Bernhard Landers GmbH
Beeker Straße 299, 46446 Emmerich am Rhein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicole Zweering seit 9.6.2004 | Prokura |
Ingo Landers seit 9.2.2004 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bernhard Landers GmbHEmmerich am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang per 31.12.2023
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Firmenname laut Registergericht: Bernhard Landers GmbH
Firmensitz: Beeker Str. 299, 46446 Emmerich am Rhein
Registereintrag: Handelsregister Abteilung B
Registergericht: Amtsgericht Kleve
Register-Nummer: HR B 3332
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326
HGB) des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch
genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften
der §§ 265, 266 HGB.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 HGB. Die Bewertung der
einzelnen Bilanzposten richtet sich nach folgenden
Grundsätzen:
Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2023 entsprechen
den Schlussbilanzwerten des Vorjahres.
Die Bilanzkontinuität im Sinne des § 252 Abs.
1 Nr. 1 HGB ist gewahrt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Ferner wurden das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip beachtet. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
Bilanzierung und Bewertung einzelner Vermögens- und
Schuldposten
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Das immaterielle Vermögen und das
Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen sind unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 2 bis 40 Jahren vorgenommen worden.
Bei den Zugängen von beweglichem
Anlagevermögen wurde die Abschreibung im
Anschaffungsjahr linear ermittelt. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bis zu 800 EUR wurden im Zugangsjahr gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.
Finanzanlagen
Bei der unter Finanzanlagen ausgewiesenen Position des
Anlagevermögens handelt es sich um Wertpapiere und
Ausleihungen gegenüber Kreditinstituten, die mit dem
Nennwert bilanziert wurden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit ihren Anschaffungskosten, d.h. mit ihrem Nennwert nach
Abzug von Rabatten, Prämien und Preisnachlässen
bewertet. Soweit erforderlich, wurde eine Abwertung auf den
niedrigeren Zeitwert vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken
wurden bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
ihrem Nennwert angesetzt und haben ebenfalls eine Laufzeit
von weniger als einem Jahr.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die Salden entsprechen dem Stand zum 31. Dezember 2023.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Vorauszahlungen für Aufwendungen zukünftiger
Zeiträume.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen und
Steuerrückstellungen
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
wurden gemäß § 249 HGB gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Sie wurden gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Wert angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die Rückstellungen für Steuern beinhalten die
noch nicht veranlagten Personensteuern.
Pensionsrückstellung
Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgt nach den
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter
Anwendung der Richttafeln 2018 G (Gesamtrentnerbestand) von
Prof. Klaus Heubeck.
Da der Rechnungszins einen erheblichen Einfluss auf die
Höhe der Pensionsrückstellung hat, ist
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ein
durchschnittlicher Marktzinssatz anzusetzen. Mit einer
Anpassung des § 253 HGB hat der Gesetzgeber auf die
anhaltende Niedrigzinsphase reagiert und den Zeitraum
für die Berechnung des durchschnittlichen
Marktzinssatzes von 7 Jahren auf 10 Jahre erhöht.
Hierdurch wird erreicht, dass eine Schwankung des
Marktzinssatzes nur gedämpft auf den Rechnungszins und
damit auf die Pensionsrückstellung durchschlägt.
Die Umstellung führt - zumindest vorübergehend -
zu einem höheren Abzinsungssatz und damit zu einer
Entlastung der Gesellschaft.
Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Übergang
vom 7-Jahres-Durchschnitt auf den 10-Jahres-Durchschnitt
des Marktzinses ergibt, unterliegt gem. § 253 Abs. 6
HGB jedoch einer Ausschüttungssperre. Die
Rückstellung mit einem Abzinsungssatz von 1,78 %
(10-Jahres-Durchschnitt) beträgt 901.733 EUR. Mit
einem Abzinsungssatz von 1,44 % (7-Jahres-Durchschnitt)
ergibt sich eine Rückstellung von 866.004 EUR. Daraus
resultiert ein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6
HGB in Höhe von 35.729 EUR.
Der Zinsaufwand beläuft sich im Berichtsjahr auf
15.540 EUR, der Aufwand aus Zinsänderung auf -3.379
EUR, der Personalaufwand auf 9.476,96 EUR und die gezahlten
Leistungen auf -57.366,96 EUR. Der Erfüllungsbetrag
der Pensionsverpflichtung vermindert sich daher
gegenüber dem Vorjahr von 901.733 EUR um 35.729 EUR
auf 866.004 EUR.
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen
wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung
und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem
Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die sonstigen
Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als einem
Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Das Darlehen der Sparkasse Rhein-Maas valutiert zum
Bilanzstichtag in Höhe von 236.240 EUR. Der Teilbetrag
aus dem Darlehen mit einer Restlaufzeit von weniger als 1
Jahr beträgt 78.760 EUR und mit einer Restlaufzeit
zwischen 2 und 5 Jahren 157.480 EUR.
Das Darlehen der Sparkasse Rhein-Maas valutiert zum
Bilanzstichtag in Höhe von 39.290 EUR. Der Teilbetrag
aus dem Annuitätendarlehen mit einer Restlaufzeit von
weniger als 1 Jahr beträgt 39.290 EUR.
Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne § 251 HGB i. V. m.
268 (7) HGB.
Betriebsaufspaltung und atypisch stille Beteiligung
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende
Angaben zu beachten:
Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte
Anlagevermögen ist Eigentum des Einzelunternehmens
Holzfällerbetrieb Landers. Steuerrechtlich besteht
deshalb zwischen dem Einzelunternehmen und der Gesellschaft
das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung.
An der Gesellschaft hat sich ein Mitunternehmer als
atypisch Stiller beteiligt.
Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft hat dem
Geschäftsführungsorgan einen Kontokorrentkredit
im Sinne § 285 Nr. 9 c HGB gewährt. Die Kredit
valutiert zum Bilanzstichtag mit 182.873,08 EUR und wird
nach der Staffelmethode mit 1,62 % verzinst. Der
gewährte Kontokorrentkredit hat eine Laufzeit von
weniger als einem Jahr.
Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
ist Herr Ingo Landers.
Emmerich, den 30. September 2024
Ingo Landers
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte 30.
September 2024
Emmerich, den 30. September 2024 gez. Ingo Landers Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. September 2024 |
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