HVD Vermittlungsdienst GmbHLiquidiert

18546 Sassnitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 4739
Eingetragen
7.11.1991
Branche
Vermittlungstätigkeiten für spezialisierte BautätigkeitenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Versicherungshypotheken, die Vermittlung von Bauleistungen aller Art als Einzelgewerk und Generalunternehmen sowie die Vermittlung von Architekturleistungen, ferner der An- und Verkauf von Grundstücken

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

HVD Vermittlungsdienst GmbH

Sassnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 5.306,00 0,00
B. Umlaufvermögen 51.337,60 48.599,41
Bilanzsumme, Summe Aktiva 56.643,60 48.599,41

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 2.941,51 3.514,07
B. Rückstellungen 700,00 1.700,00
C. Verbindlichkeiten 53.002,09 43.385,34
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 52.294,04 43.385,34
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 53.002,09 43.385,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 56.643,60 48.599,41

Anhang


 zum

31. Dezember 2019

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des BilMoG angewendet worden.

2. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 (2) Satz 2 HGB wurde beachtet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahr überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind , berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im einzelnen wurde wie folgt bewertet:

Umlaufvermögen

Waren werden zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Es ergaben sich nur geringe Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. In Bezug auf die Abgrenzung von latenten Steuern wurden deshalb die größenabhängigen Erleichterungen des
§ 274a Nr. 5 HGB angewendet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB.

4. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die gesetzliche Vertreterin, Frau Elke Hösterey schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Das Jahresergebnis ergibt einen Jahresfehlbetrag von € -572,56.
Einschließlich des Verlustvortrages in Höhe von € -47.615,12 ergibt sich ein Betrag von € -48.187,68 der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden € -48.187,68 vorgetragen.

5. Sonstige Pflichtangaben

Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch
Frau Elke Hösterey.

Der Geschäftsführer ist allein vertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte anzunehmen.

gez. Elke Hösterey
gesetzliche Vertreterin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2020 festgestellt.

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