global IT
systems GmbH
Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.707,37 |
29.839,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.507,37 |
29.639,00 |
| II.
Finanzanlagen |
200,00 |
200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.074.946,15 |
981.855,23 |
| I.
Vorräte |
231.988,00 |
122.241,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
789.853,11 |
616.145,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.105,04 |
243.468,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.851,00 |
19.857,65 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
156.049,74 |
1.312,90 |
| Aktiva |
1.279.554,26 |
1.032.864,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
56.312,90 |
50.250,41 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
154.736,84 |
6.062,49 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
156.049,74 |
1.312,90 |
| B.
Rückstellungen |
9.300,00 |
6.580,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.270.254,26 |
1.026.284,78 |
| Summe
Passiva |
1.279.554,26 |
1.032.864,78 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen global IT
systems GmbH, Ulm und ist beim Amtsgericht Ulm unter HRB
726043 eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1.
Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften,
den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie nimmt
allerdings die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch. Weiterhin macht sie von der Möglichkeit des
§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine
verkürzte Bilanz auf.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
C.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
1.2
Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde trotz einer bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs.1 Nr.2 HGB) vorgenommen, da die durch die
Gesellschafter getroffenen Maßnahmen zu einer
positiven Fortführungsprognose führen.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in
Höhe von EUR 250,00 wurden in Übereinstimmung mit
den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6
Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben
angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert
in Höhe von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr
planmäßig abgeschrieben und als Abgang im
Anlagenspiegel gezeigt.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Geleistete Anzahlungen sind zu Nennwerten aktiviert.
Finanzanlagen
sind mit den Anschaffungskosten oder wegen
nachhaltiger Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
sind mit Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5% auf die
Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen
oder Barwerten angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
sind entsprechend § 252 Abs. 1 HGB gebildet
worden.
RÜCKSTELLUNGEN
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bank monatlich bekannt gegeben werden.
VERBINDLICHKEITEN
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die
erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene
Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).
D.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten immaterielle
Vermögensgegenstände, Sachanlagen und
Finanzanlagen im Geschäftsjahr ist in einem
Anlagenspiegel dargestellt.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die hier ausgewiesenen Beträge haben insgesamt
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1.166,61) enthalten.
3.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von EUR 156.049,74 auf.
4.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben
sich aus nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
größer 5 Jahre
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
433,0
|
89,2
|
343,8
|
93,8
|
Vorjahr
|
594,5
|
188,2
|
406,3
|
156,3
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
797,3
|
797,3
|
0,0
|
0,0
|
Vorjahr
|
360,5
|
360,5
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
40,0
|
40,0
|
0,0
|
0,0
|
Vorjahr
|
71,3
|
71,3
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
1.270,3
|
926,5
|
343,8
|
93,8
|
Vorjahr
|
1.026,3
|
620,0
|
406,3
|
156,3
|
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus
dem Erwerb von Waren. Weitere Sicherheiten bestehen nicht.
E.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
|
|
Jahres-
|
|
|
betrag
|
|
|
TEUR
|
Nicht
bilanzierungsfähige Verpflichtungen aus
|
|
|
- mehrjährigen
Mietverträgen
|
|
76
|
- mehrjährigen
Leasingverträgen
|
|
76
|
|
|
152
|
2.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug zwölf.
3.
Bestandsgefährdende Tatsachen
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von TEUR 156 und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
TEUR 155 aus.
Die Geschäftsführung hat eine positive
Fortführungsprognose für die nächsten drei
Geschäftsjahre erstellt. Auf Basis der
vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr
2024 rechnet die Geschäftsführung mit einem
Jahresüberschuss von rund TEUR 110. Ferner wird auf
Basis der aktuellen Planung für die Jahre 2025 bis
2027 mit einem positiven Mittelzufluss sowie positiven
Ergebnissen gerechnet.
Aus den vorgenannten Gründen geht die
Geschäftsführung trotz der bilanziellen
Überschuldung von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aus und die Bilanzierung wurde
unter der Annahme des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
vorgenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Ulm, den 31. Januar 2025
gez. Benjamin Henz
gez. Martin Aich
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2025
festgestellt.
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