garbou
GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2024
EUR |
30.6.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
760.000,13 |
797.723,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.948,20 |
2.580,20 |
| II.
Sachanlagen |
137.774,00 |
174.865,00 |
| III.
Finanzanlagen |
620.277,93 |
620.277,93 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.498.594,74 |
2.435.823,96 |
| I.
Vorräte |
1.561.884,32 |
1.494.204,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
889.620,36 |
322.639,47 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
8,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.090,06 |
618.979,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
552,05 |
8.541,76 |
| Aktiva |
3.259.146,92 |
3.242.088,85 |
Passiva
|
|
30.6.2024
EUR |
30.6.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.445.929,65 |
2.435.744,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
600.000,00 |
600.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.615.744,06 |
1.501.453,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
230.185,59 |
334.290,14 |
| B.
Rückstellungen |
120.015,84 |
115.789,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
693.201,43 |
690.554,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
193.201,43 |
190.554,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
500.000,00 |
500.000,00 |
| Passiva |
3.259.146,92 |
3.242.088,85 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die garbou GmbH hat ihren Sitz in Wuppertal und ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der
Nummer HR B 26590 eingetragen.
Der Jahresabschluss der garbou GmbH, Wuppertal, zum
30.06.2023 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.07. und endet am
30.06. eines jeden Jahres.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Stichtagskurs
umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung werden entsprechend in der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesen.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Entwicklungskosten angesetzt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, planmäßig linear
über eine Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände von 3 bis 15 Jahren.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei
Vorliegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen
vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
4. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
Für das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
Pauschalwertberichtigung i.H.v. 0 % bezogen auf den
Nettoforderungsbestand gebildet.
6. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
8. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
9. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
10. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen keine Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr aus.
Der Posten Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände beinhaltet Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von 8,15 € (Vorjahr:
150,95 €). Die Forderungen resultieren aus
Auslagen.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen, bis auf einen Betrag
von 500.000,00 € (Vorjahr:
500.000,00 €), keine Restlaufzeiten von mehr als
einem Jahr aus. Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen entsprechend
193.201,43 € (Vorjahr: 190.554,86 €).
In den Verbindlichkeiten sind keine mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen wurden
Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe
von 22.506,90 € (Vorjahr: 79.099,45 €)
erfasst.
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von 44.523,17 € (Vorjahr: 25.670,46 €).
V. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 8 (Vorjahr: 8).
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB
Folgende Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag.
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Gesamtbetrag
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Gewährte Pfandrechte und sonstige
Sicherheiten
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Bürgschaften
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200.000,00 €
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Keine 0,00 €
|
davon betreffend die Altersversorgung
|
0,00 €
|
Keine 0,00 €
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davon ggü. verbundenen Unternehmen
|
200.000,00 €
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Keine 0,00 €
|
davon ggü. assoziierten Unternehmen
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0,00 €
|
Keine 0,00 €
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3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind.
sonstige Berichtsbestandteile
Wuppertal, 24.10.2024
garbou GmbH
Geschäftsführer
Raoul Finzenhagen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2024
festgestellt.
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