M-IMMO GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Walter seit 15.2.2012 | Geschäftsführer |
Michael Schwaiger seit 28.7.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Michael Schwaiger | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CETRON electronic service GmbHBirkenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2011A. Allgemeine Angaben Tz 1 Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Daher wurde der Jahresabschluss auch entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften, unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, aufgestellt. Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 1 HGB in Staffelform aufgestellt, wobei die Gliederungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB beachtet wurden. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Allgemeines 2 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Bilanzierungsvorschriften Tz 3 Im Jahresabschluss sind gemäß § 246 Abs. 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Verrechnungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Bewertungsvorschriften 4 Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle erkennbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Tz Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und linear (bei einer Nutzungsdauer von 3 bzw. 4 Jahren) gemäß § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig gemäß § 253 Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 7 Abs. 1 bis 5 EStG vorgenommen. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen und Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt. Die Zugänge bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis € 150,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Selbstständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von 150,01 € bis 1.000,00 € wurden zu einem Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Insofern wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). 5 Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Die Warenvorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Abwertungen für Bestandrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwendbarkeit ergaben, wurden in ausreichendem Umfang berücksichtigt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. 6 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Auf zweifelhafte Tz Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen 7 Der ausgewiesene Rechnungsabgrenzungsposten wurde nach den Vorschriften des § 250 HGB in die Bilanz aufgenommen und bewertet. 8 Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Sie berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. 9 Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 10 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen durch Eigentumsvorbehalte gesichert. D. Sonstige Angaben 11 Geschäftsführer der Gesellschaft im Berichtszeitraum waren Herr Lorenzo Conzatti und Herr Michael Schwaiger.
Birkenfeld, den 02.08.2012 Christian Walter Michael Schwaiger sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.08.2012 festgestellt. |
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