Gastropina
Eins GmbH
Krefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
0,00 |
0,00 |
| B.
Anlagevermögen |
32.038,00 |
41.992,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
32.036,00 |
41.990,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
398.722,78 |
390.973,89 |
| I.
Vorräte |
4.144,19 |
4.469,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
378.087,68 |
369.454,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.490,91 |
17.050,04 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.310,00 |
2.442,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
433.070,78 |
435.408,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.694,40 |
92.368,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
67.368,95 |
17.401,66 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
37.674,55 |
-49.967,29 |
| B.
Rückstellungen |
7.900,00 |
22.114,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
370.476,38 |
320.924,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
317.245,65 |
242.464,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
433.070,78 |
435.408,54 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gastropina Eins GmbH wurde
auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom
25. Mai 2009 erstellt.
Die Anwendung der geänderten Vorschriften
erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2010.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Dieser Anhang
wurde zulässigerweise unter Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleicherungen des §
288 HGB erstellt.
Ein Lagebericht wurde unter Inanspruchnahme der
Erleichterung des § 264 Abs. 1 HGB
zulässigerweise nicht erstellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
- § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB -
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibung vermindert.
Soweit notwendig, erfolgen
außerplanmäßige Abschreibungen.
Zuschreibungen erfolgen gemäß § 253 Abs. 5
HGB, sofern der Grund für eine
außerplanmäßige Abschreibung entfallen
ist. Die planmäßigen linearen Abschreibungen
richten sich nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der jeweiligen
Vermögensgegenstände.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00
wurden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten
gemäß § 6 Absatz 2a EStG eingestellt und
über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr
grundsätzlich als Aufwand erfasst.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden zu
Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Marktpreis
aktiviert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bewertet. Einzelwertberichtigungen werden in Höhe des
Ausfallrisikos vorgenommen. Forderungen in fremder
Währung bestehen nicht.
Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
sowie der Rechnungsabgrenzungsposten werden zu
Nominalwerten bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nicht.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz ist in Anlehnung an das Gliederungsschema
des § 266 Abs. 2 und 3 HGB für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.
Die Forderungen enthalten Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen i.H.v. TEUR 341. Diese bestehen im
Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstigen Forderungen. Die Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen
gegenüber er Gesellschafterin Schnitzelhuber
Verwaltungs GmbH in Höhe von TEUR 341.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. TEUR 133.
Diese bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen
Verbindlichkeiten.
IV. Sonstige Angaben
1. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und deren
Sicherung
- § 285 Satz 1 Nr. 1a, 1b und Nr. 2 HGB -
|
Stand 31.12.2010
|
Restlaufzeit bis 1
Jahr
|
Restlaufzeit 1 bis 5
Jahre
|
Restlaufzeit >
5 Jahre
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
190.665,82
|
137.435,09
|
53.230,73
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
28.951,34
|
28.951,34
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
17.499,70
|
17.499,70
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
133.359,52
|
133.359,52
|
0,00
|
0,00
|
Gesamt
|
370.476,38
|
317.245,65
|
53.230,73
|
0,00
|
2. Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse
zugunsten von Organmitgliedern
- § 285 Nr. 9c HGB -
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber der Geschäftsführerin Frau Irene
Huber in Höhe von Euro 16.630,99.
3. Angaben zu den Gesellschaftsorganen
- § 285 Nr. 10 HGB -
Als Geschäftsführerin im Berichtsjahr war
Frau Irene Huber, Kauffrau, bestellt.
4. Konzernabschluss
Die Gastropina Eins GmbH ist eine Tochterunternehemen
der Schnitzelhuber Verwaltungs GmbH. Diese ist von der
Aufstellung eines Konzernabschlußes aufgrund der
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §293 HGB befreit.
Krefeld, 15. Juli 2011
gez. Schnitzelhuber Verwaltungs GmbH
vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin Frau Irene Huber
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2011 festgestellt.
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