Stammdaten

Register
Amtsgericht Deggendorf HRB 1927
Eingetragen
4.2.1998
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Durchführung von Elektroarbeiten aller Art sowie Handel mit und Vertrieb von Elektroartikeln und -geräten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Prokura
Ewald Procher
seit 2.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ewald Procher
Franz-Xaver-Würf-Straße 5, 94491 Hengersberg
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Procher GmbH

Hengersberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 94.455,00 51.255,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 150,00 559,00
II. Sachanlagen 94.305,00 50.696,00
B. Umlaufvermögen 759.847,34 597.592,08
I. Vorräte 114.365,00 69.334,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 331.228,89 264.466,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 314.253,45 263.791,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.733,94 7.930,61
D. Aktive latente Steuern 1.489,73 0,00
Summe Aktiva 868.526,01 656.777,69

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 412.475,22 322.339,78
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 296.775,19 275.445,56
III. Jahresüberschuss 90.135,44 21.329,63
B. Rückstellungen 221.202,01 168.837,61
C. Verbindlichkeiten 234.848,78 161.727,70
D. Passive latente Steuern 0,00 3.872,60
Summe Passiva 868.526,01 656.777,69

Anhang zur Bilanz

I. Allgemeine Angaben

Die Elektro Procher GmbH hat ihren Sitz in Donaustraße 26, 94491 Hengersberg   und ist eingetragen in das Handeslregister beim Amtsgericht Deggendorf (Reg.Nr. HRB 1927).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften sowie auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB , in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetztes (BilRUG), unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellterstellt.

Nach § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zur dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Die einzelnen Abschreibungsmethoden sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen die lineare Abschreibung zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Vermögensgegenstände  mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 250,00 € bis 1.000,00 € wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr als Sammelposten erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben. Soweit für die ab 2010 angeschafften Wirtschaftsgüter die alte Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG (Vollabschreibung bis AK netto 800,00 €) günstiger ist, wurde diese Methode anstatt der Bildung eines Sammelpostens angewandt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden ggf. durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Ein in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenes Disagio wurde ggf. über die Laufzeit des entsprechenden Darlehensvertrages abgeschrieben.

Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren Gewinn. Von der Möglichkeit einen Aktivposten für latente Steuererträge zu bilden wurde Gebrauch gemacht.

Verbindlichkeiten sind mit den höheren Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse (gem. § 251 HGB) zu vermerken:

keine

Weitere Erläuterungen sind soweit erforderlich aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich.

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer betrug im Jahresdurchschnitt 15.

 

Hengersberg, 04.10.2024 Ewald Procher

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.10.2024.

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