Rempp GmbHLiquidiert

75433 Maulbronn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 511636
Vorher
Schuhhaus Rempp GmbH
Eingetragen
12.12.2002
Branche
Großhandel mit SchuhenEinzelhandel mit SchuhenGroßhandel mit Lederwaren, Reisegepäck, Geschenk- und Werbeartikeln
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb eines Groß- und Einzelhandels mit Schuhen, Lederwaren und einschlägigem Zubehör sowie der KFZ-Handel und Zubehör.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Rempp GmbH

Maulbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 681.078,87 737.947,87
I. Sachanlagen 681.078,87 737.947,87
B. Umlaufvermögen 39.709,01 140.652,26
I. Vorräte 12.645,78 107.415,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.367,47 25.708,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.695,76 7.528,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.989,55 6.222,32
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 109.646,82 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 833.424,25 884.822,45

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 17.993,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 7.006,86 -66.512,30
III. Jahresfehlbetrag 127.639,96 73.519,16
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 109.646,82 0,00
B. Rückstellungen 10.600,00 10.400,00
C. Verbindlichkeiten 822.824,25 856.429,31
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 214.691,30 184.187,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 833.424,25 884.822,45

Anhang

der
Schuhhaus Rempp GmbH, Mühlacker
zum 31. Dezember 2018

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Firma Schuhhaus Rempp GmbH hatte ihren Sitz im Geschäftsjahr bis 31.05.2017 in Mühlacker und ab 01.06.2017 in Maulbronn. Die Firma Schuhhaus Rempp GmbH wird beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 511636 geführt

Der Jahresabschluss der Schuhhaus Rempp GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275) gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben­erleichterungen des § 288 HGB teilweise in Anspruch.

B. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
I. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Fremdwährungsumrechnungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss enthält alle ansatzfähigen Vermögensgegen­stände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.

Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Angaben nach § 268 Abs. 2 HGB sind in dem Anlagespiegel als Anlage A zum Anhang ausgewiesen.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Vorauszahlungen, die in künftigen Zeiträumen Aufwand darstellen, zeitanteilig abgegrenzt.

Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und unge­wisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur insoweit aufgelöst soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
  
2. Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewert wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Absetzung unterlagen, um die planmäßige Abschreibung gemindert.

Die planmäßige Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.

Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung ge­tragen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu Anschaf­fungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungs-nebenkosten und ‑preisminderungen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und das Guthaben beim Kreditinstitut sind zum Nennwert angesetzt.

Die Höhe der sonstigen Rückstellungen entspricht dem zu erwartenden Rückstel­lungs­bedarf.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
  
II. Angaben zu den Bilanzposten
1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Anlage A) dargestellt, der Bestandteil dieses Anhangs ist.

Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
  
2. Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 24.367,47 Euro (Vj. 25.708,96 Euro), davon gegenüber Gesellschaftern bestehen - gesondert ausgewiesene - Forderungen von insgesamt 1.870,63 Euro (Vj. 1.797,09 Euro).
  
3. Eigenkapital

Das Stammkapital ist mit den Nennbetrag angesetzt.
  
4. Überschuldung

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von 109.646,82 Euro ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts.
Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:
  

Rangrücktrittsvereinbarungen des Gesellschafters Michael Rempp in Höhe von 80.000,00 Euro.

  

Nach der Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO ist eine Antwort zu geben auf die Frage, ob die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist oder nicht. Ich halte nach den mir vorgelegten Unterlagen die Fortführung des Unternehmens für überwiegend wahrscheinlich.

  
5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für Abschlusskosten (4,0 T€) und Aufbewahrungspflicht (6,6 T€). Es wurde allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen.
  
6. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 311.373,40 Euro.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte gesichert sind, beträgt 626.000,00 Euro.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Jährliche Zahlungen aus Dauerschuldverhältnissen, Mieten, Pachten und Leasing bestehen nicht. (Vorjahr: 11.589,36 €).
  
2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3,17
  
3. Geschäftsführung

Als Geschäftsführer waren im Berichtsjahr bestellt:

 Herr Michael Rempp  Industriekaufmann
 Herr Karlheinz Rempp  Kaufmann bis 28.02.2018

Die Gesellschaft hat von den Befreiungsvorschriften gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht und die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung unterlassen.
  
4. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Zum 31. Dezember 2018 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 78.846,04 € (VJ: 1.797,09 €).

   5. Lagebericht

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Maulbronn, den 15. Juli 2019

Rempp GmbH
Maulbronn

- Geschäftsführung -

gez. Michael Rempp

   D. FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Der Jahresabschluss wurde am 15. Juli 2019 festgestellt.

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2018 - 31.12.2018

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 80.716,67 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.870,63 EUR.

1.1.2017 - 31.12.2017

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.797,09 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2019 festgestellt.

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