Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH

Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 173950
Eingetragen
28.1.2016
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Aufteilung, Entwicklung, Baureifmachung und Bebauung sowie die Verwertung und der Vertrieb von Grundstücken insbesondere des Grundstücks "Elisabeth-Aue", Rosenthaler Weg neben 1g und Rosenthaler Weg 1g in Berlin-Pankow.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Kathrin Drogosch
seit 4.12.2024
Geschäftsführer
Jochen Kellermann
seit 6.6.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
Germany
250.000 €
50.00%
GESOBAU AG
Germany
250.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die strategische Ausrichtung der Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH (Entwicklungsgesellschaft oder Gesellschaft) liegt in der Entwicklung der Grundstücksflächen (der sogenannten Elisabeth-Aue im Norden von Berlin-Pankow) mit rund 709.000 m 2 zu einem neuen, sozial und funktional gemischten Stadtquartier mit rund 5.000 Wohnungen für 10.000 bis 12.000 Bewohner nebst der erforderlichen sozialen und nahversorgenden Infrastruktur.

Es sind Stadtplanungs- und Erschließungsleistungen zu erbringen, städtebauliche Konzepte im Wettbewerbsverfahren zu entwickeln sowie das erforderliche Planungsrecht zu erlangen. In diesem Zusammenhang sind städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge mit dem Land Berlin abzuschließen.

Die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH wird auf Basis des Planungsrechts die Erschließung des neuen Stadtquartiers planen, umsetzen und die Baulandflächen für die Nutzungsarten Wohnen und Gewerbe an die GESOBAU AG, die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und Dritte veräußern.

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2023 weiterhin geprägt von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie von den Unsicherheiten aus dem neu aufgeflammten Nahostkonflikt. Die hohe Inflation führte zu einer Konsumzurückhaltung der Verbraucher und ließ die Europäische Zentralbank die Leitzinsen kräftig anheben. Nachdem die Inflationsrate in Deutschland im Oktober 2022 einen Rekordwert von 10,4 % verzeichnete, ist der Verbraucherpreisindex auf 3,7 % im Dezember 2023 gesunken. Im Jahresdurchschnitt 2023 betrug die Jahresteuerungsrate bei den Verbraucherpreisen laut Statistischem Bundesamt 5,9 %. Nach dem enormen Energiepreisanstieg im Jahr 2022 (+29,7 %), verteuerten sich die Energieprodukte im Jahr 2023 um 5,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die Preise für Haushaltsenergie erhöhten sich im Jahr 2023 durchschnittlich um 14,0 %. Während vor allem Erdgas (+14,7 %) und Strom (+12,7 %) teurer wurden, verbilligte sich leichtes Heizöl im Jahresdurchschnitt 2023 deutlich (- 22,2 %).

Durch die anhaltend schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland laut Prognose des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die nach wie vor hohen Preise und die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch gestiegene Zinsen dämpften die Konjunktur.

Die Preissteigerungen im Baubereich halten weiter an. So lagen die Preise für den Neubau von Wohngebäuden (Bauleistungen am Bauwerk) im November 2023 laut Statistischem Bundesamt deutschlandweit im Durchschnitt um 4,3 % über denen vom November 2022.

Vor dem Hintergrund der hohen Inflationsraten und der flächendeckenden Straffung des geldpolitischen Kurses anderer Notenbanken hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2022 erstmals seit 11 Jahren die Leitzinsen im Euroraum erhöht und seitdem mehrfach weitere Zinserhöhungen vorgenommen. Die letzte EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung fand am 14. Dezember 2023 statt. Hier hat die EZB die Leitzinsen unverändert gelassen. Zum Ende des Jahres 2023 lag der Leitzinssatz bei 4,50 % p.a. und der Zinssatz für die Einlagefazilität bei 4,00 % p.a.

Die Entwicklung der Immobilienwirtschaft

Die Immobilienwirtschaft ist und bleibt ein wesentlicher Stabilitätsfaktor der deutschen Wirtschaft. Wohnen bleibt ein Grundbedürfnis und damit Ausgangspunkt des lebendigen, sozialen Miteinanders. Nach einem jahrelangen Anstieg der Immobilienpreise, sind die Preise für Wohnimmobilien im 3. Quartal 2023 um durchschnittlich 10,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken. Laut Statistischem Bundesamt war dies der stärkste Rückgang der Wohnimmobilienpreise gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt vor Preisübertreibungen in einigen Städten und Marktsegmenten und hält Preiskorrekturen insbesondere bei Eigentumswohnungen und Baugrundstücken in Metropolen wie Berlin, Hamburg und München in den nächsten Jahren für möglich. Auch wenn man hierbei berücksichtigen muss, dass Immobilienpreise mit Verzögerung auf Krisen reagieren, ist ein Einbruch der Preise derzeit nicht zu erwarten. Der deutsche Immobilienmarkt beweist seine Resilienz in Krisenzeiten.

Die Situation der Wohnungswirtschaft in Berlin

Die Wohnungsnachfrage in Berlin steigt seit Jahren ungemindert an. Dies resultiert vornehmlich aus dem anhaltenden Wachstum der Einwohner- und Haushaltszahlen. Bereits zum 31. Dezember 2022 hatten rund 3,85 Millionen Personen ihren Erstwohnsitz in der Hauptstadt, so viele wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zählte Berlin zum 30. Juni 2023 insgesamt 3,87 Millionen Einwohner*innen und verzeichnet damit einen weiteren Zuwachs. Das Einwohnerwachstum Berlins der letzten Jahre beeinflusst die Mietentwicklung nachhaltig.

Bei den Baupreisen waren im Berichtsjahr weiterhin Preissteigerungen zu beobachten. In Berlin lagen die Preise für den Neubau von Wohngebäuden (Bauleistungen am Bauwerk) im November 2023 laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im Durchschnitt um 5,3 % über denen vom November 2022.

Geschäftsverlauf der Entwicklungsgesellschaft

Das Geschäftsjahr 2023 ist für die Entwicklungsgesellschaft erfolgreich verlaufen. Der Geschäftsbetrieb der Entwicklungsgesellschaft wurde seit 2016 auf die Bewirtschaftung der Grundstücksflächen umgestellt. Seit dem 01. März 2017 nimmt die GESOBAU AG im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages die Grundstückseigentümeraufgaben wahr.

Ertragslage

Die Entwicklungsgesellschaft erzielte im Jahr 2023 mit -150 T€ einen um 62,5 % geringeren Jahresfehlbetrag gegenüber dem Planansatz von -400 T€.

Im Zuge der Vorbereitung der Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft liegen die Aufwendungen für Hausbewirtschaftung mit 37 T€, auf Grund ungeplanter Ausgaben für Maßnahmen der Verkehrssicherung, um 33,7 % über den Planansätzen (27 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 151 T€ um 16,8 % unter den Planansätzen (179 T€), da geplante Raumkosten nicht realisiert wurden.

Weiterhin sind geplante Personalkosten (150 T€) und Zinsaufwendungen (77 T€) nicht entstanden.

Vermögens- und Finanzlage

Das Stammkapital der Gesellschaft von 500 T€ wird jeweils zu 50 % von der GESOBAU AG, Berlin und der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin, gehalten. Die Vermögenslage der Entwicklungsgesellschaft zeigt ein ausgeglichenes Bild. Die Gesellschaft verfügt über eine solide Eigenkapitalausstattung. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 99,2 % (Vorjahr: 99,3 %). Die Liquidität der Gesellschaft war im Berichtsjahr zu jeder Zeit gesichert.

Organisation

Gegenstand der Entwicklungsgesellschaft ist der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Aufteilung, Entwicklung, Baureifmachung und Bebauung sowie die Verwertung und der Vertrieb von Grundstücken insbesondere des Grundstücks Elisabeth-Aue. Der Geschäftsbetrieb wurde auf die Bewirtschaftung der Grundstücksflächen umgestellt. Es wurden hierzu die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt.

Mitarbeitende

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeitenden.

Nachhaltigkeit

In der Unternehmenskultur und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ist fest verankert, einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der Region zu leisten und dabei negative Auswirkungen für Umwelt, Menschen und Gesellschaft möglichst gering zu halten. Kern der Strategie ist die Entwicklung von Wohnbauland zur signifikanten Erhöhung des Wohnungsneubaus auch durch soziale Wohnungen.

Arbeitsweise von Geschäftsführung und Gesellschafterausschuss

Geschäftsführung und Gesellschafterausschuss arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse des Unternehmens zusammen. Die Geschäftsführung besteht zurzeit aus zwei Mitgliedern und der Gesellschafterausschuss aus vier Mitgliedern. Die Geschäftsführung leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung.

In den Gesellschafterausschusssitzungen werden regelmäßig aktuelle Fragen erörtert. Außerhalb dieser Treffen informiert die Geschäftsführung den Vorsitzenden des Gesellschafterausschusses mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Zu den wesentlichen Bestandteilen der Geschäftssteuerung und Kontrolle der Entwicklungsgesellschaft gehört insbesondere auch ein aktives Risikomanagement. Es erfasst alle Unternehmensaktivitäten und beinhaltet auf der Basis einer klar definierten Risikostrategie neben dem internen Überwachungssystem und Controlling auch ein systematisches und permanentes Vorgehen hinsichtlich Risikoinventur, -controlling und -berichterstattung.

Aktives Risikomanagement

Das Risikomanagement ist darauf ausgerichtet, alle für die Unternehmung wesentlichen Risiken frühzeitig zu erkennen, laufend zu überwachen und abgestimmte Steuerungsmaßnahmen einzuleiten. Unternehmerisches Risiko definiert sich dabei als negative Abweichung von Planwerten beziehungsweise erwarteten Zukunftswerten. Es ist nicht möglich alle Risiken zu vermeiden oder zu transferieren, es geht vielmehr darum, im Rahmen des bestehenden Risikomanagementsystems, Risiken transparent zu machen und sie zu quantifizieren, um die Handlungsspielräume bei der Wahrnehmung von Chancen zu verbessern.

Die Risikosteuerung erfolgt derzeit über die Unternehmensplanung, die sich über das Berichtsjahr sowie vier Folgejahre erstreckt. Das interne Berichtswesen stellt einen weiteren zentralen Aspekt der Risikosteuerung dar. Über Risiken oder Fehlentwicklungen, die außerhalb der regelmäßigen Berichtszeiträume auftreten, berichtet das Risikomanagement im Bedarfsfall sofort.

Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontrollsystem umfasst auch die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit der Rechnungslegung, zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bezieht sich als Teil des internen Kontrollsystems auf Kontroll- und Überwachungsprozesse der Rechnungslegung, insbesondere bei handelsbilanziellen Positionen, die Risikoabsicherungen des Unternehmens erfassen.

Die wesentlichen Merkmale des bei der Entwicklungsgesellschaft bestehenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Es gibt eine klare Aufbau- und Ablauforganisation mit eindeutigen Verantwortlichkeiten.

Die Funktionen der am Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche des Rechnungswesens und des Controllings sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.

Es wird von der Entwicklungsgesellschaft vollumfänglich Standardsoftware (im Wesentlichen SAP ECC 6.0) eingesetzt. Die Systeme sind durch entsprechende Einrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt.

Ein adäquates Richtlinienwesen ist eingerichtet und wird laufend aktualisiert.

Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Stellen werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.

Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft; dies geschieht auch durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden Plausibilitätsprüfungen statt, z. B. im Rahmen von Zahlungsläufen.

Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess stellt damit sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von Standard-Software sowie klare gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben bilden die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie umfassende Kontroll- und Überprüfungsmechanismen, insbesondere Plausibilitätskontrollen und das Vier-Augen-Prinzip, stellen eine korrekte und aussagefähige Rechnungslegung sicher.

Keine bestandsgefährdenden Risiken

Insgesamt ist festzustellen, dass zum 31. Dezember 2023 keine Risiken vorliegen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Die Tätigkeit der Entwicklungsgesellschaft erstreckt sich vorerst auf eine Grundstücksverwaltung, da die Umsetzung des Projekt-Grundlagen-Vertrages zur Entwicklung der Elisabeth-Aue zunächst ausgesetzt wurde.

Nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhauses wurden die Gespräche zwischen den Vorständen bzw. Geschäftsführern von GESOBAU und HOWOGE sowie SenSBW auf Basis des neuen Koalitionsvertrages intensiviert.

Es wurde vereinbart, die Rahmenbedingungen und gemeinsamen Ziele der Projektentwicklung in einem aktualisierten Projektgrundlagenvertrag (PGV) zu fixieren.

Entsprechenserklärung der Entwicklungsgesellschaft zum Berliner Corporate Governance Kodex

Die Entwicklungsgesellschaft wendet den Berliner Corporate Governance Kodex in der jeweiligen von der für die Beteiligungsführung zuständigen Stelle des Landes Berlin herausgegebenen Fassung an. Die GESOBAU AG und die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH geben als Gesellschafter die Entsprechenserklärung für die Entwicklungsgesellschaft ab.

Chancen der künftigen Entwicklung

Der Geschäftsbetrieb der Entwicklungsgesellschaft wurde auf die Bewirtschaftung der Grundstücksflächen umgestellt. Die Grundstückseigentümeraufgaben werden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages von der GESOBAU AG wahrgenommen.

Im Jahr 2023 wurde durch die Entwicklungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) ein Flächenstrukturkonzept für das Planareal fertiggestellt und ein Entwurf für einen neuen Projekt-Grundlagen-Vertrag (PGV) erarbeitet. Der PGV ist mittlerweile endabgestimmt und soll noch im 1. Quartal 2024 unterzeichnet werden. Seit Januar 2024 erfolgen interne Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes unmittelbar nach Unterzeichnung des PGV.

Die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH, die GESOBAU AG und die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH haben sich bereit erklärt, schon vor Abschluss des aktualisierten Projekt-Grundlagen-Vertrags die vorgezogene Bearbeitung des B-Plan-Verfahrens für einen ersten Bauabschnitt inhaltlich und finanziell zu unterstützen und organisatorisch vorzubereiten.

Eine vollständige Aufnahme des Geschäftsbetriebs der EGE ist von der Akquise, Einstellung und Einarbeitung von Mitarbeiter*innen für Projektmanagement, Ingenieur*in für Stadttechnik, Partizipation, Teamassistenz und kaufm. Projektleitung abhängig. Zudem sollen Leistungen für Projektsteuerung, Verfahrenssteuerung und technische Planungen und Gutachten in den Phasen Projektentwicklung, Planungsrecht und Planung extern vertraglich gebunden werden.

Perspektivisch kann dann die Erarbeitung eines oder mehrerer B-Pläne mit vorlaufendem städtebaulichen Werkstattverfahren bis 2027 so weit vorangetrieben werden, dass im Jahr 2028 die Festsetzung für das Gesamtareal des NSQ erfolgen könnte. Dies würde für den ersten Bauabschnitt (ISS und 500 Wohneinheiten) einen frühestmöglichen Baubeginn von vorbereitenden Tiefbaumaßnahmen im Februar 2026 und für das Gesamtareal einen Baubeginn der Tief-/Hochbaumaßnahmen im Jahr 2029 ermöglichen.

Prognosebericht

Die Geschäftsführung erwartet für das Jahr 2024 Umsatzerlöse von 33 T€ sowie ein Jahresergebnis von - 444 T€.

 

Berlin, den 22. Februar 2024

gez. Stefan Schautes

gez. Jochen Kellermann

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Umlaufvermögen
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke 17.512.142,69 15.892.590,03
II. Sonstige Vermögengsgegenstände 1.916,29 99,70
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.584.151,89 1.527.759,15
19.098.210,87 17.420.448,88
B. Rechnungsabgrenzungsposten 3.713,00 3.907,84
19.101.923,87 17.424.356,72

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 500.000,00 500.000,00
II. Kapitalrücklage 19.400.000,00 17.600.000,00
III. Verlustvortrag -798.407,41 -648.990,34
IV. Jahresfehlbetrag -149.970,72 -149.417,07
18.951.621,87 17.301.592,59
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 9.835,00 62.764,20
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Vermietung 3.037,46 7.805,64
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 134.850,79 51.587,69
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.972,15 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 606,60 606,60
davon aus Steuern: € 606,60 (Vorjahr: € 606,60) 140.467,00 59.999,93
19.101.923,87 17.424.356,72

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Anhang 2023 2022
1. Umsatzerlöse
aus der Hausbewirtschaftung (5) 29.441,55 29.141,04
2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 814,85
3. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen
Aufwendungen für Hausbewirtschaftung (6) 36.671,13 73.110,79
Abschreibungen auf Sachanlagen 0,00 0,00
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) 150.776,26 106.262,17
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.083,17 0,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 48,05 0,00
7. Ergebnis nach Steuern -149.970,72 -149.417,07
8. Jahresfehlbetrag -149.970,72 -149.417,07

Anhang des Jahresabschlusses 2023

A. Allgemeine Angaben

Die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH (Entwicklungsgesellschaft oder Gesellschaft) hat ihren Sitz in 10367 Berlin, Stefan-Heym-Platz 1. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer HRB 173950 B im Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss der Entwicklungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) unter freiwilliger Berücksichtigung der "Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen" in der jeweils aktuellen Fassung aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gliederung der Formblatt-Verordnung ist um die Position Verbindlichkeiten aus Vermietung ergänzt worden. Hier werden die vorausgezahlten Mieten und Pachten sowie sonstige Verbindlichkeiten aus Mietverhältnissen ausgewiesen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden unverändert folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Die Grundstücke des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.

C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

(1) Zum Verkauf bestimmte Grundstücke

Die Grundstücke in Berlin Pankow sind mit Anschaffungskosten in Höhe von 15.194 T€ bilanziert. Die Anschaffungsnebenkosten betragen 2.318 T€.

(2) Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 500 T€ und wird jeweils zu 50 % von der GESOBAU AG, Berlin und der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin, gehalten. Darüber hinaus wird in Höhe von 19.400 T€ eine Kapitalrücklage aus der unentgeltlichen Einbringung des Grundstücks "Elisabeth-Aue" (11.400 T€) und aus Bareinlagen (8.000 T€) ausgewiesen, die jeweils zu 50 % von der GESOBAU AG und der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH erbracht wurden. Von den Einlagen wurden in 2021 2.700 T€ und in 2023 1.800 T€ zur Finanzierung des Ankaufs von zwei angrenzenden Grundstücken erbracht.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 150 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.

(3) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sie setzen sich wie folgt zusammen (Angaben in T€):

2023 2022
Ausstehende Rechnungslegung 2 59
Abschluss- und Prüfungskosten 8 4
Gesamt 10 63

(4) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt (Angaben in T€):

Gesamt mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
Verbindlichkeiten aus Vermietung 3 3
(Vorjahr) (8) (8)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 135 135
(Vorjahr) (52) (52)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 2
(Vorjahr) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 1 1
(Vorjahr) (1) (1)
Gesamt 141 141
(Vorjahr) (60) (60)

II. Gewinn- und Verlustrechnung

(5) Umsatzerlöse

Die Entwicklungsgesellschaft erzielt Umsatzerlöse ausschließlich im Inland aus den bestehenden Pachtverträgen.

(6) Aufwendungen für Hausbewirtschaftung

Unter den Aufwendungen für Hausbewirtschaftung (37 T€; Vorjahr: 73 T€) werden die Betriebskosten (22 T€; Vorjahr: 22 T€), Kosten für die Verkehrssicherung (14 T€; Vorjahr: 49 T€) sowie sonstige Kosten der Hausbewirtschaftung (1 T€; Vorjahr: 2 T€) ausgewiesen.

(7) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Verwaltungskosten in Höhe von 138 T€ (Vorjahr: 95 T€) sowie Serviceleistungen aus den Geschäftsbesorgungsverträgen mit den Gesellschaftern in Höhe von 12 T€ (Vorjahr: 11 T€).

D. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Abschlussprüferhonorar

Für Abschlussprüfungsleistungen, die der Abschlussprüfer für die Gesellschaft erbracht hat, wurde im Berichtsjahr ein Honorar von 8 T€ als Aufwand erfasst.

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführung

Stefan Schautes Bereichsleiter Neubau der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Jochen Kellermann Fachbereichsleiter Investitionsmanagement der GESOBAU AG

Gesellschafterausschuss

Die Gesellschaft hat aufgrund von Regelungen im Gesellschaftsvertrag einen Gesellschafterausschuss. Dieser hat im Wesentlichen die Aufgabe, die Interessen der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung zu wahren. Mitglieder des Gesellschafterausschusses sind:

Jörg Franzen GESOBAU AG, Berlin
(Vorsitzender) Vorsitzender des Vorstandes
Ulrich Schiller HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin
(stellvertretender Vorsitzender) Geschäftsführer
Katharina Greis HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin
Geschäftsführerin
(ab dem 01. April 2023)
Christian Wilkens GESOBAU AG, Berlin
Mitglied des Vorstandes

Bezüge

Die Geschäftsführer erhielten keine Bezüge von der Gesellschaft. Auch die Mitglieder des Gesellschafterausschusses erhielten im Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft verfügt über kein eigenes Personal. Bei Bedarf werden von der GESOBAU AG und der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH im Rahmen von Serviceverträgen notwendige Leistungen erbracht.

Konzernverhältnisse und Gesellschafter

Die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH, Berlin, ist im Geschäftsjahr 2023 ein Gemeinschaftsunternehmen. Die Kapitalanteile gliedern sich wie folgt:

GESOBAU AG, Berlin 50%
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin 50%

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der GESOBAU AG mit Sitz in 13187 Berlin, Stiftsweg 1, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), unter der Nummer HRB 396 B, gemäß § 310 HGB einbezogen. Der Konzernabschluss der GESOBAU AG bildet den kleinsten und größten Konsolidierungskreis und wird im Unternehmensregister offengelegt.

Ferner wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH mit Sitz in 10367 Berlin, Stefan-Heym-Platz 1, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), unter der Nummer HRB 44819 B, gemäß § 310 HGB einbezogen. Der Konzernabschluss der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH bildet den kleinsten und größten Konsolidierungskreis und wird im Unternehmensregister offengelegt.

Nachtragsbericht

Nach dem 31. Dezember 2023 sind Vorgänge von besonderer Bedeutung, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen könnten, nicht eingetreten.

 

Berlin, den 22. Februar 2024

gez. Stefan Schautes

gez. Jochen Kellermann

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 26. Februar 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wehner, Wirtschaftsprüfer

Köhler, Wirtschaftsprüferin

Auszug aus dem Gesellschafterbeschluss der Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH, Berlin, im schriftlichen Verfahren

Jahresabschluss 2023

Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss mit einem Jahresfehlbetrag von 149.970,72 € und einer Bilanzsumme von 19.101.923,87 € für das Geschäftsjahr 2023 fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

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