Musicant
Musikhaus GmbH
Frankenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.563,50 |
3.207,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
3.563,00 |
3.207,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
151.834,75 |
152.791,71 |
| I.
Vorräte |
125.402,74 |
112.641,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.689,81 |
37.657,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
742,20 |
2.492,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
155.398,25 |
155.999,21 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.889,34 |
35.812,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
63.911,49 |
63.911,49 |
| II.
Verlustvortrag |
28.098,58 |
41.732,60 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.923,57 |
-13.634,02 |
| B.
Rückstellungen |
1.821,00 |
1.721,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.687,91 |
118.254,90 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
210,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
155.398,25 |
155.999,21 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Musikhaus Musicant GmbH
für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften in der Fassung des vom Bundesrat am
03.04.2009 verabschiedeten
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde auf Grund
des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
vorgenommen.
Die Erleichterungsvorschriften bei der Erstellung des
Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 1 S. 3, §
266 Abs. 1, § 274 a, § 276, § 288 HGB und
bei der Offenlegung gem. § 326 HGB wurden in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft gem.
§ 267 HGB.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt gem.
§§ 266, 275 HGB und § 42 GmbHG. Die
Bewertung wurde nach den Allgemeinen Bestimmungen der
§§ 252-256 HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in den
§§ 264-283 HGB vorgenommen.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen bei den
immateriellen Vermögensgegenständen und
Sachanlagen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige
Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 des
Einkommensteuergesetzes wurde Gebrauch gemacht.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, wurden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet. Einzelwertberichtigungen
waren nicht zu bilden. Auf die Bildung einer
Pauschalwertberichtigung wurde verzichtet.
Der Kassenbestand, das Postgiroguthaben und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag
und dem Eintrag im Handelsregister, es ist voll einbezahlt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG) betrugen im Berichtsjahr € 5.696,90 (im
Vorjahr € 2.752,99).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren betragen € 61.739,10 (im Vorjahr €
37.328,86). Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, liegen nicht vor.
Geschäftsführer war Herr Andreas
Köhler, Kaufmann. Er kann von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit werden. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag
nicht.
Frankenthal, den 05.Dezember 2011
gez. Andreas Köhler, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2011 festgestellt.
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