Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 3332
Eingetragen
6.2.2001
Branche
Säge- und HobelwerkeErbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und HolzeinschlagBearbeitung und Veredlung von Holz
Gegenstand
Holzfällerarbeiten und Baggerarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nicole Zweering
seit 9.6.2004
Prokura
Ingo Landers
seit 9.2.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bernhard Landers GmbH

Emmerich am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

212,00

1.655,00

II. Sachanlagen

2.350.498,00

1.954.930,00

III. Finanzanlagen

1.123.557,73

623.146,23

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.944.265,69

1.753.005,57

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.637.892,90

2.109.556,67

C. Rechnungsabgrenzungsposten

18.651,25

1.898,63

Summe Aktiva

7.075.077,57

6.444.192,10



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

4.642.546,50

4.100.144,89

III. Jahresüberschuss

731.185,67

542.401,61

B. Rückstellungen

1.282.225,88

1.210.991,44

C. Verbindlichkeiten

394.119,52

565.654,16

Summe Passiva

7.075.077,57

6.444.192,10

Anhang per 31.12.2023

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Firmenname laut Registergericht: Bernhard Landers GmbH

Firmensitz: Beeker Str. 299, 46446 Emmerich am Rhein

Registereintrag: Handelsregister Abteilung B

Registergericht: Amtsgericht Kleve

Register-Nummer: HR B 3332

Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der §§ 265, 266 HGB.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich nach folgenden Grundsätzen:

Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2023 entsprechen den Schlussbilanzwerten des Vorjahres.

Die Bilanzkontinuität im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist gewahrt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Ferner wurden das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Bilanzierung und Bewertung einzelner Vermögens- und Schuldposten

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Das immaterielle Vermögen und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen sind unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 2 bis 40 Jahren vorgenommen worden.

Bei den Zugängen von beweglichem Anlagevermögen wurde die Abschreibung im Anschaffungsjahr linear ermittelt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 800 EUR wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.

Finanzanlagen

Bei der unter Finanzanlagen ausgewiesenen Position des Anlagevermögens handelt es sich um Wertpapiere und Ausleihungen gegenüber Kreditinstituten, die mit dem Nennwert bilanziert wurden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihren Anschaffungskosten, d.h. mit ihrem Nennwert nach Abzug von Rabatten, Prämien und Preisnachlässen bewertet. Soweit erforderlich, wurde eine Abwertung auf den niedrigeren Zeitwert vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken wurden bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt und haben ebenfalls eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die Salden entsprechen dem Stand zum 31. Dezember 2023.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Vorauszahlungen für Aufwendungen zukünftiger Zeiträume.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden gemäß § 249 HGB gebildet.

Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Wert angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen für Steuern beinhalten die noch nicht veranlagten Personensteuern.

Pensionsrückstellung

Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Anwendung der Richttafeln 2018 G (Gesamtrentnerbestand) von Prof. Klaus Heubeck.

Da der Rechnungszins einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Pensionsrückstellung hat, ist gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ein durchschnittlicher Marktzinssatz anzusetzen. Mit einer Anpassung des § 253 HGB hat der Gesetzgeber auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert und den Zeitraum für die Berechnung des durchschnittlichen Marktzinssatzes von 7 Jahren auf 10 Jahre erhöht. Hierdurch wird erreicht, dass eine Schwankung des Marktzinssatzes nur gedämpft auf den Rechnungszins und damit auf die Pensionsrückstellung durchschlägt. Die Umstellung führt - zumindest vorübergehend - zu einem höheren Abzinsungssatz und damit zu einer Entlastung der Gesellschaft.

Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Übergang vom 7-Jahres-Durchschnitt auf den 10-Jahres-Durchschnitt des Marktzinses ergibt, unterliegt gem. § 253 Abs. 6 HGB jedoch einer Ausschüttungssperre. Die Rückstellung mit einem Abzinsungssatz von 1,78 % (10-Jahres-Durchschnitt) beträgt 901.733 EUR. Mit einem Abzinsungssatz von 1,44 % (7-Jahres-Durchschnitt) ergibt sich eine Rückstellung von 866.004 EUR. Daraus resultiert ein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 35.729 EUR.

Der Zinsaufwand beläuft sich im Berichtsjahr auf 15.540 EUR, der Aufwand aus Zinsänderung auf -3.379 EUR, der Personalaufwand auf 9.476,96 EUR und die gezahlten Leistungen auf -57.366,96 EUR. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung vermindert sich daher gegenüber dem Vorjahr von 901.733 EUR um 35.729 EUR auf 866.004 EUR.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Das Darlehen der Sparkasse Rhein-Maas valutiert zum Bilanzstichtag in Höhe von 236.240 EUR. Der Teilbetrag aus dem Darlehen mit einer Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr beträgt 78.760 EUR und mit einer Restlaufzeit zwischen 2 und 5 Jahren 157.480 EUR.

Das Darlehen der Sparkasse Rhein-Maas valutiert zum Bilanzstichtag in Höhe von 39.290 EUR. Der Teilbetrag aus dem Annuitätendarlehen mit einer Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr beträgt 39.290 EUR.

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne § 251 HGB i. V. m. 268 (7) HGB.

Betriebsaufspaltung und atypisch stille Beteiligung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum des Einzelunternehmens Holzfällerbetrieb Landers. Steuerrechtlich besteht deshalb zwischen dem Einzelunternehmen und der Gesellschaft das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung.

An der Gesellschaft hat sich ein Mitunternehmer als atypisch Stiller beteiligt.

Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft hat dem Geschäftsführungsorgan einen Kontokorrentkredit im Sinne § 285 Nr. 9 c HGB gewährt. Die Kredit valutiert zum Bilanzstichtag mit 182.873,08 EUR und wird nach der Staffelmethode mit 1,62 % verzinst. Der gewährte Kontokorrentkredit hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Ingo Landers.

Emmerich, den 30. September 2024

Ingo Landers

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte 30. September 2024

 

Emmerich, den 30. September 2024

gez. Ingo Landers

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. September 2024

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