HVI
Immobilien GmbH
Wadern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.120,00 |
20.023,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.120,00 |
20.023,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.245,33 |
58.237,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.752,64 |
49.954,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.492,69 |
8.283,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
273,72 |
686,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
41.639,05 |
78.947,08 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.163,58 |
21.181,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.818,09 |
30.520,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.018,33 |
-26.702,10 |
| B.
Rückstellungen |
3.133,48 |
4.347,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.341,99 |
53.417,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.776,99 |
47.432,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
41.639,05 |
78.947,08 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010 gemäß
§ 264 Abs. 1 HGB
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB).
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII
2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung
ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Sonstige Pflichtangaben
1. Geschäftsführerin der Gesellschaft ist
Frau Karin Beyer, Wadern.
2. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Außerdem wurde die Erleichterung des §
274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 25.987,30 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 25.199,81 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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