Kallrha
GmbH & Co. KG
Kalletal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.928,48 |
7.595,84 |
| I.
Sachanlagen |
3.928,48 |
7.595,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.882,14 |
185.593,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.035,21 |
5.915,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.846,93 |
179.678,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.950,00 |
28.158,75 |
| Summe
Aktiva |
67.760,62 |
221.348,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.095,45 |
197.608,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto /
Kapitalanteile |
55.095,45 |
197.608,48 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
55.095,45 |
197.608,48 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.665,17 |
21.439,93 |
| Summe
Passiva |
67.760,62 |
221.348,41 |
Anhang
Kallrha GmbH & Co. KG,
Kohlbeet 2,
32689 Kalletal
Amtsgericht Lemgo HRA 5465
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Vorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Zusätzlich wurden die Vorschriften des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) beachtet.
Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. §§ 267 Ab. 1, 267 Abs. 4 HGB i.V.m. § 264a HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) teilweise Gebrauch gemacht. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurden von den Erleichterungsvorschriften des § 326 HGB Gebrauch gemacht.
Soweit möglich wurden handelsrechtliche Bilanzierungswahlrechte in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften einheitlich ausgeübt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen verringert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern liegen dabei zwischen Zahl und Zahl Jahren.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden - unter Beachtung aller erkennbaren Risiken - mit dem Nennwert angesetzt und bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.
Geschäftsführerin und persönlich haftende Gesellschafterin ist die Voß-Krüger Verwaltungs-GmbH, Kalletal (gezeichnetes Kapital 25.000,00 €), diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Martin Voß-Krüger, Landwirt.
Kalletal, den 1.03.2025
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Martin Voß-Krüger
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.
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