Kolping-Bildungswerk GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Liebherr seit 9.1.2026 | Geschäftsführer |
Alexander Dr. Hummler seit 4.2.2015 | Prokura |
Stefan Bothe seit 10.10.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stiftung Kolping-Bildungswerk Franken | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kolping-Mainfranken GmbHWürzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Kolping-Mainfranken GmbHI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Gesellschaft wurde durch formwechselnde Umwandlung des Vereins Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Würzburg e.V. aufgrund Umwandlungsbeschlusses vom 21.06.2000 mit Wirkung zum 01.01.2000 gegründet. Die Umwandlung wurde am 18.08.2000 in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist es, im Geiste Adolph Kolpings und auf der Grundlage des Programmes des Kolpingwerk Deutschland für alle Bevölkerungsgruppen im Rahmen geeigneter Maßnahmen Möglichkeiten zur Förderung der Religion, der Jugendpflege und Jugenderziehung sowie der Berufs- und Erwachsenenbildung insbesondere durch die Betreibung von Bildungszentren und Jugendwohnheimen sowie durch Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen. Zur Erfüllung dieser Zwecke soll die Gesellschaft jugendpflegerische und jugenderzieherische, soziale, gesellschaftliche, kulturelle und berufsbildende Aufgaben wahrnehmen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Im Jahre 2001 wurden wesentliche Aktivitäten auf die gegründeten Tochterunternehmen Kolping-Bildungswerk GmbH und Seminar-Zentrum Rückersbach GmbH übertragen. Die operativen Aktivitäten Kolping-Mainfranken GmbH werden in der Kolping-Akademie fortgeführt. Die Kolping-Akademie hat ihren Hauptsitz in Würzburg und gliedert ihr Angebot in verschiedene Geschäftsfelder. Diese sind: • Tagungs- und Veranstaltungszentrum • Digitale Angebote für Unternehmen • Schulische Ganztags-Angebote • Berufliche Seminare und Lehrgänge • Familienbildung und Erziehung • Reisen und Spiritualität • Sprachkurse und Integrationsangebote Die Kolping-Mainfranken GmbH übernimmt darüber hinaus für ihre Töchter zentrale Verwaltungsdienstleistungen, wie z.B. zentrale Finanzbuchhaltung, zentrale Personalverwaltung, IT-Services usw. Der Sitz der Gesellschaft ist Würzburg. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 waren von einer Kombination verschiedener Herausforderungen geprägt: - Die hohen Inflationsraten aus den Vorjahren 2021 und 2022 hielten an. Die Kalkulation von Bildungsangeboten und die dazugehörige Preiselastizität erforderte daher besondere Aufmerksamkeit und war mit Unsicherheiten verbunden. - Die Preise für Gas und Strom waren zwar leicht rückläufig, blieben jedoch auf hohem Niveau und belasteten weiterhin das wirtschaftliche Ergebnis. - Der Fachkräftemangel war auch im Bereich sozialer Dienstleistungen und der Bildungsbranche stark spürbar und erfordert zusätzliche Investitionen im Bereich der zielgruppenadäquaten Ansprache. Politische Rahmenbedingungen Die Kolping-Akademie ist Mitglied der Katholischen Landes-Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern e.V. Über die Katholische Erwachsenenbildung in Bayern e.V. beantragt die Kolping-Akademie regelmäßig Mittel aus dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz - BayEbFöG) vom 31.07.2018, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2023. 2. Geschäftsverlauf und Lage Der Geschäftsverlauf im Jahre 2023 kann angesichts der genannten Umstände durchaus als "akzeptabel" bezeichnet werden. Obwohl die Gesamtleistung in 2023 gegenüber 2022 um 19% gestiegen war, wurde das Betriebsergebnis aufgrund der oben gennannten Herausforderungen belastet und fiel um 33,5 % geringer aus als im Vorjahr. Dem gegenüber trug aufgrund der veränderten Zinssituation das Finanzergebnis zu einer positiven Entwicklung bei. Der Vergleich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Berichtsjahres mit der des Vorjahres ergibt folgendes Bild: a) Ertragslage
b) Finanzlage Die Finanzlage wird als gut eingeschätzt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen) beträgt im Berichtsjahr TEUR 615,9 (Vorjahr: TEUR 536,9). Mit den Zahlungsmittelzuflüssen aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie aus den Kreditlinien können die notwendigen Investitionen finanziert und Zahlungen an Kapitalgeber bedient werden. c) Vermögenslage
3. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Unternehmenssteuerung dienen in erster Linie die monatlichen Reportings, die jeweils die aktuelle Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen abbilden. Weitere Kennzahlen sind Liquiditäts- und Rentabilitätskennzahlen. Im Einzelfall und je nach Erkenntnis / Interesse werden weitere Leistungsindikatoren analysiert. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist konstant. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte gedeckt. III. Prognosebericht Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in 2024 sowie in den folgenden Jahren wird durch langlaufende Trends und Entwicklungen beeinflusst werden, deren Auswirkungen nur schwer prognostizierbar sind. Dazu zählen insbesondere die zunehmende Instabilität der bestehenden geopolitischen Strukturen, Inflation und Zinspolitik, Migrationsbewegungen, demokratiefeindliche Entwicklungen, Klimawandel und Dekarbonisierung, künstliche Intelligenz und Fachkräftemangel. IV. Chancen- und Risikobericht Risiken aus operativer Tätigkeit Risiken aus der operativen Tätigkeit sind derzeit nicht erkennbar. Rechtliche Risiken Alle erkennbaren Risiken werden laufend abgewogen und sind in diesen Bericht bzw. in die Unternehmensplanung eingeflossen. Die Geschäftsführung schätzt die rechtlichen Risiken als überschaubar ein und geht derzeit davon aus, dass sie keinen nennenswerten negativen Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft haben werden. Chancen Der Quantensprung der letzten Jahre im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) bietet neben alle Risiken auch Chancen für Bildungsträger indem KI u.a. personalisierte Lernplattformen entwickeln können, die auf die individuellen Bedürfnisse von Teilnehmenden zugeschnitten sind. Einschätzung Nach Einschätzung der Geschäftsführung haben sich Umfang und Gefährdungspotential der Risiken durch steigende geopolitische Instabilität zwar insgesamt erhöht. Spezifische Auswirkungen auf die Kolping-Mainfranken GmbH sind allerdings nicht prognostizierbar. Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht ersichtlich.
Würzburg, den 12. September 2024 Stefan Bothe, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Kolping-Mainfranken GmbHA. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Kolping-Mainfranken GmbH hat ihren Sitz in Würzburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer HRB 7088 eingetragen. B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Kolping-Mainfranken GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 2 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, entsprechend seiner voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher geringwertiger Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Die bilanzierten Ausleihungen bei den Finanzanlagen wurden zum Nominalwert bzw. zum niedrigen beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen stellen einen Gegenposten zum Anlagevermögen dar. Sie wurden gebildet aus Zuwendungen Dritter für getätigte Investitionen in aktivierte Anlagegüter. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibung dieser Anlagegüter. Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben/Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen soweit sie Aufwendungen/Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen In dem Anlagenspiegel ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens dargestellt. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Entwicklung der Beteiligungen und der Anteile an verbundenen Unternehmen ist aus dem Beteiligungsspiegel ersichtlich. Forderungen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen € 102.626,28 (Vorjahr: € 637.681,34). In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 11.023,98) Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 95.750,51 (Vorjahr: € 352.062,01) sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von € 6.875,77 (Vorjahr: € 285.619,33). Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen € 35.118,83 (Vorjahr: € 23.543,29). Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von € 32.169,00 (Vorjahr: € 3.000,00) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Eigenkapital Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von € 3.734.835,25 (Vorjahr: € 3.457.443,28) enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von € 447.408,17 beinhalten Rückstellungen für voraussichtliche Rückzahlungen von SodEG-Zuschüssen in Höhe von € 350.687,58, Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub/Personalkosten in Höhe von € 69.950,00. Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von € 12.000,00 sowie Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Höhe von € 14.770,59. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 74.930,94 (Vorjahr: € 74.306,80) auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen € 772.585,13 (Vorjahr: € 847.516,07). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weisen eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von € 560.490,71 auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 165.829,49 (Vorjahr: € 196.632,78) auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 940.058,07 (Vorjahr: € 5.585,69) auf und betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 5.704,11 (Vorjahr: € 5.585,69) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von € 934.353,96 (Vorjahr: € 0,00). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 594,41 (Vorjahr: € 0,00) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 252.920,62 (Vorjahr: € 234.909,85) auf. Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen € 2.316.000,00 (Vorjahr: € 2.366.000,00). Sonstige Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von € 2.116.000,00 (Vorjahr: € 2.166.000) auf. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen € 3.040.644,30 und betreffen Aufwendungen für Miete, Erbbauzins und Leasing. Der Erbbaurechtsvertrag mit dem Bischöflichen Stuhl Würzburg hat zum 31.12.2023 eine Restlaufzeit von 68 Jahren. E. Sonstige Pflichtangaben Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mindestens 20 Prozent der Anteile, gemäß § 285 Nr. 11 HGB sind aus dem Beteiligungsspiegel ersichtlich. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 70 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt. Name des Geschäftsführers Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Kolping-Mainfranken GmbH ist Stefan Bothe, Forchheim. Bezüglich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Würzburg, 12.09.2024 gez. Stefan Bothe, Geschäftsführer
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehendem Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegung verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Kolping-Mainfranken GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Kolping-Mainfranken GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kolping-Mainfranken GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamm, den 17. September 2024 BWK
Treuhand GmbH
Stefan Kipke, Wirtschaftsprüfer |
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