PSC
Polysilane Chemicals GmbH
Bitterfeld-Wolfen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
288.255,38 |
297.931,46 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.067.155,88 |
2.060.693,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.355.411,26 |
2.358.624,63 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
75.250,00 |
78.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.280.161,26 |
2.280.624,63 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
1.911.062,93 |
1.911.062,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.280.161,26 |
2.280.624,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.355.411,26 |
2.358.624,63 |
sonstige Berichtsbestandteile
PSC Polysilane Chemicals GmbH in Insolvenz,
Bitterfeld-Wolfen
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2018 bis 31. Dezember 2018
A. Allgemeine Angaben
1. Die PSC Polysilane Chemicals GmbH in Insolvenz,
hat Ihren Sitz in Bitterfeld-Wolfen. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichtes Stendal unter HRB 21669
eingetragen. Die Gesellschaft ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne
von § 267 a HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen wurden
teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des
§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde
verzichtet.
2. Über das Vermögen der PSC Polysilane
Chemicals GmbH in Insolvenz, Bitterfeld-Wolfen wurde mit
Beschluss des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau
(Geschäftsnummer 2 IN 283/17) am
29. Dezember 2017, 09:00 Uhr, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, bestellt.
3. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit
zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die
Erstellung eines den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung mit
hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses
erforderlichen Informationen beschafft bzw.
berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des
Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bei der Bewertung wurde nicht von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Bilanzstichtag realisiert waren.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände sowie des übrigen
Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem
niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
2. Die Rückstellungen wurden mit den
Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung abzudecken.
3. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen
festgestellte Insolvenzforderungen
i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen
der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. In
den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in
Höhe von EUR 1.911.062,93 (im Vorjahr:
EUR 1.911.062,93) enthalten. Diese sind nachrangig im
Sinne
des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am
29. Dezember 2017 gelten die vor
Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten
als fällig (§ 41 InsO) und haben somit
sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
E.
Sonstige Angaben
1. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Zu den vertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern waren Herr Dr. Gerd Lippold
(Kaufmann), Leipzig und Herr Matthias Heuer (Kaufmann),
Sandersdorf-Brehna, bestellt.
3. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am
29. Dezember 2017 wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr.
Lucas F. Flöther zum Insolvenzverwalter bestellt.
Magdeburg, 27. September 2019
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Rechtsanwalt Prof. Dr.
Lucas F. Flöther als Insolvenzverwalter
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über das
Vermögen der PSC Polysilane Chemicals GmbH in
Insolvenz, Bitterfeld-Wolfen
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2019 festgestellt.
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