Roggenkamp
GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.000,00 |
52.746,00 |
| I.
Sachanlagen |
48.000,00 |
52.746,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
185.713,45 |
86.750,04 |
| I.
Vorräte |
149.000,00 |
64.637,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.001,86 |
20.119,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.711,59 |
1.992,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.688,28 |
5.897,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
239.401,73 |
145.393,93 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.126,18 |
14.957,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
24.007,06 |
-18.359,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
33.568,65 |
-28.966,31 |
| B.
Rückstellungen |
1.139,96 |
4.639,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
203.135,59 |
125.796,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
239.401,73 |
145.393,93 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzes aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde
der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist das Berichtsunternehmen eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der
Roggenkamp GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm des
§ 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
bewertet. Im einzelnen wurde wie folgt verfahren:
Das
Sachanlagevermögen wurde gemäß
§ 6 Abs. 1 EStG mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften gemäß
§ 7 Abs. 1 oder Abs. 2 EStG vorgenommen.
Abschreibungen auf Zugänge beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens erfolgte pro rata
temporis.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von 150 bis 1.000 EUR werden im Jahr des
Zugangs in einen
Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre
gleichmäßig abgeschrieben.
Die
in Arbeit befindlichen Bauaufträge wurden
aufgrund der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen
sachgerecht ermittelt.
Die
Forderungen
und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß A 31c EStR unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte des
Unternehmens geführt von
Herrn Stefan Roggenkamp, Oberhausen
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter Stefan Roggenkamp
bestanden zum 31. Dezember 2010 Verbindlichkeiten in
Höhe von 3.032,37 EUR.
Oberhausen, 21. März 2011
gez. Stefan Roggenkamp
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2011 festgestellt.
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