HVD
Vermittlungsdienst GmbH
Sassnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.306,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.337,60 |
48.599,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.643,60 |
48.599,41 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.941,51 |
3.514,07 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
1.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.002,09 |
43.385,34 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
52.294,04 |
43.385,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
53.002,09 |
43.385,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.643,60 |
48.599,41 |
Anhang
zum
31. Dezember 2019
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB
sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen
für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264
ff. HGB erstellt.
Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften
des BilMoG angewendet worden.
2. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 (2)
Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahr überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind , berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Umlaufvermögen
Waren werden zu den durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt
verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Es ergaben sich nur geringe Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen.
In Bezug auf die Abgrenzung von latenten Steuern wurden
deshalb die größenabhängigen
Erleichterungen des
§ 274a Nr. 5 HGB angewendet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 (2) HGB.
4. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die gesetzliche Vertreterin, Frau Elke Hösterey
schlägt in Übereinstimmung mit den
Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:
Das Jahresergebnis ergibt einen Jahresfehlbetrag von
€ -572,56.
Einschließlich des Verlustvortrages in
Höhe von
€ -47.615,12 ergibt sich ein Betrag von
€ -48.187,68 der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden
€ -48.187,68 vorgetragen.
5. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert
durch
Frau Elke Hösterey.
Der Geschäftsführer ist allein
vertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte anzunehmen.
gez. Elke Hösterey
gesetzliche Vertreterin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2020 festgestellt.
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