ARFF-Services GmbH
Böhlen
(vormals: Leipzig)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
975.358,00 |
707.262,14 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.350,00 |
6.240,00 |
| II.
Sachanlagen |
971.008,00 |
701.022,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
48.535,59 |
318.707,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.763,39 |
128.306,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.000,00 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.772,20 |
190.400,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.822,95 |
10.025,95 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
610.654,57 |
285.424,70 |
| Aktiva |
1.643.371,11 |
1.321.420,44 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
297.924,70 |
36.291,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
325.229,87 |
261.633,54 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
610.654,57 |
285.424,70 |
| B.
Rückstellungen |
4.022,10 |
5.160,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.639.349,01 |
1.316.259,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
242.707,48 |
175.776,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.396.641,53 |
1.140.482,85 |
| Passiva |
1.643.371,11 |
1.321.420,44 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach
den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften entsprechend §§ 264 ff. HGB
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben und
Erläuterungen in der Bilanz oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz gewählt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in Ausübung von Bewertungswahlrechten sind
nicht zu verzeichnen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Aktiva
Anlagevermögen
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Für
die Abschreibungen gelten die Grundsätze des § 7
EStG.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und/oder degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 Euro (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten
bilanziert.
Von den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenständen haben alle
Beträge bis auf EUR 3.000,00 eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Der Jahresabschluss weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
610.654,57 Euro auf.
Dieser Fehlbetrag ist grundsätzlich nicht
geeignet, eine Überschuldung der Gesellschaft im
insolvenzrechtlichen Sinne festzustellen.
Die Mitteldeutsche Beteiligungsgesellschaft (MBG) hat
dem Unternehmen Darlehen in Höhe von insgesamt EUR
1.097.600,00 gewährt. Es handelt sich um vier
Darlehen, die die MBG als typischer stiller Gesellschafter
mit Gewinnbeteiligung und unter Ausschluss einer
Verlustbeteiligung/Nachschusspflicht ausgereicht hat.
Aufgrund des qualifiziertem Rangrücktritts haben diese
Darlehen eigenkapitalersetzenden Charakter. Damit sind die
Darlehensverbindlichkeiten bei der Beurteilung der
Überschuldung nicht einzubeziehen.
Die Geschäftsführung geht im Weiteren unter
Bezugnahme auf die Regelungen des § 19 Abs. 2 InsO
davon aus, dass die Finanzkraft der Gesellschaft zur
Fortführung ausreicht.
Passiva
Eigenkapital
Der Ausweis des Eigenkapitals entspricht den
Vorschriften des § 272 HGB i.V.m. § 268 Abs. 3
HGB.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Von den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen
Verbindlichkeiten haben alle Beträge bis auf EUR
1.571.599,02 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Nach Angaben der Geschäftsleitung bestehen keine
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr gehörten der
Geschäftsführung an:
Herr Florian Funke
Böhlen, den 30.11.2023
_______________________
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Böhlen, den
30.11.2023
gez.
Florian Funke
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2023
festgestellt.
|