Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 91408
Eingetragen
23.6.2017
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBetrieb von SportanlagenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Die Anpachtung und Betriebsführung des Hotel- und Wellnessbetriebes mit Saunaanlage Hof Hahn in 50170 Kerpen-Sindorf, Europaring.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
48.00%
26.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Kerpen
24.000 €
48.00%
Bergheim
13.000 €
26.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hof Hahn GmbH

Kerpen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 263.388,00 266.722,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.847,00  
II. Sachanlagen 259.541,00 266.722,00
B. Umlaufvermögen 937.099,90 885.084,91
I. Vorräte 47.114,49 42.134,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 641.999,85 625.140,77
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 431.812,99 431.812,99
davon gegen Gesellschafter 139.773,17 139.773,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 247.985,56 217.809,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 28.596,12 4.910,00
Aktiva 1.229.084,02 1.156.716,91

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 543.779,51 418.113,53
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 368.113,53 294.203,33
III. Jahresüberschuss 125.665,98 73.910,20
B. Rückstellungen 76.655,28 192.777,13
C. Verbindlichkeiten 608.649,23 545.826,25
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 608.649,23 545.826,25
Summe Passiva 1.229.084,02 1.156.716,91

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss der Firma Hof Hahn GmbH wurde aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

Die Erstellung der Bilanz erfolgte unter Anwendung des § 266 Abs. 1 HGB.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurde neben den unmittelbaren zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrige Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
EUR
Ausleihungen 0,00
Forderungen 139.773,17
Verbindlichkeiten 0,00

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahren und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 337.500,0 (Vorjahr: EUR 387.500,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00.

Angaben zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 431.812,99.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 157.105,46.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer: Vanessa Köhnlein Becker  ausgeübter Beruf:  Kauffrau

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer

Zu den Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet:

Kreditentwicklung Betrag
EUR
Stand bisheriger Kredite 0,00
Rückzahlungen im Berichtsjahr 0,00
Neuvergaben im Berichtsjahr 0,00
= neuer Kreditbestand 0,00

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt EUR 125.665,98 €

In die Rücklagen werden EUR 0,00 eingestellt.

Zur Ausschüttung ist ein Betrag von EUR 0,00 vorgesehen.

Auf neue Rechnungen wird ein Jahresüberschuss von 125.665,98 € vorgetragen.



sonstige Berichtsbestandteile


gez. Becker-Köhnlein


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2025 festgestellt.

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