Beteiligungsgesellschaften
Partyservice Hagedorn GmbHLiquidiert
30880 Laatzen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Hagedorn seit 10.3.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Partyservice Hagedorn GmbHLaatzenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhanga. Erforderliche Angaben Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten 1.1 davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB) Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss der Partyservice Hagedorn GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde im Jahr 2001 aktiviert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nach seiner geschätzten Nutzungsdauer über 15 Jahre planmäßig abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund geänderter Wertverhältnisse wurden im Berichtsjahr nicht nötig. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffunskosten berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen Wertpapiere wurden zunächst zu Anschaffungskosten und dann zum Verkehrswert angesetzt, da diese zur Rückdeckung der Pensionsrückstellung gedient haben und mit dieser im Berichtsjahr auch verrechnet worden sind. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Im Berichtsjahr wurden Forderungsverluste in Höhe von 11 T€ erfasst. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden Geschäftsjahr führen. Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden. Die Rückstellung für Aufbewahrung von Unterlagen wurde abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Angabe zur Geschäfts- oder Firmenwertabschreibung (§ 285 Nr. 13 HGB) Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre festgelegt. Die planmäßige Verteilung auf 15 Jahre entspricht der tatsächlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. 3.2 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3.3 Angaben zu den Pensionsrückstellungen ( § 285 Nr. 24 HGB ) Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung des versicherungsmathematischen Berechnungsverfahrens (PUC-Methode) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde ein Zinssatz von 4,53 %, Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie die Richttafeln 2005 G nach Heubeck zugrunde gelegt. 3.4 Angaben zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285 Nr. 25, § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände und Schulden nach § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 105,4 T€. Diese wurden mit dem Deckungsvermögen (121,5 T€) gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen dienen verpfändete Wertpapiere. Der beizulegende Zeitwert der verpfändeten Wertpapiere beträgt zum Bilanzstichtage 121,5 T€, so dass sich nach Verrechnung dieses Betrages mit dem Wert der Pensionsrückstellung (105,4 T€) ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung von 16,2 T€ ergibt. 3.5 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB) Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe der Sicherheiten) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen. a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 327,2 T€. b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 29,4 T€. c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, betragen 169,1 T€. Bei den Sicherheiten handelt es sich um Sicherungsübereignungen. davon aus Steuern: € 35.127,54 (€ 44.610,84) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 0,00 (€ 0,00) 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Angaben über die Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten Geschäftsführer vertreten: Stephan Hagedorn, Betriebswirt des Handwerks (01.01. bis 31.12.) Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 4.2 Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 Abs.1 HGB) Das vorliegende Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von € 113.694,48. Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen werden. 5. Unterschrift der Geschäftsleitung
Laatzen, den 16. September 2015 Partyservice Hagedorn GmbH gez. Stephan Hagedorn sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2015 festgestellt. |
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