben, um die tatsächlich eingetretenen Schadenfälle zu decken und so Indikationen für die Angemessenheit der Schätzungen der Vergangenheit zu erhalten. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eigene Spezialisten mit Kenntnissen der Versicherungsmathematik eingesetzt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben zur Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelten Versicherungsfälle sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Angaben zur Zusammensetzung der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für die betriebenen Versicherungszweige bzw. -arten finden sich im Abschnitt "Bilanz - Passiva/Versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen". Sonstige InformationenDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrates, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Information vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. April 2023 als Abschlussprüfer bestimmt. Der Aufsichtsrat hat uns mit Schreiben vom 29. August 2023 beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der WGV-Versicherung AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Thomas Kagermeier.
Stuttgart, 18. März 2024 EY
GmbH & Co. KG
Dr. Kagermeier, Wirtschaftsprüfer Offizier, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die Geschäftsführung des Vorstands intensiv überwacht und sich durch den Vorstand regelmäßig und eingehend über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung hat sich der Aufsichtsrat angemessen einbinden lassen. Darüber hinaus standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand in laufendem Kontakt zu wesentlichen Fragestellungen. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Entwicklungen auf den Versicherungs- und Kapitalmärkten, den Folgen von Inflation und Zinsanstieg sowie den Änderungen der regulatorischen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die WGV-Versicherung AG beschäftigt. Die Solvabilitätssituation unter Solvency II stand ebenfalls im Blickpunkt. Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, wurden vor der Beschlussfassung eingehend beraten. Die einzelnen Themen hat der Aufsichtsrat jeweils ausführlich im Plenum diskutiert und beurteilt. Der Aufsichtsrat hat sich beim Vorstand regelmäßig und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung informiert. Dies beinhaltete auch die zeitnahe Unterrichtung über die Risikolage und das Risikomanagement. Zu seiner Unterstützung hat der Aufsichtsrat einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Der Vorstandsausschuss befasst sich mit der Vorbereitung von Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über deren dienstvertragliche Angelegenheiten, soweit die Grundsätze für die Bezüge gemäß § 87 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG betroffen sind, sowie mit der Entscheidung über sonstige dienstvertragliche Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2023 sind durch den gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG i. V. mit § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB bestellten Abschlussprüfer, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als Pflichtprüfer geprüft, in Ordnung befunden und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Bericht des Abschlussprüfers vom 18. März 2024 hat dem Aufsichtsrat vorgelegen. Den Jahresabschluss und den Lagebericht hat der Aufsichtsrat mit der Unterstützung durch den Prüfungsausschuss geprüft. Nach dem Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Er billigt den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.
Stuttgart, 12. April 2024 Der Aufsichtsrat Roger Kehle, Vorsitzender |
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