Crefo Factoring Rhein-Wupper GmbH

Kuller Straße 58, 42651 Solingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 16197
Vorher
Crefo-Factoring Rhein-Wupper GmbH
Eingetragen
1.6.2004
Branche
Institute für Factoring-GeschäfteManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
der Ankauf von Forderungen sowie alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Management von Forderungen, jedoch keine Inkassotätigkeit für Forderungen Dritter (§ 1 RBrG).

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Ole Kirschner
seit 17.10.2023
Geschäftsführer
Steffen Krause
seit 21.12.2018
Prokura
Andreas Koch
seit 1.6.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

CF Verwaltungs GmbH & Co. KG
Germany
900.000 €
89.95%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Crefo Factoring Rhein-Wupper GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 63.118,85 0,00 0,00 63.118,85
2. Sachanlagen
a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 22.518,29 0,00 0,00 22.518,29
b) technische Anlagen und Maschinen 0,00 70.569,25 0,00 70.569,25
c) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 86.673,65 8.135,89 236,00 94.573,54
172.310,79 78.705,14 236,00 250.779,93
Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 41.685,85 15.373,00 0,00 57.058,85
2. Sachanlagen
a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.914,29 2.253,00 0,00 6.167,29
b) technische Anlagen und Maschinen 0,00 1.961,25 0,00 1.961,25
c) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 61.913,65 10.240,89 0,00 72.154,54
107.513,79 29.828,14 0,00 137.341,93
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.060,00 21.433,00
2. Sachanlagen
a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.351,00 18.604,00
b) technische Anlagen und Maschinen 68.608,00 0,00
c) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 22.419,00 24.760,00
113.438,00 64.797,00

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 427,73 572,82
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 941.084,53 549.682,81
3. Forderungen an Kunden 10.304.138,20 10.025.163,47
4. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.060,00 21.433,00
5. Sachanlagen
a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.351,00 18.604,00
b) technische Anlagen und Maschinen 68.608,00 0,00
c) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 22.419,00 24.760,00
107.378,00 43.364,00
6. Sonstige Vermögensgegenstände 4.165,27 2.323,42
7. Rechnungsabgrenzungsposten 23.557,71 21.955,43
8. Aktive latente Steuern 74.174,08 62.124,27
11.460.985,52 10.726.619,22

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 44.071,19 33.338,38
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 6.900.000,00 6.550.000,00
6.944.071,19 6.583.338,38
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 1.989.408,73 1.615.339,60
3. Sonstige Verbindlichkeiten 124.277,05 141.676,37
4. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0,00 0,00
b) Steuerrückstellungen 50.096,76 169,57
c) andere Rückstellungen 47.175,00 49.675,00
97.271,76 49.844,57
5. Nachrangige Verbindlichkeiten 250.000,00 250.000,00
6. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 1.000.500,00 1.000.500,00
b) Bilanzgewinn 1.055.456,79 1.085.920,30
2.055.956,79 2.086.420,30
11.460.985,52 10.726.619,22

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 2.027.961,04 1.860.159,25
2. Zinsaufwendungen 340.637,35 171.490,44
3. Provisionserträge 6.083,31 0,00
4. Provisionsaufwendungen 128.058,72 122.285,29
5. Sonstige betriebliche Erträge 130.513,09 107.541,49
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 563.096,58 520.852,27
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 151.622,18 87.055,02
-darunter für Altersversorgung: EUR 46.495,98 (Vorjahr: EUR -1.948,02)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 277.355,66 278.124,36
992.074,42 886.031,65
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 29.828,14 24.744,80
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 22.307,24 50.162,23
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 177.712,13 167.413,53
10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 473.939,44 545.572,80
11. Steuern von Einkommen und vom Ertrag 153.483,95 176.880,20
12. Sonstige Steuern 919,00 561,00
154.402,95 177.441,20
13. Jahresüberschuss 319.536,49 368.131,60

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

I. Allgemeine Angaben

Factoring ist nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Die notwendige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gilt aufgrund der Anwendung des § 64j Abs. 2 KWG als erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. und §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Aufgrund von § 340a Abs. 1 HGB können keine größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Deshalb wurden die für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB geltenden Regelungen beachtet.

Aufgrund der Anwendung der Regelungen des KWG erfolgte der Ausweis in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften unter Anwendung der in § 2 Abs. 1 RechKredV vorgeschriebenen Formblätter. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Staffelform gewählt. Die §§ 28 bis 33 RechKredV wurden berücksichtigt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden zum Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken wurde durch Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen wurden nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.

Selbständig nutzbare geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu Anschaffungskosten von Euro 1.000,00 werden sofort abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennwert bewertet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren aus dem unterschiedlichen Ansatz der Pensionsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz. Bei der Berechnung wurde ein Steuersatz von 15,825 % für Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag und von 16,625 % für Gewerbesteuer (entspricht einem Hebesatz von 475 %) zugrunde gelegt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gesellschaft hat Pensionszusagen gegeben, die als kongruente Pensionszusagen im Sinne des IDW RH FAB 1.021 zu werten sind. In Anwendung der entsprechenden Regelungen wurden sowohl die Pensionsrückstellung als auch das Deckungsvermögen mit demselben Wert bewertet und im Wege des Aktivprimats saldiert.

Für die unsaldierten und nicht gemäß IDW RH FAB bewerteten Einzelposten gilt das Folgende:

Die Pensionsrückstellungen wurden grundsätzlich durch versicherungsmathematisches Gutachten nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes mit dem Erfüllungsbetrag bewertet und auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes abgezinst. Bei der Bewertung wurde ein Marktzins für 10 Jahre von 1,82 %, eine Gehaltsdynamik von 0,00 %, eine Rentendynamik von 2,50 % und die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck, Köln, zugrunde gelegt. Hieraus ergibt sich ein Wert von TEuro 615,0. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt Euro 9.835,00.

Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens betragen TEuro 443,9. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes erfolgte mit Hilfe anerkannter Bewertungsmethoden unter Zugrundelegung marktgerechter Annahmen. Der Zinsaufwand aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen beträgt für das Geschäftsjahr TEuro 10,7. Der Aufwand aus der Rückdeckungsversicherung beträgt für das Geschäftsjahr TEuro 6,9.

Die anderen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel, der als Anlage dem Anhang beigefügt ist. Die im Rahmen der Tätigkeit genutzten Grundstücke und Gebäude sind angemietet. Der unter den Sachanlagen ausgewiesene Gesamtbetrag der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt inklusive geringwertiger Vermögensgegenstände TEuro 5,1.

Unter den Forderungen an Kunden sind Kommunalkredite in Höhe von TEuro 126,2 (Vorjahr: TEuro 327,5) enthalten.

Ausleihungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in folgender Höhe:

31.12.2023 31.12.2022
TEuro TEuro
Ausleihungen 0,0 0,0
Forderungen 0,0 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 60,0 60,0

Die latenten Steuern basieren auf einem abweichenden Wertansatz für die Pensionsrückstellungen der Handels- und Steuerbilanz. Für die aktiven latenten Steuern existiert eine Ausschüttungssperre in Höhe von TEuro 74,2. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 32,45 % zugrunde gelegt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Tantiemeverbindlichkeiten in Höhe von TEuro 75,0, Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten in Höhe von TEuro 32,5, sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEuro 15,5.

Die anderen Rückstellungen setzen sich zusammen aus TEuro 21,0 für Abschluss- und Prüfungskosten, TEuro 7,5 für Aufbewahrungsverpflichtungen der Geschäftsunterlagen, TEuro 7,0 für Erfolgsbeteiligung, TEuro 6,7 für Resturlaub der Mitarbeiter, TEuro 3,0 für Prozesskosten sowie TEuro 2,0 für ausstehende Eingangsrechnungen.

Die nachrangigen Verbindlichkeiten enthalten ein Darlehen, das jeweils von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann. Das Darlehen beläuft sich auf TEuro 250,0 und wird mit 5,00 % p.a. verzinst. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Zinsaufwendungen TEuro 12,5.

Der Bilanzgewinn hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr durch den Saldo aus Jahresüberschuss (TEuro 319,5) abzüglich Gewinnausschüttungen (TEuro 350,0) um TEuro 30,5 reduziert.

Restlaufzeitengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten

Laufzeit bis 1 Jahr Laufzeit mehr als ein Jahr Laufzeit mehr als 5 Jahre Gesamt Höhe der Besicherung Art der Sicherung
in T€ T€ T€ T€ T€ T€
Aktivposten
1.Forderungen an Kreditinstitute 941,1 0,0 0,0 941,1 -
(Vorjahr) 549,7 0,0 0,0 549,7 -
2. Forderungen an Kunden 10.304,1 0,0 0,0 10.304,1 -
(Vorjahr) 10.024,1 0,0 0,0 10.024,1 -
Summe 11.245,2 0,0 0,0 11.245,2 -
(Vorjahr) 10.573,7 0,0 0,0 10.573,7 -
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a.) täglich fällig 44,1 0,0 0,0 44,1 -
(Vorjahr) 33,3 0,0 0,0 33,3 -
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 6.900,0 0,0 0,0 6.900,0 6.900,0 durch Globalzession und Abtretung der Ansprüche aus der Warenkreditversicherung
(Vorjahr) 6.550,0 0,0 0,0 6.550,0 6.550,0
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.989,4 0,0 0,0 1.989,4 -
(Vorjahr) 1.619,4 0,0 0,0 1.619,4 -
3. Sonstige Verbindlichkeiten 124,3 0,0 0,0 124,3 -
(Vorjahr) 137,6 0,0 0,0 137,6 -
4. nachrangige Verbindlichkeiten 250,0 0,0 0,0 250,0 -
(Vorjahr) 250,0 0,0 0,0 250,0 -
Summe 9.307,8 0,0 0,0 9.307,8 6.900,0
(Vorjahr) 8.590,4 0,0 0,0 8.590,4 6.550,0

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Wartungs- und sonstigen Nutzungsverträgen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 76,3 (Restlaufzeit bis 1 Jahr) und TEuro 2,5 (Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft ausschließlich in Deutschland. Die Zinserträge, Provisionserträge und sonstigen betrieblichen Erträge entfallen daher in vollem Umfang auf das Inland.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in vollem Umfang auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und beinhalten auch die Effekte aus latenten Steuern (im Geschäftsjahr TEuro 12,0 Ertrag aus latenten Steuern).

V. Sonstige Angaben

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 anfallende Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt TEuro 14,2.

Die unter den Provisionserträgen ausgewiesenen, für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung betreffen Dienstleistungen im Rahmen des Factoring-Geschäfts.

Derivative Finanzinstrumente bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

Zu Geschäftsführern waren im Berichtsjahr Herr Andreas Koch, Kaufmann, Solingen, und zum 02.10.2023 Herr Ole Kirschner, Kaufmann, Solingen bestellt.

Die Gesellschaft, mit Sitz in Solingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HRB 16197 eingetragen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 8 Angestellte und 3 geringfügig Beschäftigte beschäftigt.

 

Solingen, 28/03.2024

Andreas Koch, Geschäftsführer

Ole Kirschner, Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftsmodell

Die Crefo Factoring Rhein-Wupper GmbH (CFRW) ist ein Unternehmen der Creditreform- Gruppe. Das Unternehmen bietet vom Standort in Solingen Factoring für Firmen aus dem Marktgebiet der Creditreform Solingen Kirschner GmbH & Co. KG, dem Gebiet um die Großstädte Solingen, Remscheid und Leverkusen, an. Eine flache Organisationsstruktur ermöglicht schnelle Entscheidungen und ein Höchstmaß an Flexibilität, was sich in maßgeschneiderten Factoring-Lösungen für jeden Kunden widerspiegelt. Die CFRW ist eine von 14 bundesweit selbstständig tätigen CrefoFactoring-Gesellschaften.

Die Unternehmen sind alle regional und somit äußerst kundennah tätig. Organisiert in einem einheitlichen Verbund, ist die CrefoFactoring-Gruppe bundesweit vertreten. Durch die Selbstorganisation innerhalb der CrefoFactoring-Gruppe wird eine angemessene Vertretung der Interessen sowie eine Weiterentwicklung des Produkt- und Risiko-Know-Hows erreicht. Der weitestgehend einheitliche Marktauftritt - unter Berücksichtigung regionaler Spezifika - wird durch eine Corporate Identity und ein Corporate Design ausgedrückt, wodurch sowohl der Gruppengedanken als auch die Nähe zur Creditreform-Organisation zum Ausdruck gebracht wird. Im deutschlandweiten Factoring-Geschäft zählt die CrefoFactoring-Gruppe im Bereich "Kleine und Mittelständische Unternehmen" zu den Marktführern. Die CrefoFactoring- Gesellschaften runden mit ihrem Angebot das Produktportfolio der Creditreform-Gruppe im Bereich Liquiditäts- und Risikomanagement ab. Zur Wahrung ihrer Interessen und zur Sicherung des Informationsaustausches ist die CrefoFactoring-Gruppe Mitglied im Deutschen Factoring-Verband e.V. (DFV).

1.2. Ziele und Strategien

Die CFRW feierte Anfang 2024 Jubiläum und ist damit seit 25 Jahren im operativen Geschäft tätig. Die CFRW ist bedingt durch die Branche unmittelbar von den Umsätzen Ihrer Kunden abhängig. Die Umsätze sollen in den nächsten Jahren durch gezielte Neukundengewinnung weiter ausgebaut werden. Dieses Ziel soll mithilfe der Optimierung des Vertriebs, digitalen Angeboten und dem Angebot verschiedener Varianten des Produktes "Factoring" erreicht werden.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Gesamtwirtschaft befand sich, nach dem Zusammenbruch der internationalen Finanzmärkte, der sich anschließenden Wirtschaftskrise in 2008/2009 und dem Ausbruch der Corona-Krise in 03/2020 in einer Phase der Erholung. Durch den Ukraine-Krieg seit 02/2022 gefolgt von dem Krieg im Nahen Osten seit 10/2023 steht die Gesamtwirtschaft vor weiteren Herausforderung - zu nennen sind insbesondere Energie-preiserhöhung, die Zinswende und Probleme in den Lieferketten vom Seefrachten. Das preisbereinigte Brutto-Inlands-Produkt 2023, als Konjunkturindikator für das Wirtschaftswachstum, sank im Vergleich zum Vorjahr um 0,3%. 1 Im Jahr 2023 wurden 18.100 (Vorjahr: 14.660) Unternehmensinsolvenzen registriert - dies ist ein signifikanter Anstieg, wobei mit weiteren deutlichen Anstiegen gerechnet wird. 2

2.2 Nationale Branchenentwicklung

Seit dem Geschäftsjahr 2009 unterliegen Unternehmen, die das Finanzierungsleasing oder das Factoring betreiben, als Finanzdienstleistungsinstitute der Aufsicht der BaFin.

Mehr als 98% des verbandlich organisierten Factoringumsatzes wurde durch die 45 Mitglieder des DFV erzielt. Somit bilden die Datenerhebungen des DFV ein repräsentatives Abbild des Deutschen Factoringmarktes ab. Der Gesamtumsatz der im DFV organisierten Factoring- Anbieter belief sich im 1. Halbjahr 2023 auf 192,8 Mrd. € - eine Steigerung zum gleichen Vorjahreszeitraum um 5,7% 3.

Für die Factoring-Branche besteht weiterhin Potential die Kundenanzahl in den kommenden Jahren weiter auszubauen. Unternehmen sehen Factoring, zunehmend als Liquiditätssicherungsinstrument und als Alternative und/oder Ergänzung zur Kreditfinanzierung durch die Hausbanken.

1 Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2024
2 Presseinformation der Creditreform "Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2023" vom 04.12.2023
3 Pressemitteilung des DFV vom 01.08.2023

2.3 Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2023 stieg das Factoring-Volumen im Vergleich zum Vorjahr um 6,7 Mio. € (+4,61%) auf 152,02 Mio. €. Das geplante Factoring-Volumen für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 147 Mio. € wurde um 3,42% übertroffen. Die folgende Abbildung zeigt den Verlauf des Factoring-Volumens der letzten Geschäftsjahre.

Die Anzahl der im Geschäftsjahr 2023 abgewickelten Rechnungen blieben mit -0,97% im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant (Abbildung 2).

Das Kundenportfolio ist breit gefächert und deckt die verschiedensten Branchen ab. Konzentrationen sind lediglich im Bereich Handel sowie im - für die Region typischen - Bereich der metallverarbeitenden Industrie zu finden. Die nachstehende Abbildung verdeutlicht dies anschaulich. Die Vielzahl der Branchen, in denen die Factoring-Kunden vertreten sind sorgt für eine breite Risikostreuung, so dass konjunkturelle Schwankungen einzelner Branchen besser abgefedert werden können.

2.4 Ertragslage

Nach den Corona bedingt gesunkenen Erlösen im Jahr 2020 und der Erholung in 2021 und 2022, wurde in 2023 erstmalig bei den Factoringgebühren die Marke von 2 Mio. € überschritten. Im Berichtsjahr wurden Zins- und Provisionsertäge in Höhe von 2.034 Tsd. € erwirtschaftet (+9,4% im Vergleich zum Vorjahr).

Die Personalaufwendungen stiegen, bedingt durch eine Neueinstellung, gestiegene Gehälter und die Gewährung einer Inflationsausgleichprämie sowie einer Gewinnbeteiligung für alle Mitarbeitenden, um +17,6% im Vergleich zum Vorjahr. Die Summe der Verwaltungsaufwendungen blieb im Vergleich zum Vorjahr konstant (-0,3%).

Der Jahresüberschuss nach Steuern sank im Vorjahresvergleich um 49 TEUR auf 320 TEUR.

2.5 Vermögens- und Finanzlage

Wie in der Factoring-Branche üblich, setzt sich die Bilanzsumme auf der Aktivseite fast vollständig aus Umlaufvermögen - insbesondere Forderungen - zusammen. Forderungen gegen Kunden/Debitoren haben mit 10,3 Mio. € bei der CFRW einen Anteil an der Bilanzsumme von 89,9% (Vorjahr: 93,5%). Demgegenüber stehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute in Höhe von 6,9 Mio. € und gegenüber Kunden in Höhe von 2,0 Mio. € in den Büchern. Die Forderungen sind nahezu vollständig innerhalb der nächsten 3 Monate fällig. Forderungen gegen Debitoren sind, bis auf Kleinstforderungen, grundsätzlich warenkreditversichert. Forderungen gegen Kunden wurden, soweit aus vernünftiger kaufmännischer Sicht notwendig, einzelwertberichtigt.

Die Bilanzsumme der CFRW stieg aufgrund der gestiegenen Umsätze im Vergleich zum Vorjahr um 6,85%. Die Eigenkapitalquote (inklusive qualifiziertem Rangrücktrittsdarlehen) sank aufgrund der höheren Bilanzsumme auf 20,1% (Vorjahr: 21,8%). Im Rahmen der Geschäftsplanung wird die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung regelmäßig beurteilt.

Das Factoring-Geschäft erfordert eine permanente Refinanzierung der bevorschussten Forderungen. Die CFRW arbeitet zu diesem Zweck mit fünf verschiedenen Hausbanken zusammen. Dies bietet einen enormen Handlungsspielraum und zusätzlich eine Risikominimierung, da kein Abhängigkeitsverhältnis zu nur einer Bank besteht. Für die Liquiditätssicherung wird die Ausnutzung der Kreditlinien regelmäßig überprüft. Die von den Hausbanken zur Verfügung gestellten Kreditlinien wurden im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich zu 49,78% ausgenutzt. Für die in den nächsten Jahren geplanten Abwicklungsvolumina ist somit genügend Spielraum vorhanden.

Die Investitionen im Berichtsjahr beschränkten sich, neben dem Kauf eines Fahrzeuges und Erweiterungen der Factoring-Software, auf die nötigen Anschaffungen und Ersatzanschaffungen im Sachanlagevermögen.

2.6 Personal

Die Personalstruktur des Unternehmens ist entsprechend der Unternehmensgröße und des Geschäftsmodells durch flache Hierarchie ohne strikte Divisionalisierung gekennzeichnet. Die Anforderungen an alle Mitarbeiter im Hinblick auf Sachkenntnis, Erfahrung, Selbstständigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und Sozialkompetenz sind entsprechend hoch. Die personellen Ressourcen werden adäquat angepasst, um eine ordnungsgemäße, termingerechte und risikobewusste Bearbeitung sämtlicher Geschäftsvorfälle sicherzustellen. Dies schließt eine nahtlose Vertretungsregelung zur Aufrechterhaltung der gewohnt hohen Betreuungsqualität der Kunden mit ein.

Einschließlich 3 Minijobbern beschäftigt die CFRW inkl. Geschäftsführer zum Stichtag 13 Mitarbeiter, davon 7 weibliche und 5 männliche Personen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde neben der Bestellung eines zweiten Geschäftsführers eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Derzeitig ist für das Jahr 2024 keine Neueinstellung geplant. Das Unternehmen setzt auf eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter.

Zur Sicherstellung des geplanten Abwicklungs-Volumens und zur Kompensation der unvermeidlichen Kundenfluktuation ist weiterhin geplant, den über Creditreform abgewickelten Vertrieb noch enger in die bestehenden Akquisitionsstrategien mit einzubeziehen.

3. Nachtragsbericht

Im Zeitraum zwischen Abschluss des Geschäftsjahres bis Aufstellung des Jahresabschlusses und Erstellung des Lageberichtes sind keine Ereignisse oder Vorgänge von Bedeutung bekannt geworden, welche sich auf die im Jahresabschluss, Anhang oder Lagebericht dargestellte wirtschaftliche Situation auswirken.

4. Risikobericht

Die Rahmenbedingungen im Factoringgeschäft haben sich in den letzten Jahren hinsichtlich der politischen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen erheblich gewandelt. Als wichtigste Entwicklung ist zu erwähnen, dass Factoring seit 2009 der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersteht. Bedingt durch die hohen eigenen Anforderungen an das Risikomanagement kam es seit Beginn der Aufsicht zu keinen größeren Anpassungen der Geschäfts- und Risikopolitik. Dies sieht die CFRW als Qualitätsmerkmal. Um Risiken entgegenzuwirken wird das Risikobewusstsein von Management und Mitarbeitern stetig geschult und sensibilisiert. Bei der CFRW ist dies die Basis des Risikomanagements.

Im Rahmen der Management-Prozesse wird ein ganzheitlicher, systematischer und teamorientierter Risiko-Management-Ansatz praktiziert. Damit steht der Geschäftsleitung ein wirkungsvolles Führungsinstrument zur Verfügung. Das Factoringgeschäft ist unausweichlich mit einer Vielzahl von Risiken verbunden. Ziel des Risiko-Managements ist es, sich im gesamten Unternehmen umfassend und permanent mit möglichen Gefahren auseinanderzusetzen.

Risiken sollen in ihrer Häufigkeit und gleichzeitig in den von ihnen ausgehenden Auswirkungen reduziert werden. Adressenausfall-, Marktpreis- bzw. Zinsänderungs-, Liquiditäts- bzw. Refinanzierungsrisiken, operationelle Risiken und sonstige allgemeine Geschäftsrisiken stellen die wesentlichen Risiken einer Factoringgesellschaft dar.

Die Unternehmensziele der CFRW und die Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der von der Geschäftsführung festgelegten Geschäfts- und Risikostrategie dokumentiert. Diese Strategien werden jährlich überprüft, gegebenenfalls angepasst. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Risikostrategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, die Organisation des Risikomanagements sowie die Risikoüberwachung und -steuerung. Aus der Geschäfts- und Risikostrategie wurden die Struktur und die Abläufe des Risikomanagements abgeleitet. Zum Ende eines jeden Quartals werden sowohl die geschäftstypischen und operationellen Risiken des Unternehmens im Rahmen eines Risikoberichtes ermittelt als auch die Risikotragfähigkeit überprüft. Die Risikotragfähigkeit der CFRW war in 2023 zu jeder Zeit gegeben.

Die beiden im Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Stresstests haben dargestellt, dass die CFRW nur in extremen Situationen bestandsgefährdenden Risiken ausgesetzt ist.

Ein angemessenes, auf die Unternehmensgröße abgestimmtes internes Kontrollsystem (IKS) ist eine unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsmäßige Unternehmensführung, Unternehmenssteuerung und Berichterstattung. Für die Wirksamkeit des IKS ist bei der CFRW die Geschäftsleitung direkt verantwortlich. Die Risikobeurteilung ist ein wesentliches Element der Ausgestaltung der internen Kontrolle. Risikobeurteilung und Risiko-Management als Führungsaufgabe im weiteren Sinne sind eng mit dem IKS verflochten. Beide Funktionen sind aufeinander abgestimmt, damit sie in der Summe ein möglichst zuverlässiges Frühwarn- und Kontrollsystem ergeben. Mit der Durchführung einer Risikobeurteilung bzw. dem Aufbau und Betrieb eines Risiko-Managements sowie der laufenden Überprüfung des internen Kontrollsystems eröffnet sich dem Unternehmen die Chance, zwei wesentliche Führungsinstrumente der Geschäftsleitung systematisch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Neben dem laufenden IKS führt die Interne Revision regelmäßige und unregelmäßige Prüfung durch. Eventuell daraus resultierende Anpassungen des Risikomanagements werden zeitnah umgesetzt.

4.1 Adressenausfallrisiko

Als Besonderheit des Factoring-Geschäfts teilt sich das Adressenausfallrisiko in zwei Teile: Kundenrisiken und Debitorenrisiken. Bei beiden Risiken handelt es sich um den ganzen oder den teilweisen Ausfall einer oder mehrerer Forderungen.

4.1.1 Kundenrisiken

Kundenrisiken bestehen darin, dass angekaufte Forderungen nicht existent, bestritten, mit Rechten Dritter belastet oder die gelieferten Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen mit Mängeln behaftet sind. Diese Veritätsrisiken bei Factoringkunden werden durch eine festgelegte Höchstgrenze, in Abhängigkeit von Geschäftsverlauf und -volumen, in Form eines maximalen Ankaufrahmens begrenzt. Die Factoringkunden der CFRW werden im Tagesgeschäft von der Kundenbetreuung eng begleitet. Die Kundenbetreuer/innen pflegen ein enges Verhältnis zu dem Kunden und bilden somit den ersten und wichtigsten Teil des Risikofrüherkennungssystems. Die CFRW reduziert die Veritätsrisiken weiterhin unter anderem durch regelmäßige Saldenbestätigungen, die laufende Überwachung von Gutschriftquoten, Zahlungsweiterleitungen von Direktzahlungen inkl. Nachweis des Zahlungseinganges sowie durch zufällige und betragsabhängige Rechnungsverifizierungen. Regelmäßige Kundenbesuche bzw. Außenprüfungen, Überwachung der Bonität, Auswertungen von Jahresabschlüssen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen, die Überwachung der Umsatzsteuerverbindlichkeiten und teilweise der Versand von Originalrechnungen sorgen für eine weitere Risikominderung. Die CFRW besitzt im Regelfall von allen Geschäftsführern, Inhabern und teilweise von leitenden Angestellten Garantien für den rechtlichen Bestand der zum Kauf angebotenen Forderungen.

4.1.2 Debitorenrisiken

Debitorenrisiken entstehen aus mangelnder Zahlungsfähigkeit der Debitoren. Dieses Risiko tritt regelmäßig auf, ist aber in seiner Auswirkung eher gering.

Die CFRW reduziert durch umfangreiche Bonitätsprüfungen und laufende Bonitätsüberwachung der Debitoren mit Hilfe des kompetenten Partners Creditreform, durch die Begrenzung der Debitorenlimits sowie durch das Sammeln und Archivieren von Zahlungserfahrungen die Adressenausfallrisiken weitestgehend, um Verluste und Schäden durch Debitoreninsolvenzen zu minimieren. Eine weitere Absicherung erfolgt durch Verträge mit namhaften Warenkreditversicherern.

Dieser Maßnahmenkatalog in Kombination mit dem konsequenten Mahnwesen sorgte bei der CFRW dafür, dass die Ausfallquote von Debitorenforderungen seit dem Gründungsjahr stets unter 0,1% des abgewickelten Factoring-Volumens lag.

4.2 Marktpreisrisiken

Als Marktpreisrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Verluste auf Grund der Änderung von Marktpreisen. Beispiele für Marktpreisrisiken sind Zinsänderungs-, Währungs- bzw. Wechselkurs- und Versicherungsprämienrisiken. Zinsschwankungen werden mit einer den Marktpreisen angepassten Factoringgebühr, welche laut Factoring-Vertrag an den Marktzins angepasst werden kann, reduziert. In 2023 wurde bedingt durch weitere Zinssteigerungen der Hausbanken zwei Anpassungen der Factoringgebühren aller Kunden durchgeführt. Weiterhin entgegnet die CFRW drohenden Marktpreisrisiken durch Diversifikation sowohl im Banken- als auch im Versicherungsbereich. Steigende Preise für Wirtschaftsauskünfte haben durch die Zugehörigkeit der CFRW zur Creditreform-Gruppe eine untergeordnete Bedeutung. Währungs- bzw. Wechselkursrisiken sind komplett zu vernachlässigen, da keine Geschäfte in Fremdwährung getätigt werden.

4.3 Liquiditätsrisiken

Die Liquiditätssteuerung als geschäftsübergreifende Aufgabe nimmt die Geschäftsleitung wahr. Die Liquiditätssicherung ist durch Kreditlinien bei derzeit fünf Hausbanken gewährleistet. Eine Abhängigkeit von nur einem Geldinstitut ist somit nicht gegeben. Das Refinanzierungsrisiko, bedingt durch Fristeninkongruenz, kann ausgeschlossen werden, da im Regelfall keine Forderungen mit Laufzeiten von mehr als 90 Tagen refinanziert werden müssen.

Die kurzfristige Liquidität des Unternehmens wird mittels periodischer Vorschaurechnungen überwacht. Das Risiko eines akuten Zahlungsmittelengpasses ist über ein Limitsystem begrenzt, bei dem das Gesamtlimit regelmäßig aus den zur Verfügung stehenden freien Liquiditätsreserven abgeleitet wird. Das freie Refinanzierungspotenzial bei den finanzierenden Hausbanken wird kontinuierlich durch die Geschäftsleitung überwacht. Eine stets angemessene Eigenkapital-Quote ist vor dem Gesellschafterhintergrund jederzeit gewährleistet. Insgesamt sieht sich die CFRW auch gegenüber unvorhergesehenen Störungen der Liquiditätsversorgung am Markt sowie unerwarteten Liquiditätsabflüssen oder Ausfällen von erwarteten Zahlungseingängen gut abgesichert.

4.4 operationelle Risiken

Operationelle Risiken (OpRisk) sind Risiken, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Einflüssen eintreten.

Als wichtigstes beeinflussbares operationelles Risiko hat die CFRW das IT-Risiko identifiziert. Es werden alle branchenüblichen und vom Gesetzgeber geforderten Standards im IT- Sicherheitsbereich hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Datenintegrität berücksichtigt. Im IT-Risikomanagement wurde ein zentrales Vorgehen definiert. Dieses beinhaltet eine ständige Risiko-Sensibilisierung der Mitarbeiter sowie eine regelmäßige Risikobetrachtung der in der Datenverarbeitung identifizierten Risikoszenarien. Zur Absicherung gegen dieses Risiko wurde in 2021 eine Cyber-Versicherung abgeschlossen.

Länderrisiken durch angekaufte Exportforderungen werden durch Rechtsberatung und starke Partner im Ausland (Warenkreditversicherer und Creditreform), die laufende Bonitätsprüfung des Factoring-Kunden und seiner Debitoren sowie eine kontinuierliche Kontrolle der Export- Quote vermindert.

Sollte es zu Inkassofällen oder Rechtsstreitigkeiten kommen, ist die CFRW durch die Creditreform Solingen Kirschner GmbH & Co. KG sowie Factoring erfahrene Vertragsanwälte sehr gut beraten und vertreten. Des Weiteren werden nur rechtsanwaltlich geprüfte Standardverträge bzw. Vertragsbestandteile verwendet.

Das operationelle Risiko durch Fehler von Mitarbeitern wird durch regelmäßige Schulungen, Weiterbildung und interne Fehleranalysen reduziert.

Bei der CFRW werden keine bestandsgefährdenden operationellen Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit erwartet. Zu betonen ist aber, dass sich trotz aller Vorsorgemaßnahmen operationelle Risiken nicht vollständig vermeiden lassen. Wesentliche Aufgabe im OpRisk-Management und -Controlling bleibt, das Risikobewusstsein der Mitarbeiter zu fördern.

4.5 Nachhaltigkeitsrisiken

Der CFRW ist sich der Wirkung von Nachhaltigkeitsrisiken 4 als Einflussgröße auf alle bekannten Risikoarten bewusst. Auch schon vor dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, versuchte die CFRW nachhaltig zu wirtschaften. Physische Nachhaltigkeitsrisiken sowie Transitionsrisiken haben aufgrund des Geschäftsmodelles und der geografischen Lage keinen direkten Einfluss auf die CFRW. Reputationsrisiken im Zusammenhang von Nachhaltigkeitsrisiken sind denkbar, aber bei der CFRW als lokaler Anbieter von Finanzdienstleistungen vernachlässigbar. Sind Kunden von den vorgenannten Risiken stark betroffen, können sich negative Auswirkungen dennoch auf die Ertragslage der CFRW entfalten. Aufgrund der niedrigen Konzentration auf einzelne Branchen ist diese indirekte Auswirkung als gering einzustufen.

4 https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_umgang_mit_nachhaltigkeitsrisiken.pdf?__ blob=publicationFile&v=2 (Stand 20.09.2019 geändert 13.01.2020 / abgerufen am 19.01.2021)

5 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Seit dem Gründungsjahr war fast kontinuierlich ein Anstieg der Bestandskunden zu verzeichnen. Das Neugeschäft konnte im Geschäftsjahr 2023 den Kundenabgang durch Kündigung, Geschäftsaufgabe oder Insolvenz kompensieren, so dass die Kundenzahl konstant blieb, das geplante Ziel von 115 aktiven Kunden aber um 6 Kunden verfehlt wurde. Bestandskundenpflege und Neukundenakquisition sollen im Laufe des Geschäftsjahres 2024 für eine geplante Kundenanzahl von 115 Kunden sorgen. Auch während der derzeitigen Hoch- Inflationsphase und global stetig steigenden Preisen, kann Factoring ein sinnvolles Instrument zur Liquiditätsbeschaffung, außerhalb der Hausbank(en) und ohne zusätzliche Abgabe von Sicherheiten, sein. Die CFRW hofft auf einen ähnlichen Kundenanstieg in 2024 wie nach der Finanz-/Wirtschaftskrise 2008/2009. Ob der Markt dies ebenso sieht und wie die weiteren Entwicklungen der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sich auswirken werden, werden die nächsten Monate zeigen.

Für das Geschäftsjahr 2024 wird daher moderat mit einer Steigerung des Factoringvolumens auf 164 Mio. € gerechnet.

Auf das Geschäftsjahr 2023 folgend, wird mit einem jährlichen moderaten Wachstum von ca. 5% gerechnet. Sämtliche Unternehmens- und Akquisitionsstrategien sind langfristig auf dieses Ziel hin ausgerichtet.

 

Solingen, den 28.03.2024

Andreas Koch, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Crefo Factoring Rhein-Wupper GmbH, Solingen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Crefo Factoring Rhein-Wupper GmbH, Solingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Crefo Factoring Rhein-Wupper GmbH, Solingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 29. Mai 2024

nbs partners GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Danneberg, Wirtschaftsprüfer

Michels, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

15 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.