Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ines, geb. Franke Schmidt seit 16.11.2022 | Geschäftsführer |
Marcus Schmidt seit 28.1.2016 | Prokura |
Anja Ruaud seit 28.1.2016 | Prokura |
Frank-Peter Dr. med. Schmidt seit 28.1.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Asko GmbHStechow-Ferchesar(vormals: Berlin)Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010A K T I V A
Anhang 2010I. AllgemeinesDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und hat die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Stetigkeit für Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses sowie für die angewandten Bewertungsmethoden wurde nur insoweit durchbrochen, als im Berichtsjahr erstmalig das neue Recht nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) angewandt wurde. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet, § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB. Der Grundsatz der Vorsicht, mit seinen Ausprägungen, dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip, wurde beachtet, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Das Anlagevermögen ist entsprechend dem Anschaffungskostenprinzip unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten einerseits und Anschaffungspreisminderungen andererseits bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen waren in den Fällen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorzunehmen. Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestanden, wurde der Betrag der Abschreibung im Umfang der Werterhöhung, unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten oder zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Das Gezeichnete Kapital stimmt mit den Angaben im Handelsregister sowie den Regelungen im Gesellschaftsvertrag überein. Die Einlagen sind in voller Höhe erbracht. Der Ansatz erfolgt zum Nennbetrag. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB oder sonstige Eventualverbindlichkeiten. IV. Sonstige AngabenAngaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen zum Bilanzstichtag € 64.566,39 und sind unter dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB
war im Geschäftsjahr als Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Berlin, 5. Januar 2012 Dr. Frank-Peter Schmidt HR B 248 25 PFeststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 25.1.2012 festgestellt. |
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