Moosdach GmbHLiquidiert

Eremitage 3, 96155 Buttenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 8405
Vorher
Löwenbräukeller Buttenheim GmbH
Eingetragen
11.1.2016
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenAusschank von Getränken a. n. g.Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Gegenstand
Der Betrieb einer Gastwirtschaft.

Historie

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Management

NameRolle
Max Modschiedler
seit 19.9.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Max Modschiedler
Buttenheim
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Löwenbräukeller Buttenheim GmbH

Buttenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ



AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

7.539,00

8.673,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

4.950,00

4.685,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

9.217,58

6.061,10

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

70.827,64

98.476,80

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.534,53

3.442,92

Summe Aktiva

96.068,75

121.338,82



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

25.000,00

25.000,00

I. Gezeichnetes Kapital

II. Bilanzgewinn

30.921,75

27.748,71

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

4.514,00

16.042,00

C. Verbindlichkeiten

35.633,00

52.548,11

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

96.068,75

121.338,82

ANHANG

Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 folgende und 264 folgende HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), 274 a, 276 und 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 42 Abs. 3 GmbHG in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung nach Änderung durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17. Juli 2015 und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Vorjahresbeträge wurden nicht an die geänderte Bilanzierung und Bewertung angepasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird aufgrund der wirtschaftlichen Abnutzung festgelegt. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Die unfertigen und fertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwert­berichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allge­meinen Kreditrisikos angesetzt.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst. (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht gegeben . (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Bewertungsstetigkeit § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 HGB).

-

Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)

2019

2018

- Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer

Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

0,00 €

0,00 €

- Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch

Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind

14.065,55 €

18.336,05 €

-

Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Wirtschaftsjahr wurden durchschnittlich 36 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Buttenheim, den 19. Februar 2020

gez. Max Modschiedler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Februar 2020

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