Medien-Informations-Dienst Rolandseck GmbH
Remagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.7.2012
EUR |
31.7.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.621,13 |
7.867,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.157,00 |
191,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.413,00 |
7.625,00 |
| III.
Finanzanlagen |
51,13 |
51,13 |
| B.
Umlaufvermögen |
274.604,51 |
251.469,90 |
| I.
Vorräte |
2.035,00 |
1.730,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
54.678,44 |
85.302,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.485,80 |
2.900,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
217.891,07 |
164.437,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.504,18 |
1.736,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
285.729,82 |
261.073,10 |
Passiva
|
|
31.7.2012
EUR |
31.7.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
217.107,07 |
184.887,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-4.857,27 |
-4.857,27 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
20.707,32 |
20.707,32 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-60.298,73 |
-58.710,73 |
| III.
Gewinnvortrag |
224.823,07 |
204.506,28 |
| IV.
Jahresüberschuss |
31.875,41 |
18.384,79 |
| B.
Rückstellungen |
55.994,89 |
36.334,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.627,86 |
39.851,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.627,86 |
39.851,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
285.729,82 |
261.073,10 |
Anhang
A)
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma
medien-informationsdienst Rolandseck GmbH wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB umschriebenen
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
B)
Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die Grundsätze der Bilanzidentität (§
252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3
HGB) wurden eingehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gemäß Artikel 67 Abs. 4 EGHGB
fortgeführt.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Selbstständig nutzbare, bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, die der
Abnutzung unterliegen, wurden bei Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis Euro 150,00 gemäß §
6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen
Euro 150,00 und 1.000,00 wurde die lineare
Abschreibungsmethode über eine Abschreibungsdauer von
5 Jahren (§ 6 Abs. 2a EStG) angewandt.
Beim Umlaufvermögen sind die Vorräte zu
netto Einkaufspreisen bewertet. Die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Gleiches gilt
für den Kassenbestand und die Bankguthaben.
Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der
abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten sind nach § 249 Abs. 1 HGB gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert bzw.
mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 12.627,86
(Vj. Euro 39.851,44), mit einer Restlaufzeit über 5
Jahren Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten:
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro
5.599,07 (Vj. Euro 5.361,10)
C)
Sonstige Angaben
Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführung:
Herr Andreas Suckel, 53127 Bonn-Lengsdorf, ist zum
alleinigen Geschäftsführer berufen.
Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge
wird von der Schutzklausel gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Darlehen, Vorschüsse, Kredite an den
Geschäftsführer sind nicht gewährt worden.
53424 Remagen, im Dezember 2012
gez. die Geschäftsführung
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.8.2011 -
31.7.2012
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.506,53 EUR.
1.8.2010 -
31.7.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2012 festgestellt.
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