JF TOURS INNOVATION GmbHLiquidiert

40724 Hilden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 74440
Eingetragen
28.5.2004
Branche
ReiseveranstalterVermittlungstätigkeiten für BeherbergungsdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die Personenbeförderung
Gegenstand
Die Veranstaltung von Gruppenfernreisen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Johannes Frangenberg
seit 27.10.2023
Liquidator

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

JF TOURS INNOVATION GmbH i.L.

Hilden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2023

Bilanz

Aktiva

30.9.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 98.782,27 121.572,29
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.433,00 13.383,00
II. Sachanlagen 96.349,27 108.189,29
B. Umlaufvermögen 2.194.667,90 3.275.451,34
I. Vorräte 0,00 488.526,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 287.710,48 352.672,35
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.906.957,42 2.434.252,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.858,26 14.835,71
Aktiva 2.298.308,43 3.411.859,34

Passiva

30.9.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.689.860,29 668.543,13
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 1.664.295,70 642.978,54
davon Gewinnvortrag 642.978,54 487.738,95
B. Rückstellungen 300.869,57 411.586,57
C. Verbindlichkeiten 307.578,57 2.331.729,64
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 307.578,57 2.331.729,64
Summe Passiva 2.298.308,43 3.411.859,34

Anhang

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der JF TOURS INNOVATION GmbH i.L., Hilden (Düsseldorf, HRB 74440) zum 30.09.2023 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungsle­gungs­vor­schriften des Han­delsge­setzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Be­stimmungen des GmbH-Ge­setzes auf­gestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im An­hang ge­macht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.

Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträch­ti­gung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Veranstaltung von Gruppenfernreisen.

2.  Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1  Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab­grenzungs­posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts ande­res bestimmt ist.

Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträ­gen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Sal­dierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungs­abgren­zungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend geglie­dert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäfts­be­trieb dau­ernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2  Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem ste­hen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegen­stände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewer­tet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 30.09.2023 ent­standen sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst da­nach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunk­ten der ent­sprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.3  Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaf­fungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei den imma­teriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbewegli­chen und bewegli­chen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmä­ßige linea­re Ab­schreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nut­zungsdauer vor­ge­nommen.

Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Ver­mö­gens­ge­genstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaf­fungs­wert bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerli­chen Sofortab­schreibung i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wer­den mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch ange­messene Einzel- und/oder Pau­schalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Ab­schlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewie­sen.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bindlich­keiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden al­le erkennbaren Ri­siken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausge­wie­sen. So­weit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr be­steht, ist eine Abzin­sung un­ter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Markt­zinssätze der Deutschen Bun­desbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung für statistische Kosten­steigerungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

2.4  Angaben zu Bewertungsvereinfachungen

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind grundsätzlich mit dem De­vi­senkas­samittelkurs am Bilanzstichtag bewertet worden.
Soweit hier allerdings bei den Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit überhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag der Kurs am Tage des Geschäfts­vor­falles bei Forde­rungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist er nur in diesen Fällen angesetzt; das Höchstwertprinzip i.S.d. § 253 Abs. 1 S. 1 HGB wurde hier beachtet.

3.  Erläuterungen zur Bilanz

3.1  Eigenkapital

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2023 ist noch nicht beschlossen worden.

Die Ge­schäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu ver­wenden:


Gewinnvortrag
01.01.2023

EUR
642.978,54
+
Jahresüberschuss
2023

EUR
1.021.317,16
=
Zwischensumme
2023

EUR
1.664.295,70
./.
Vorabausschüttungen
2023

EUR
0,00
=
Bilanzgewinn
30.09.2023

EUR
1.664.295,70
=
Vortrag
30.09.2023

EUR
1.664.295,70


3.2  Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 307.578,57 passivierten Ver­bind­lich­kei­ten glie­dern sich wie folgt auf:


Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR
307.578,57
(Vorjahr: EUR
2.331.729,64
)

Restlaufzeit über einem Jahr:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)

Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)



4.  Ergänzende Angaben

4.1  Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:
·  Johannes Frangenberg, Geschäftsführer (einzelvertretungsberechtigt)

4.2  Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 14,0 Arbeitnehmer beschäftigt.

4.3  Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern
 gemäß § 285 Nr. 9c HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG

·  Forderungen aus dem Verrechnungskonto (#1591-0): EUR 4.588,11

4.4  Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres
 gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Die JF TOURS INNOVATION GmbH wur­de durch Gesellschafterbeschluss vom 30. Sep­tember 2023 aufgelöst. Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgte am 17. Oktober 2023 (siehe UVZ-Nr. 1110/2023 des Notars Dr. Alexander Stallknecht). Zum Liquidator der Ge­sellschaft wurde Herr Johannes Frangen­berg bestellt.

Die Corona-Pandemie wirkt sich auf die gesamte Reisebranche und damit auf das Unternehmen selbst dahingehend aus, dass erst ab Juli 2022 wieder eine Einreise nach Japan möglich ist und so­mit deut­liche  Umsatzreduktionen zu verzeichnen sind.

4.5  Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 14.524,09.

Hilden, 03. Dezember 2024

Geschäftsführung: __________________________

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024 festgestellt.

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