Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 6616
Eingetragen
4.7.1997
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Konstruktion und der Handel mit Maschinenteilen, insbesondere von Teilen zur Fabrikation von Gegenständen aus Kunststoff, sowie artverwandte Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Herbert Müller
seit 23.10.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Quittenweg 4, 90768 Fürth
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Halter & Müller GmbH

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011

Bilanz

Aktiva

31.1.2011
EUR
31.1.2010
EUR
A. Anlagevermögen 58.969,00 69.198,30
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.462,00 2.362,00
II. Sachanlagen 57.507,00 66.836,30
B. Umlaufvermögen 15.581,74 18.237,77
I. Vorräte 14.625,79 15.897,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 781,58 873,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 174,37 1.466,48
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 61.277,78 48.548,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 135.828,52 135.984,33

Passiva

31.1.2011
EUR
31.1.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 74.112,85 69.133,91
III. Jahresfehlbetrag 12.729,52 4.978,94
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 61.277,78 48.548,26
B. Rückstellungen 1.800,00 1.800,00
C. Verbindlichkeiten 134.028,52 134.184,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 135.828,52 135.984,33

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurden im Anhang dargestellt.



B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen sind folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

1. Anlagevermögen

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden planmäßig nach der linearen und der degressiven Methode vorgenommen auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.


2. Umlaufvermögen

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten, die nach der steuerrechtlichen Regelung aktivierungspflichtig sind.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert in die Bilanz aufgenommen.

Der Ansatz der flüssigen Mittel, bestehend aus dem Kassenbestand und den Guthaben bei Kreditinstituten, erfolgte zum Nennbetrag.


3. Rückstellungen

Erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten wurden durch den Ansatz von Rückstellungen erfasst.
Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundebank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.



C. Erläuterungen zum Jahresabschluss


1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten auf.

2. Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.


3. Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht.


4. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
    Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)


Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
           €
Verbindlichkeiten           36.662,52



D. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung oblag im Geschäftsjahr 2010/2011
Herrn Herbert Müller
Die Gesellschaft ist nach Auffassung der Geschäftsführung trotz Ausweis eines nicht durch das Eigenkapital gedeckten Freibetrags nicht überschuldet. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist gegeben.
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2011 festgestellt.

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